Presserat klopft Facebook auf die Finger!

Autor: Tom Wannenmacher

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Presserat kritisiert Veröffentlichung von Gewaltvideo!

Der Senat 1 des Presserats fordert von den Medien mehr Zurückhaltung und Respekt für die Persönlichkeitssphäre von Verbrechensopfern. Anlass dafür ist die Veröffentlichung eines Gewaltvideos auf Webseiten von verschiedenen Medien. In dem Video wird gezeigt, wie eine 15-jährige Wienerin von mehreren Jugendlichen heftig geohrfeigt wird und mehrere Faustschläge ins Gesicht bekommt. Das Opfer lässt die brutalen Attacken ohne Gegenwehr über sich ergehen.

Wir haben hier darüber berichtet!

Das Gewaltvideo wurde zunächst auf Facebook veröffentlicht und dort über drei Millionen Mal angesehen.

Der Senat bewertet es als problematisch, dass Facebook das Video erst nach Tagen und zahlreichen Beschwerden löschte. Die Verbreitung des Videos, in dem brutale reale Gewalt dargestellt wird, stuft der Senat als unethisch ein.

Facebook hat seine ethische Verantwortung als Plattform vernachlässigt

Offenbar hat Facebook seine ethische Verantwortung als Plattform vernachlässigt und nicht genügend rasch und im Sinne des Schutzes Jugendlicher moderiert. Es dauerte viel zu lange, ehe das Video schließlich doch noch gelöscht wurde.

Der Senat kritisiert, dass auch einige Medien das Gewaltvideo bzw. Bilder daraus veröffentlichten und damit die Verbreitung des Videos prolongierten. Offenbar standen hier Überlegungen zur hohen Klickrate im Vordergrund.

Nachdem „Facebook“ das Video gelöscht hatte, war es weiterhin auf den Webseiten der Medien abrufbar. In der Zwischenzeit wurde das Gewaltvideo auch von den betroffenen Medien ganz oder zumindest zum Teil vom Netz genommen.

Nach Meinung des Senats wurden mit der Verbreitung des Gewaltvideos der Voyeurismus und die Sensationsinteressen mancher Userinnen und User bedient. Außerdem wurde dadurch auch in den Opferschutz des schwerverletzten Mädchens eingegriffen.

Der Senat hebt hervor, dass das Opfer eine Jugendliche und daher besonders schutzwürdig ist.

Der Senat ruft in diesem Zusammenhang Punkt 10.3 des Ehrenkodex in Erinnerung, wonach Fotos, die unter Missachtung der Intimsphäre der Abgebildeten entstanden sind, nur dann veröffentlicht werden dürfen, wenn ein über das Voyeurhafte hinausgehendes öffentliches Interesse klar ersichtlich ist. Ein derartiges Interesse erkennt der Senat hier nicht.

Dem Senat ist es zwar bewusst, dass die Diskussion über brutale Gewalt von Jugendlichen für die Allgemeinheit wichtig ist. Es besteht auch ein öffentliches Interesse daran, über die Verbreitung des Gewaltvideos in den sozialen Medien zu berichten und die Verbreitung zu hinterfragen.

Für diesen Diskurs ist es nach Meinung des Senats jedoch nicht erforderlich, das Gewaltvideo zu übernehmen. Die durch das Video vermittelte Brutalität ist erschütternd. Ein Teil der Userinnen und User mag durch das Gewaltvideo zwar wachgerüttelt worden sein.

Dieser Effekt tritt jedoch gegenüber den Persönlichkeitsinteressen und der Menschenwürde des Opfers zurück (siehe Punkt 5.1 des Ehrenkodex für die österreichische Presse). Darüber hinaus ist es auch nicht auszuschließen, dass das Gewaltvideo zu Nachahmungstaten anregt.

Im vorliegenden Fall sorgt nicht nur die Schwere der Körperverletzung, sondern auch die bewusste Aufnahme der Tat auf Video und die virale Verbreitung des Gewaltvideos in sozialen Netzwerken für Empörung.

Nach Meinung des Senats hätten vor allem Facebook, aber auch die klassischen Medien von Anfang an dafür sorgen müssen, dass sich das Gewaltvideo nicht derart weiterverbreitet, um die Persönlichkeitssphäre des Opfers zu schützen. Darüber hinaus hatte die Verbreitung auch noch die Folge, dass mehrere Userinnen und User die mutmaßlichen jugendlichen Täter in Postings zu dem Gewaltvideo beleidigten und bedrohten.

Der Senat appelliert an die Medien, aber auch an „Facebook“, den Persönlichkeitsschutz und die Menschenwürde von jugendlichen Verbrechensopfern in Zukunft genauer zu beachten und behält es sich vor, wegen der Veröffentlichung des Gewaltvideos oder von Bildern daraus gegen einzelne Medien medienethische Verfahren einzuleiten.

SENAT 1 DES ÖSTERREICHISCHEN PRESSERATS. Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig.

Quelle: Senat 1 Presserat

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