Info an alle, die nach Polen reisen wollen!

Autor: Andre Wolf

Polen kontrolliert ab sofort wieder die Grenzen. Aufgrund des Warschauer NATO-Gipfels und des Papstbesuchs in Krakau sind Sonderregelung innerhalb des Schengenraum für Polen möglich, die eine Ausweiskontrolle an den Grenzen erlauben.

Diese Regelungen dienen dazu, dass die Sicherheit auf Großveranstaltungen gewährleistet ist. Daher gilt: der Grenzübertritt ist in dem Zeitraum der nächsten 4 Wochen ausschließlich an Grenzübergangsstellen erlaubt, sowie man einen Ausweis mitführen muss.

Die Kontrollen werden stichprobenartig stattfinden.

Grundsätzliche Information!

Genereller Hinweis: Seit dem 26. Juni 2012 müssen Kinder unter 16 Jahre auf Auslandsreisen ihren eigenen Ausweis haben. Hierfür gibt es drei Optionen:


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  • Der Kinderreisepass Diesen erhalten Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres und er gilt sechs Jahre. Der Kinderreisepass ist 6 Jahre gültig und wird höchstens bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt oder verlängert. Kinder müssen ab zehn Jahren darauf selber unterschreiben.
  • Den elektronischen Reisepass können Kinder ab zwölf Jahren beantragen, auf Wunsch der Eltern aber auch früher. Die Gültigkeit ist hier erweitert: er gilt bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre lang, danach zehn Jahre. Der Unterschied zum Kinderreisepass ist, dass die Informationen digital gespeichert.
  • Der Personalausweis. Diesen Ausweis muss ab dem 16. Lebensjahr jeder besitzen (wenn auch nicht mit sich führen). Kinder können ihn Wunsch der Eltern aber auch schon früher bekommen.
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