Personaler schnüffeln gezielt im Social Web!

Autor: Kathrin Helmreich

Personaler schnüffeln gezielt im Social Web!
Personaler schnüffeln gezielt im Social Web!

Überprüfung der Bewerber erfolgt auch, wenn es im Unternehmen keine Regeln dazu gibt

Viele Personaler in Unternehmen überprüfen nicht nur die eingereichten Unterlagen, sondern auch die diversen Social-Media-Profile der Bewerber – obwohl es beim Großteil gar keine klaren Regeln für dieses Vorgehen gibt.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Erhebung des Berliner Digitalverbands BITKOM unter 304 Personalverantwortlichen in Unternehmen ab 50 Mitarbeitern.

Vorgaben oft Fehlanzeige

Nur elf Prozent der Befragten haben angegeben, dass es in ihrem Unternehmen gestattet ist, die Social-Media-Profile von Bewerbern einsehen zu dürfen. Weitere vier Prozent der Unternehmen haben ebenfalls klare Regeln, gehen dabei aber in die umgekehrte Richtung und verbieten der Personalabteilung den zusätzlichen Blick in soziale Netzwerke. Die große Mehrheit (81 Prozent) gibt an, dass es dazu keine Vorgaben gibt.

„Ein aktuelles und gut gepflegtes Profil in sozialen Netzwerken kann die Chancen auf eine Einladung zum persönlichen Gespräch erhöhen. Wichtig ist, dass das Profil mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen übereinstimmt, sie sinnvoll ergänzt und zusätzliche Informationen bietet“,

so BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Knock-out-Kriterium Profil

Auch wenn es nur im Ausnahmefall erlaubt ist: Gut zwei Drittel der Personaler (63 Prozent) informieren sich im Social Web über Bewerber. Zwei Drittel (67 Prozent) von ihnen schauen sich dabei die Profile an, bevor sie entscheiden, ob ein Kandidat zum Gespräch eingeladen wird.

Drei von zehn ziehen bereits bei der ersten Sichtung der Unterlagen die Social-Media-Profile zu Rate, ebenso viele nach dem ersten Gespräch mit dem Bewerber. Jeder fünfte Personaler nutzt soziale Netzwerke als letzten Check, kurz bevor ein Vertrag zustande kommt.

Bewerber, die hingegen keine Profile in sozialen Netzwerken haben, können ihrem beruflichen Fortkommen schaden. Zwar sagen acht von zehn Personalverantwortlichen, die sich in sozialen Netzwerken über Kandidaten informieren, dass sie auch Bewerbern ohne Social-Media-Auftritt jede Stelle anbieten würden.

Für jeden Sechsten ist das Vorhandensein eines Online-Profils unter Umständen jedoch ein Einstellungskriterium.

So betonen acht Prozent, dass allenfalls bestimmte Tätigkeiten für solche Bewerber in Frage kommen – und weitere acht Prozent stellen Bewerber ohne Social-Media-Profil grundsätzlich nicht ein. Rohleder:

„Wer in sozialen Netzwerken nicht auftreten will, gleichzeitig aber sein berufliches Fortkommen fördern möchte, kann eine eigene Webseite einrichten und mit einem geschützten Link den potenziellen Arbeitgebern exklusiv zur Verfügung stellen.“

 

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