Die Polizei in Bayern darf ab Sommer 2018…

Autor: Tom Wannenmacher

“Wie siehts damit bezüglich Echtheit aus? Das kursiert im Internet”

So beginnen unzählige Anfragen zu einem Image, welches auf Facebook im Moment immer wieder die Runde macht: Darf die Polizei ab Sommer 2018 Telefone abhören und in Informationssysteme eindringen sowie auf Speichermedien zugreifen, Daten löschen und verändern sowie, wenn notwendig, dazu in Wohnungen einbrechen?

MIMIKAMA

Stimmt das?

Unser Kollege Thomas L., vom mimikama.Team, hat dieses Thema bereits am 16.2.2018 näher beleuchtet, in seinem Artikel schrieb er, dass die bayrische Polizei neue Befugnisse bekommen könnte und dass es sich dabei um keine Falschmeldung handle!

Ein Gesetzesentwurf des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann würde es der bayerischen Polizei ermöglichen, Verdächtige nur auf Verdacht theoretisch unbegrenzt ins Gefängnis zu stecken, Bürger zu zwingen, sich (nicht) an bestimmten Orten aufzuhalten, Spitzel einzusetzen und die Post zu öffnen.

Der „Gesetzentwurf der Staatsregierung zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen“, den der bayerische Innenminister Joachim Herrmann am Mittwoch, den 14.2.2018 dem Landtag vorgestellt hatte, sieht umfassende neue Befugnisse für die bayerische Polizei vor. Sollte das Gesetz beschlossen werden – was wahrscheinlich ist, da die CSU in allen zuständigen Ausschüssen und im Landtag die absolute Mehrheit besitzt – würde die bayerische Polizei mit geheimdienstlichen Befugnissen ausgestattet werden.

Das sogenannte Polizeiaufgabengesetz – kurz PAG – würde in seiner derzeitigen Form der Polizei ermöglichen:

Sogenannte „Gefährder“ im Verdachtsfall zunächst auf drei Monate in Vorbeugegewahrsam zu nehmen und danach mit richterlicher Genehmigung theoretisch unbegrenzt. Der Betroffene wird zwar vom Richter angehört, bekommt aber keinen Pflichtverteidiger.
Verdeckte Ermittler unter falschem Namen und mit einer Legende auch in Wohnungen einzusetzen, ebenso im Internet, ob als Partner bei Whatsapp oder einem anderen sozialen Medium. Ein Richterbeschluß wird nur notwendig, wenn es sich um die Überwachung einer bestimmten Person handelt.
Google, Apple und Co. dazu zu verpflichten, ihre Daten zum Zweck der Rasterfahndung zur Verfügung zu stellen.
Auf öffentlichen Versammlungen unbegrenzt „Übersichtsaufnahmen“ des Versammlungsgeschehens anzufertigen. Es darf Bild und Ton gefilmt werden, man darf die Aufnahmen der Gesichter mit anderem Bildmaterial abgleichen.
Die Post zu beschlagnahmen und zu öffnen.
Private Personen als Spitzel (V-Mann) einzusetzen. Der Richter muss nur zustimmen, wenn sich der Einsatz gegen bestimmte Personen richtet oder in Wohnungen stattfindet.
In der Wohnung zu lauschen und verdeckt zu filmen. Um Wanzen zu installieren darf die Polizei auch in Wohnungen einbrechen.
Aufenthaltsgebote und Aufenthaltsverbote auszusprechen. Das heißt, sie könnte die Bürger zwingen, ihren Wohnort nicht zu verlassen oder ihren Wohnort zu wechseln. Dazu braucht es keinen Richterbeschluß.
Drohnen einzusetzen, die offen oder verdeckt filmen und lauschen.
Telefone abzuhören und in Informationssysteme einzudringen. Sie darf auch auf Speichermedien zugreifen und dazu in Wohnungen einbrechen, auch Daten löschen oder verändern.

Scharfe Kritik an dem Gesetz

Strafrechtler kritisieren den Gesetzesentwurf als verfassungswidrig, da er wichtige Grundrechte, die durch die Verfassung geschützt sind, aushöhle. Die Polizei werde mit viel zu großen Befugnissen ausgestattet, die die Gewaltenteilung gefährde, kritisiert die Landtagsabgeordnete des bayerischen Landtags, Claudia Stamm. Bayerns Innenminister Herrmann verteidigt das Gesetz: „Die effizienteste Abwehr von Gefahren ist doch, diese gar nicht entstehen zu lassen“, wird er von der SZ zitiert.

Hinweis: Hier kann man in den Gesetzentwurf Einsicht nehmen

CSU wirft Kritikern Desinformation vor

In einem Dringlichkeitsantrag vom 25.04.2018 werfen Abgeordnete des Landtags den Gegnern vor (u.A. auch der SPD, der FDP und den GRÜNEN),  „gemeinsame Sache mit Linksextremisten und anderen verfassungsfeindlichen Organisationen machen“. Man spricht in diesem Antrag von einer beispiellosen Desinformationskampagne in den Sozialen Medien.

Dieser Antrag ist öffentlich einsehbar auf www.bayern.landtag.de .

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