Nein, private Fahndungsaufrufe sind im Internet nicht zulässig!

Autor: Tom Wannenmacher

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private Fahndungsaufrufe sind im Internet nicht zulässig!
private Fahndungsaufrufe sind im Internet nicht zulässig!

Teilen Sie auf Facebook und CO auch Fahndungsaufrufe und  Vermisstenanzeige einer Freundin / eines Freundes? Oder haben Sie selbst schon einmal vielleicht privat nach einem Menschen gesucht? Dann Achtung! Solche private Fahndungsaufrufe zu erstellen oder zu teilen, können schnell Straftatbestände erfüllen oder nach sich ziehen. 

Facebook-Nutzer spielen gerne Ermittler und befinden sich dadurch auf sehr dünnem Eis. “Die Medien machen dies doch auch”- das bekommt man immer wieder zu hören. Viele Menschen veröffentlichen und teilen eigenständig Fahndungsaufrufe, ohne dass sie sich erkundigen, ob es sich tatsächlich um aktuelle Fälle handelt und ob sie ÜBERHAUPT rechtmäßig handeln! Als „Privatermittler“ schlittert man auf sehr dünnem Eis. Viele Nutzer, die privat dazu auffordern, eine bestimmte Person zu finden, sowie die Nutzer, die diese Aufrufe dann teilen, wissen oftmals nicht, dass sie sich mit solchen Aufrufen durchaus strafbar machen können!

Doch was macht denn einen privaten Fahndungsaufruf strafbar? Was darf man, was darf man nicht? Dazu haben wir hier eine kleine Liste!

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Das müsst ihr über private Fahndungsaufrufe wissen:

  • Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden.
  • Auch Straftäter, ganz zu schweigen von Tatverdächtigen oder Personen, gegen die nicht einmal ermittelt wird(!), haben Persönlichkeitsrechte. Darüber kann sich niemand per eigener Meinung hinwegsetzen.
  • Diese Persönlichkeitsrechte dürfen nur unter ganz bestimmten Umständen aufgeweicht werden. Voraussetzungen, die in den deutlich seltensten Fällen greifen.
  • Auch Kinder und Jugendliche haben Persönlichkeitsrechte, die nicht durch private Fahndungen verletzt werden dürfen (Bilder angeblich gesuchter Kinder, kranke Kinder, etc.).
  • Wer Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und erfüllt u.U. Straftatbestände.
  • Oftmals suchen Eltern privat nach ihren verschwundenen Kindern, auch wenn dies Aufgabe der Polizei ist und die Fahndung sogar behindern kann, wenn die Polizei zuerst im privaten Umfeld nachforscht und dadurch ein möglicher Täter gewarnt wird. Zudem sollten diese Eltern dann auch im Kopf behalten, den Beitrag später wieder zu löschen, zudem besteht die Gefahr, dass der Beitrag einfach kopiert wird, die private Fahndung also noch Jahre später im Netz rumschwirrt!

In aller Deutlichkeit:  Private Fahndungsaufrufe können zu einer Strafbarkeit führen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit entstehen zumindest zivilrechtliche Ansprüche.

Die Polizei NRW hat dazu ebenfalls folgende Information veröffentlicht:

Gut gemeint ist nämlich nicht immer gut gemacht: Das Teilen privater Vermisstenaufrufe in den sozialen Netzwerken birgt einige Fallstricke, die unter Umständen für den helfenden Teiler, aber auch für den vermissten Menschen selber sehr problematisch werden können.

Wir erklären Ihnen warum:

? Ist der Aufruf echt oder ein Fake?

Diese Frage können Sie sich nicht beantworten, es sei denn, Sie kennen die Umstände des Falls und die Geschichte hinter den vermissten Menschen.
Vielleicht fallen Sie auf einen Fake hinein und verbreiten Daten eines Menschen, der entweder gar nicht vermisst wird, oder von dem es kein Einverständnis für die Veröffentlichung seines Fotos gibt.

Gefahr: Dies kann für Sie teuer werden, und Sie lernen den vermeintlich Vermissten mit Regressforderungen unter Umständen vor Gericht persönlich kennen.

? Ist der Mensch aktuell noch vermisst?

Auch diese Frage können Sie sich nicht beantworten. Vielleicht denken die Urheber einer privaten Suche noch daran, auf ihrer eigenen Seite das Auffinden zu vermelden, aber Sie werden darüber nicht informiert, wenn Sie den Aufruf nicht direkt von der Ursprungsseite aus geteilt und die Seite auch abonniert haben. Sie haben also einen Beitrag geteilt, der vielleicht nicht mehr aktuell ist. Auf Ihrer Seite bleiben die persönlichen Daten des gar nicht mehr vermissten Menschen stehen, obwohl sie natürlich gelöscht werden müssten.

Gefahr: Dies kann für Sie teuer werden, und Sie lernen den vermeintlich Vermissten mit Regressforderungen unter Umständen vor Gericht persönlich kennen.

? Was hat das für Folgen für den vermissten Menschen?

Ein einmal ins Internet gesetztes Foto/Plakat mit Namen und persönlichen Angaben, ist nicht mehr aus der virtuellen Welt herauszuholen. Das Internet vergisst nichts!

So sieht sich ein junger Mensch, der vielleicht mal „ausgebüchst“ ist und von seinen besorgten Angehörigen verzweifelt privat im Internet gesucht wird, stets mit seiner pubertären Vergangenheit konfrontiert. Und auch zukünftige Arbeitsgeber durchforsten die sozialen Medien vor einer Einstellung und versuchen, sich Informationen über ihren neuen Azubi oder Mitarbeiter zu besorgen. Zwar ist „Weglaufen“ nicht strafbar, aber es zeigt zumindest, dass der junge Mensch irgendein Problem in seinem sozialen Umfeld hatte, weswegen er es verließ. Ob man ihm oder ihr damit wirklich einen Gefallen tut?

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? Daher VORSICHT beim Teilen von privaten Vermisstensuchen.

Das Teilen polizeilicher Vermisstenaufrufe ist hingegen ausdrücklich erwünscht: Die Polizei geht deswegen äußerst behutsam und nur sehr selten tatsächlich mit einer öffentlichen Fahndung auf die Suche nach vermissten Menschen. Vorher wird sorgsam abgewogen, ob die aufgezählten Nachteile einer Öffentlichkeitsfahndung hingenommen werden – eben weil die Gefahrenlage es erfordert.

Und: Immer ist hier der Datenschutz gewahrt. Darum setzen wir auch keine persönlichen Daten von Gesuchten direkt auf Facebook. Sie werden bei Suchmeldungen immer von hier aus auf das Fahndungsportal weitergeleitet. Nur hier sind die persönliche Daten und Fotos der gesuchten Menschen gespeichert. Und hier werden sie unverzüglich von der Polizei gelöscht, sobald die Gefahr gebannt ist. Teilen Sie also eine polizeiliche Fahndung, haben Sie keine Probleme, da die Polizei dafür sorgt, dass die Daten gelöscht werden. Der Link auf die Vermisstenmeldung, die Sie geteilt haben, läuft dann ins Leere. Sie haben geholfen, sind auf keinen Fake hineingefallen und sehen sich auch keinen Regressforderungen ausgesetzt.

Weitere Informationen zu diesem Thema findet man bei „gulden röttger rechtsanwälte“ unter:

Artikelbild: Shutterstock / Von igorstevanovic
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