Pandemie zu Ende, weil Covid nicht existiert? Fake!

Autor: Andre Wolf

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Artikelbild Covid/Coronavirus: Von creativeneko / Shutterstock.com
Artikelbild Covid/Coronavirus: Von creativeneko / Shutterstock.com

Ein Kanadier soll vor Gericht die Behörden zum Beweis von Covid aufgefordert haben. Angeblich konnten die Behörden das nicht und gaben somit die nicht-Existenz zu.

Eine spannende Geschichte, deren Aussage selbst in anderen Geschichten immer wieder irgendwo in den letzten Monaten aufgetaucht ist. Angeblich könne niemand auf der Welt das Coronavirus oder Covid nachweisen. Und dadurch dass dieser Nachweis nicht erbracht wird, würde auch die Pandemie obsolet sein. Aktuell finden wir auf Social Media eine Nachricht, die aus einem Q-Kanal stammt. Diese Nachricht lautet:

[Weitergeleitet aus [Q+] Gold News ????????]
➡️➡️➡️ @Q[+++]
Anfang vom Ende von Covid!! Covid-Regeln auf der ganzen Welt müssen wegen etwas fallen, das in Kanada passiert ist!
Patrick King hat Regierungsbeamte vorgeladen, um zu beweisen, dass Covid existiert, und sie konnten es NICHT tun.
Sie trugen es in offizielle Gerichtsdokumente ein, die sie Covid nicht vorlegen konnten.
Das bedeutet, dass sie keinen Beweis dafür haben, dass Covid existiert, und sie haben es öffentlich zugegeben.
Dies bedeutet, dass die Tests, Sperren, Masken, soziale Distanzierung usw. keine Grundlage haben, um nirgendwo zu existieren.
Sie haben keine Rechtsgrundlagen dafür… nirgendwo auf der Welt.
Sie haben keine Grundlage in der Realität.
Es bedeutet, dass die Bösewichte sich selbst aufgeben müssen.
Es bedeutet, dass die Welt von den Plänen erfahren wird, 90% von uns durch ihre finsteren Mystery-Nadeln auszurotten.
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Bösewichte, Mystery-Nadeln Q+ Gold News. Das sind schon wieder Begriffe, die tief aus der Trickkiste stammen und die uns nahelegen, einen Faktencheck durchzuführen.

Faktencheck: Covid existiert nicht?

Holen wir uns einmal die elementaren Informationen aus dem Text heraus. Dort wird von Patrick King aus Kanada gesprochen. Zudem taucht der Begriff „Gerichtsdokument“ auf. Und eine Vorladung durch diesen Patrick King wird genannt. Also muss es wohl irgendwie ein Verfahren in Kanada gegeben haben. Und es ist auch tatsächlich der Fall. Die Fakten-checker der dpa haben hier schon einmal genauer hingeschaut und die Herkunft von Patrick King und dem Verfahren in Kanada gefunden. Die dpa schreibt dazu:

Diese Aussage ist falsch. Die vermeintliche Belegstelle wurde aus dem Zusammenhang gerissen und unvollständig wiedergegeben. In dem zitierten Gerichtsdokument geht es nicht um Sars-CoV-2.

Es geht also um die Behauptungen des Kanadiers Patrick, die in einem Video zu hören sind (siehe HIER). Dort sprach King über seinen Prozess in Alberta, einer Provinz in Kanada. Vor gericht war er wegen einer Geldstrafe aufgrund eines Verstoßes gegen die Corona-Auflagen.

In dieser Verhandlung beantragte King eine Vorladung von Dr. Deena Hinshaw, Albertas Chief Health Officer (CMOH). Er verlangte, dass sie alle Papiere vorlege, die die Isolierung des Coronavirus beschreiben. Spannend: der Text aus dem Posting spricht durchgehend von Covid. Covid-19 ist die Krankheit, Sars-CoV-2 das Virus.

Letztendlich ist es also darum gegangen, dass ihm vor Gericht nicht die erwünschten Beweise vorgelegt wurden. Daraus schloss King, das ist also das Virus und die Krankheit gar nicht geben würde. Als Beleg führte er den Satz „The CMOH Has No Material Evidence“ an. Dieser findet sich in einem Dokument der Gesundheitsbehörde. Doch das Problem ist, dieser Satz sich überhaupt nicht auf das bezog, was er nun behauptet!

Denn es handelte sich lediglich um eine Überschrift zu einem Absatz. In diesem Absatz steht näher erklärt: “Mr. King has no evidence showing that the evidence sought from the CMOH is likely to be material to the Provincial Court proceeding contrary to ss. 698 and 699 of the Criminal Code.“ Das bedeutet, King hat keine Beweise vorgelegt, die zeigen, dass die von der CMOH angeforderten Beweise wahrscheinlich für das Verfahren vor dem Provinzgericht von Bedeutung sind, was gegen die Paragrafen 698 und 699 des Strafgesetzbuches verstößt (vergleiche).

Sprich: Es gab keinen Anlass, in diesem Verfahren das Virus oder die Krankheit beweisen zu müssen. Es spielte schlichtweg keine Rolle. Und daraus dreht King seine Version: Weil keine Beweise vor Gericht gebracht wurden, gibt es das Virus (oder Covid) nicht.

Der kopierte Text auf Social Media ist also Unsinn. In Kanada wurden die COVID-19-Beschränkungen nicht aufgrund einer abgelehnten Vorladung aufgehoben, in der ein Nachweis für die Isolierung des Virus gefordert wurde. Die Provinz hat immer noch einige COVID-19-Beschränkungen in Kraft.

Überdies: Das Virus ist isoliert worden und existiert. Das haben wir ebenfalls in einem vorangegangenen Faktencheck beschrieben (vergleiche).

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Artikelbild Covid/Coronavirus: Von creativeneko / Shutterstock.com

 

 

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