Personalausweise werden nur an Staatenlose ausgegeben? Neuer Reichsbürger-Unsinn!

Ein Artikel aus einem älteren Bundesgesetzblatt soll beweisen, dass Personalausweise nur an Staatenlose ausgegeben werden, diese somit keine Staatsbürgerschaft nachweisen. Doch ein Gesetz ist kein Kuchen, bei dem man sich nur die Rosinen herauspicken kann…

Autor: Ralf Nowotny

Die Behauptung

Artikel 27 aus einem älteren Bundesgesetzblatt soll beweisen, dass Personalausweise nur an Staatenlose ausgegeben werden.

Unser Fazit

Im Artikel 1 desselben Bundesgesetzblatts steht, dass Artikel 27 nicht angewendet wird.

Im Prinzip ist es ja wünschenswert, dass sich Menschen mit den Gesetzen beschäftigen. Doch diverse Reichsbürger, die glauben, dass die Bundesrepublik Deutschland gar nicht existiert (jedoch gerne ihre Vorteile nutzen), sind sich sicher, nun einen alten Artikel in einem Bundesgesetzblatt gefunden zu haben, der beweist, dass ein Personalausweis nur an Staatenlose ausgegeben wird und man somit ein „Ausländer“ im eigenen Land sei (welches ja nicht existiert).
Aber sehr offensichtlich wurde der Rest des Gesetzestextes einfach ignoriert!

Die Behauptung

Sowohl auf Facebook, als auch Telegram kursiert die Behauptung zusammen mit einem abfotografierten Bildschirm, der das (editierte) Bundesgesetzblatt von 1976 mit dem entsprechenden Artikel 27 zeigt:

MIMIKAMA
Die Behauptung zu dem Bundesgesetzblatt

Im Bild ist in der oberen Hälfte ein Bundesgesetzblatt von 1976 mit dem Beginn des Inhaltverzeichnis zu sehen, in der unteren Hälfte der Artikel 27 aus dem Bundesgesetzblatt, der lautet: „Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus“.

Unter dem Artikel befindet sich eine weitere Zeile, die jedoch nicht in dem Bundesgesetzblatt steht: „Information: Personalausweise werden nur an Staatenlose ausgegeben!
Als beschreibender Text wird auf Facebook und Telegram geschrieben:

Haut es den BRD Gläubigen um die Ohren
Es ist und bleibt alles eine Lüge
1976
Personalausweise werden nur an Staatenlose ausgegeben!
Im Bundesgesetzblatt wird „rechtskräftig“ bestätigt, dass jeder Staatenlose einen Personalausweis erhält!
Der Besitz eines Personalausweis kann somit keine legitimierte Staatsangehörigkeit oder Staatsbürgerschaft nachweisen
Jeder der einen PERSONALausweis besitzt ist ganz offiziell ein „Ausländer“ auf unserem Grund & Boden / Staatsgebieten und wird deswegen im Ausländerzentralregister geführt.

Das Bundesgesetzblatt

Wie oben bereits erwähnt, wurde das von einem Monitor abfotografierte Bundesgesetzblatt editiert: Artikel 27 befindet sich nicht alleinig gleich unter dem Inhaltsverzeichnis und der untere Satz mit der Information, dass Personalausweise nur an Staatenlose ausgegeben werden, steht überhaupt nicht in dem Dokument.

Ihr könnt euch aber gerne selbst davon überzeugen: Das Bundesgesetzblatt findet ihr HIER (PDF-Datei). Schauen wir uns doch mal die erste Seite davon an:

Das Bundesgesetzblatt von 1976 im Original
Das Bundesgesetzblatt von 1976 im Original

In dem Dokument geht es um ein Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen. Dieses Übereinkommen wurde von der UNO geschaffen, da das Abkommen vom 28. Juli 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge nicht alle Staatenlose erfasst und diese deswegen ihre Rechte nicht wahrnehmen können.

Im obigen Screenshot findet sich aber bereits ein kleines Detail, welches von Reichsbürgern bewusst nicht in deren Foto nicht zu sehen ist – da es sonst deren schöne Theorie von Personalausweisen für Staatenlose in Deutschland kaputtmachen würde.

Wir verraten es euch:

Der Teil von Artikel 1, den Reichsbürger nicht mögen
Der Teil von Artikel 1, den Reichsbürger nicht mögen

Das von der UNO geschaffene Übereinkommen wurde mit dem Bundesgesetzblatt in das deutsche Recht aufgenommen, doch gleich in Artikel 1 wird unter Punkt 2 deutlich gemacht, dass Artikel 27, in dem es um die Personalausweise geht, nicht angewandt wird.

Fazit

Die in Reichsbürgerkreisen kursierende Behauptung, dass Personalausweise in Deutschland nur an Staatenlose ausgegeben werden und somit geschlussfolgert wird, dass alle Deutschen mit Personalausweis quasi Ausländer im eigenen Land sind, was beweisen würde, dass Deutschland als eigenständiges Land gar nicht existiere, ist absolut falsch, da gleich im Artikel 1 steht, dass der hervorgehobene Artikel 27 nicht zur Anwendung kommt.

Weitere Quelle: dpa

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