Patentantrag für Chip, der Menschen auf Knopfdruck töten könnte

Autor: Kathrin Helmreich

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Es gibt so einige kuriose Ideen auf dieser Welt. Und das beantragte Patent für diesen Chip gehört hier definitiv dazu.

Bereits im März 2016 erhielten wir einige Anfragen zu diesem Patent.
Und wie es Geschichten aus dem Internet so an sich haben, lautet auch hier der Grundsatz: “Was ins Internet gestellt wird, bleibt auch im Internet” – für lange, lange Zeit.
So erhielten wir erneut eine Anfrage zu diesem Thema:
image
Quelle: Facebook / Screenshot Mimikama

Bild im Klartext:

Guten Abend liebes ZDDK Team. Habe soeben einen Link gelesen nicht geteilt da ich nicht glauben kann dass das tatsächlich wahr sein soll. Wäre lieb on euch wenn Ihr das mal überprüfen könntet LINK vielen Dank dafür. Lg aus der Schweiz

Worum geht es genau?

Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Patentantrag zu einem Chip, der für die Überwachung und Tötung von Menschen geeignet sein soll.
Ein saudi-arabischer Investor soll beim Deutschen Patentamt in München diese Erfindung mit der Begründung beantragt haben, Pilger und Touristen in seinem Heimatland zu überwachen, sowie Terroristen effektiv auszuschalten.
[vc_message message_box_color=“green“ icon_fontawesome=“fa fa-check“]Dieses Patent wurde tatsächlich beantragt.[/mk_info]
Es handelt sich also um keinen Fake. Dieser saudi-arabische Investor stellte tatsächlich einen Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) durch eine Münchner Anwaltskanzlei, und zwar am – haltet euch fest:

30. Oktober 2007

Diese Geschichte ist also schon beinahe 10 Jahre her.
Auf jeden Fall musste das Deutsche Patentamt, wie gesetzlich vorgeschrieben, nach 18 Monaten der ersten Patentanmeldung diese auch auf der Internetseite des Amtes veröffentlichen.

Aber wurde dem Antrag damals stattgegeben?

Natürlich NICHT!

Der Antrag wurde abgelehnt.

Der Tötungschip

Der Antragssteller stellte sich zwei verschiedene Versionen des Chips vor.
Bei Variante 1 sollten verschlüsselte Radiowellen an Satelliten gesendet werden, um Personen per GPS aufspüren zu können und Variante 2 sollte in der Lage sein, durch eine integrierte Menge an Blausäure seinen Träger quasi per Knopfdruck töten zu können.



Dazu legte er eine schematische, sehr ausgereifte Zeichnung bei:
image

Beeindruckend, nicht wahr?

Da merkt man schon, dass ein echter Experte diesen Antrag stellte.
Nun ja.

Gemäß Paragraph 2 des Deutschen Patentrechts, wurde diese glorreiche Idee abgewiesen, da Patente, die gegen die öffentliche Ordnung oder die Sitte verstoßen, verboten sind.

Ergebnis:

Es wurde tatsächlich ein Patent auf diese Idee eingereicht.
Ob dieser Chip nun tatsächlich existiert oder nicht, ist unklar.
Unklar ist auch, ob der Antragssteller es auch noch in weiteren Ländern versucht hat.
Die Münchner Kanzlei hat das Mandat ohne weitere Begründung auf jeden Fall nach Ablehnung des Antrags ad acta gelegt. Auch der Name des Investors wurde nicht veröffentlicht.
Quellen: Express, WorldNetDaily, Inventorspot
 

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