Achtung vor Post der „Gewerberegisterzentrale“

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Autor: Ralf Nowotny

Seit einigen Jahren bereits bekommen Gewerbetreibende immer wieder augenscheinlich amtliches Post eines „Zentralen Gewerberegister“.

Fantasievoll, wie Betrüger nun mal so sind, haben sie sich anscheinend nun umbenannt: vom „Zentralen Gewerberegister“ zur „Gewerberegisterzentrale“. Ähnlichkeiten mit der Judäischen Volkfront und der Volksfront von Judäa aus „Das Leben des Brian“ fallen einem da sofort ein!

Doch wie es auch in dem Monty Python-Film ist, so zeigt sich auch hier: Es ist im Prinzip ein und dasselbe. Und in diesem besonderen Fall ist es dazu auch noch eine Masche, um Gewerbetreibenden das Geld aus der Tasche zu ziehen!

So berichtet auf Facebook die Schauspielerin und Autorin Katerina Jacob, eine solche dubiose Post erhalten zu haben, aber fand auch den Haken an dieser vermeintlichen Zahlungsaufforderung:

https://www.facebook.com/1460062274285976/videos/477163082831105/

Stichwort: Offerte!

Dieses kleine Wörtchen findet sich immer wieder in den amtlich aussehenden Schreiben, denn es handelt sich mitnichten um eine Zahlungsaufforderung, sondern immer um eine Offerte (vom Englischen „to offer“ = „anbieten“), also um ein Angebot, ein Gewerbe in das Branchenbuch eintragen zu lassen, und das auch noch zu unverschämt hohen Preisen!

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Hier ein Beispiel für ein solches Beispiel von 2015:

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org

Nur wer den Text solcher Schreiben genau liest (wir haben die wichtigen Stellen unterstrichen), kann erkennen, dass es sich dabei um eine nicht amtliche, kostenpflichtige Eintragung in ein inoffizielles Gewerberegister handelt!

Die Daten landen dann oftmals auf Internetseiten, auf denen man nach Branchen suchen kann. In einem Beispiel aus 2016 sieht man, dass man für eine Eintragung auf einer solchen Seite knapp 800 Euro für zwei Jahre zahlen soll:

MIMIKAMA
Screenshot: mimikama.org

Bezeichned ist, dass die im Screenshot erwähnte Seite gar nicht mehr existiert, somit auch viele Gewerbetreibende vollkommen unnötig gezahlt haben. In der „Wayback Machine“ ist die Seite allerdings noch einsehbar.

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Fazit

Bei dem Absender solcher Schreiben handelt es sich weder um Behörden, noch um amtliche Schreiben. Die Absender sind zumeist selbst private Dienstleister, die lediglich in ihrer Aufmachung gerne behördlich wirken. Manche Anschreiben tragen gar wappenähnliche Logos.

Empfänger solcher Schreiben sollten keinesfalls darauf reagieren! Es handelt sich um Offerten, also um Angebote (so steht es im Anschreiben selbst)Nur weil der Text „Sie werden gebeten, den Gesamtbetrag in Höhe von XXX Euro binnen X Tagen zu zahlen” zumeist in der Briefmitte optisch dick ins Auge sticht, bedeutet das rein gar nichts.

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