Personalausweis kopieren, das ist immer wieder ein kritischer Punkt. Auch im Bezug auf Facebook stolpert man immer wieder im Zuge der Klarnamenkontrolle (Thema Klarnamenpflicht) über die Forderung seitens Facebook, eine Kopie des Personalausweises  einzusenden.

Doch es ist nicht allein Facebook, auch andere Stellen fordern hin und wieder eine Kopie des Personalausweises. Die Frage stellt sich daher: wer ist autorisiert, eine Kopie anzufertige, bzw. einzufordern und wer nicht?

Karsten Gulden von “gulden röttger rechtsanwälte” zu diesem Thema: Personalausweise dürfen nicht kopiert, gescannt oder gespeichert werden. Das ist gesetzlich verboten.

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Hotels, Autovermieter, Fitnessstudios, Schwimmbäder etc. kopieren immer wieder Personalausweise oder lassen sich Personalausweise hinterlegen – das ist illegal!
Verstoß gegen das Datenschutzrecht, das Personalausweisgesetz und die Persönlichkeitsrechte der Ausweisinhaber.
Es gibt einige wenige Ausnahmen:
Banken, Fahrerlaubnisbehörden und Telekommunikationsanbieter dürfen bspw. Kopien anfertigen.
Ansonsten gilt die strikte Regel: Kopien von Personalausweisen – NEIN!

Zum Thema Ausweiskopien an Facebook senden: Facebook lässt weitere Möglichkeiten zu und schreibt selbst:

Welche Ausweise werden auf Facebook akzeptiert?

Du hast 3 verschiedene Möglichkeiten, deine Identität zu bestätigen.

Wenn du Dokumente an uns übermittelst, schwärze bitte jegliche persönlichen Informationen, die wir zur Bestätigung deiner Identität nicht benötigen (z. B. Kreditkartennummer, Sozialversicherungsnummer). Wir verschlüsseln Verbindungen zwischen Personen und Facebook standardmäßig. Das gilt auch für Ausweise, die du an uns sendest. Nach Abschluss der Überprüfung löschen wir deine Ausweisdaten.

Option 1: Amtlicher Ausweis

Ein amtlicher Personalausweis mit deinem Namen und Geburtsdatum oder deinem Namen und einem Foto. Einige Beispiele:

  • Pass
  • Wahlberechtigtenausweis
  • Führerschein
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Dokumente zur amtlichen Namensänderung
  • Stammesausweis oder Statusnachweis
  • Privat- oder Autoversicherungsausweis
  • Aufenthaltsgenehmigung, Einwanderungspapiere
  • Andere amtliche Ausweise als Führerschein (z. B. Behindertenausweis, Personalausweis)

Option 2: Zwei nicht-amtliche Optionen

Zwei unterschiedliche Ausweise aus der nachfolgenden Liste. Die Namen auf den Ausweisen müssen miteinander übereinstimmen. Einer der Ausweise muss ein Foto oder ein Geburtsdatum enthalten, das mit den Informationen in deinem Profil übereinstimmt. Nur so können wir bestätigen, dass du der Besitzer des Kontos bist.

Wählen Sie zwischen:

  • Geschäftsbrief
  • Scheck
  • Bewilligung
  • Zeitfahrkarte
  • Gas-, Wasser- oder Stromrechnung
  • Kreditkarte
  • Schüler- bzw. Studierendenausweis
  • Büchereiausweis
  • Gehaltsabrechnung
  • Schul- bzw. Universitätszeugnis
  • Krankenakte
  • Kontoauszug
  • Sozialversicherungsausweis
  • Beschäftigungsnachweis
  • Nachweis über Zeitschriftenabonnement
  • Foto im Schuljahresbericht (Scan oder Foto der betreffenden Seite des Jahresberichts)
  • Mitgliedsausweis (z. B. Rentnerausweis, Gewerkschaftsausweis, Mitarbeiterausweis, Dienstausweis)

Option 3: Weitere Möglichkeiten zur Bestätigung

Wenn du keinen Ausweis hast, auf dem sowohl dein authentischer Name als auch ein Foto oder dein Geburtsdatum zu sehen sind, kannst du einen zusätzlichen Ausweis bereitstellen, der uns hilft, die Informationen mit deinem Facebook-Profil abzugleichen. Lade für diese Option drei Ausweise hoch:

  • Zwei verschiedene Ausweisarten aus Option 2, auf denen jeweils dein authentischer Name zu sehen ist.
  • Ein zusätzlicher Ausweis, der ein Geburtsdatum oder Foto enthält, das mit den Informationen in deinem Facebook-Profil übereinstimmt. Dieser Ausweis kann entweder aus Option 1 oder 2 stammen, und der Name darauf muss nicht mit den anderen beiden eingereichten Ausweisen übereinstimmen. Die Angaben zu deinem Namen oder anderen Informationen aus deinem Ausweis werden nicht zu deinem Konto hinzugefügt.

Quelle: Facebook-Hilfecenter

About gulden röttger | rechtsanwälte
gulden röttger | rechtsanwälte ist eine seit Jahren auf Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Persönlichkeitsrecht spezialisierte Kanzlei, die Ihren Sitz in Mainz hat.
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht sowie Rechtsanwalt Karsten Gulden, LL.M. (Medienrecht)
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Karsten Gulden ist Gesellschafter der Mainzer Medienkanzlei gulden röttger | rechtsanwälte, die sich ausschließlich auf die Rechtsgebiete Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht und Wettbewerbsrecht spezialisiert hat.
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Unsere virtuelle Faktencheck-Bewertungsskala: Bei der Überprüfung von Fakten, in der Kategorie der „Faktenchecks„, nutzen wir eine klare Bewertungsskala, um die Zuverlässigkeit der Informationen zu klassifizieren. Hier eine kurze Erläuterung unserer Kategorien:

  • Rot (Falsch/Irreführend): Markiert Informationen, die definitiv falsch oder irreführend sind.
  • Gelb (Vorsicht/Unbewiesen/Fehlender Kontext/Satire): Für Inhalte, deren Wahrheitsgehalt unklar ist, die mehr Kontext benötigen oder satirisch sind.
  • Grün (Wahr): Zeigt an, dass Informationen sorgfältig geprüft und als wahr bestätigt wurden.

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