Polizei wegen Ruhestörung in Privatwohnung: Video auf Social Media

Autor: Andre Wolf

Polizei wegen Ruhestörung in Privatwohnung
Polizei wegen Ruhestörung in Privatwohnung

Immer häufiger werden Einsätze der Polizei heimlich gefilmt und tauchen dann auf Social Media auf. Dieses landete bereits in der Zeitung, aber auch die Polizei äußerte sich dazu.

In einem Video sieht man einen Einsatz der Polizei in einer Privatwohnung. Der Einsatz verläuft nicht gerade leise und die Polizei dürfte auch nicht zum ersten Mal vor der Tür gestanden haben.

Doch beginnen wir von vorne. In einem Video, dass am 25.10.2020 um 2:39 Uhr auf Facebook veröffentlicht wurde, sieht man einen Teil eines Wohnzimmers. Auf dem Tisch liegen Karten und stehen leere Gläser. Plötzlich klingelt es stürmisch. Eine Frau öffnet die Türe. Das Video entstand in Gelsenkirchen in der Nacht nach dem Derby zwischen Schalke und dem BVB.

Vor der Tür steht die Polizei. Man hört einen eher ungehaltenen Beamten, der recht laut auf die Frau einspricht. Im Verlaufe des Videos kommen mehrere Beamte in das Wohnzimmer. Der Tonfall bleibt laut, die Anwesenden werden aufgefordert, nach Hause zu gehen oder sie werden in Gewahrsam genommen.

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Das Video wurde nahezu knapp 500.000 Mal aufgerufen (stand 29.10.2020). Zu dem Video gibt es eine Beschreibung, diese lautet:

Also Polizei keim Abstand!!!!
Kein mundschutz !!! Obwohl ich drüm gebeten habe. !!!
Meinen vater einfach Gewaltsam festnehmen als ich den raum verlassen habe. !!! Und behaupten er bedient sich in der küche !!!! Die allerdings gegenüber im video ist !!!!!
Meine kinder den Vater entziehen!!!
Mich dutzen wo icb mit sie anspreche (Anstand)
Das nennt sich freund und helfer
24.10.2020
Die Beamten kamen zum 2 mal
Da sie das erst mal schon dermaßen respektlos waren habe ich gewusst falls jemals noch mal die Polizei kommt Filme ich alles

Faktencheck Einsatz der Polizei

Es gibt zwei Darstellungen zu diesem Video, die bestimmte Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede aufweisen. In einem Artikel der WAZ erfährt man die Sichtweise der betroffenen. Unter dem Titel „Gelsenkirchener Polizist brüllt rüde auf Familie ein“ (hier) liest man, dass die aufgenommene Szene den zweiten Besuch der Polizei darstellte, nachdem es bereits einen ersten Einsatz wegen Ruhestörung gab. Zu diesem ersten Einsatz lautet es in der WAZ:

„Ich öffnete die Tür und als ich zurück in die Wohnung ging, um meinen Ausweise (sic) zu holen, den der Beamte verlangte, trat dieser die Tür auf. Ich war total perplex, wusste gar nicht, was los ist. Die Beamten haben meine Schwiegereltern und meinen Bruder der Wohnung verwiesen. Wie haben die Musik dann ausgemacht und die Polizisten gingen wieder“

Im Zentrum des zweiten Einsatzes der Polizei steht nun ein Beamter, der recht laut auf anwesenden Personen einspricht und auch verdeutlicht, dass er die Zusammenkunft nun beenden will. Man hört in dem Video:

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„Das interessiert mich nicht, was ihr tut. Ich will doch hier nicht so ‘ne Scheiße diskutieren. Also willst du mitfahren? Was ist jetzt die Antwort auf meine Frage gewesen? Ist jetzt hier Ruhe oder nicht? Ihr geht mir voll auf den Sack – und zwar extremst auf den Sack“

In der WAZ gibt die Betroffene an, dass nach dem ersten Einsatz der Polizei bereits Ruhe eingekehrt sei. Dem ersten Einsatz räumt sie noch eine gewisse Legitimität ein „Wir hatten die Musik dabei laufen und es war auch etwas laut“), der zweite Einsatz ist in ihren Augen jedoch komplett überflüssig, da sogar die Kinder bereits geschlafen hätten.

Die Polizei hingegen äußerte sich mittlerweile zu diesem Video und nun steht es Aussage gegen Aussage. In der Pressemitteilung der Polizei liest man, dass ihnen das Video bekannt sei und es nur einen Teilausschnitt aus dem gesamten komplexen Einsatzgeschehen der beiden korrespondierenden Einsätze. Weiter lautet es in der Mitteilung der Polizei:

Bei dem ersten Einsatz war die Ruhestörung für die einschreitenden Beamten bereits vor dem Haus deutlich wahrnehmbar. In der Wohnung wurden sieben Personen angetroffen. Die angetroffenen Personen waren teilweise uneinsichtig, so dass weitere Unterstützungskräfte hinzugezogen wurden. Vier Personen erhielten einen Platzverweis, die einschreitenden Polizeibeamten leiteten außerdem ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Ruhestörung und ein Strafverfahren wegen Beleidigung ein.

In der Folge kam es jedoch zu weiteren Anrufen wegen Ruhestörung bei der Leitstelle der Polizei. Die eingesetzten Polizeibeamten wurden durch die Wohnungsinhaberin in die Wohnung gebeten, wo sich zwei Besucher aufhielten. Diese wurden der Wohnung verwiesen, um die weitere Nachtruhe sicherzustellen.

Außerdem wurde eine weitere Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Ruhestörung gefertigt. Die Polizei Gelsenkirchen hat das Video der zuständigen Staatsanwaltschaft in Essen zur Prüfung übersandt. In Bezug auf die Veröffentlichung des Videos in den sozialen Netzwerken prüft die Staatsanwaltschaft Essen den Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen § 33 Kunsturhebergesetz und gegen § 201 Strafgesetzbuch.

Somit ist der Ausgang aktuell noch offen.

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