Polizei warnt vor WhatsApp-Masche

Autor: Tom Wannenmacher

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Warnung
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Bei dieser Masche meldet sich ein unbekannter Täter unter Nutzung einer unbekannten Nummer per WhatsApp bei ihren späteren Opfern.

Betrüger entwickeln immer neue Begehungsweisen, um an Informationen oder das Geld ihrer Opfer zu gelangen. In einem Fall, den die Polizeiinspektion Verden/Osterholz zuletzt registriert hat, nutzten die Täter den „Enkeltrick per WhatsApp“, vor dem die Beamten nun die Öffentlichkeit warnen möchte.

Bei dieser Masche meldet sich ein unbekannter Täter unter Nutzung einer unbekannten Nummer per WhatsApp bei ihren späteren Opfern. Der Unbekannte gibt sich dabei als naher Verwandter, Kind oder Enkel aus. Die unbekannte Nummer wird dabei häufig dadurch erklärt, dass das alte Handy zum Beispiel abhandengekommen sei.

Sobald der Täter glaubt, dass ein gewisses Vertrauen aufgebaut wurde, wird dann unter irgendeinem dringlichen Vorwand um Überweisung eines Geldbetrages an ein Konto gebeten, so auch geschehen in dem jüngsten Fall, der im Zuständigkeitsgebiet der Polizeiinspektion Verden/Osterholz bearbeitet wird. Letztlich hat hier eine 60-jährige Achimerin keinen Verdacht geschöpft und einen vierstelligen Betrag an die Betrüger überwiesen.

Die Polizei warnt vor dieser Masche, die als Weiterentwicklung des sogenannten Enkeltricks gesehen werden kann. Das Potenzial dieser Begehungsweise gilt als ungemein groß, da die Stimme des Täters nicht unmittelbar vom Opfer überprüft werden kann.

Jeder hat aber zum Glück die Möglichkeit, sich vor solchen Taten zu schützen. Die Beamten raten dazu, bei derart zweifelhaften Kontaktaufnahmen per WhatsApp skeptisch zu sein und die bisherige Nummer des Kindes oder Enkels zur Überprüfung anzurufen. Keineswegs jedoch sollte Geld überwiesen werden, erst recht nicht, wenn darum per WhatsApp darum gebeten wird.

Unbekannte Nummern kann man zudem bei WhatsApp und auch bei anderen Messengern blocken. Die Polizei bittet zudem darum, derartige Themen in den Familien zu besprechen, im besten Falle generationsübergreifend. Sollte es zu einem Versuch oder zu einer vollendeten Tat gekommen sein, sollte bei der Polizei Anzeige erstattet werden.


Quelle: Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Artikelbild: Shutterstock / Von oasisamuel
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