Axel Springer verliert vor Gericht: Adblocking ist keine Urheberrechtsverletzung

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Autor: Ralf Nowotny

Der Axel Springer-Verlag hat (schon wieder) eine Klage gegen die Ersteller von Adblock Plus verloren: Adblocking verstößt nicht gegen das Urheberrecht.

Wir verstehen es ja: Werbung auf Internet-Seiten kann furchtbar lästig sein. Manchmal ist sie nur dezent am Rand zu sehen, was vertretbar ist, aber oftmals sind Seiten dermaßen mit Werbung überflutet, dass man den Artikel kaum noch ausmachen kann – auch ein Grund, warum wir keine Werbung mehr auf unserer Seite haben.
Deswegen haben viele Nutzer das Browser-Plugin „Adblock Plus“ installiert, doch dem Axel Springer-Verlag gefällt das nicht: Sie klagten und verloren… schon wieder.

Die Klage

Seit mehreren Jahren reicht der Axel Springer-Verlag, bei dem u.a. die „Bild“ und die „Welt“ erscheint, immer wieder Klagen gegen die Firma Eyeo, die das Adblock Plus-Plugin kostenlos anbietet, ein. Manchmal sogar teilweise erfolgreich, doch die letzte Klage, welche seit 2019 lief, ist schon eher verzweifelt: Angeblich verstoße Adblock Plus gegen das Urheberrecht, weil der Quellcode der Seite verändert werden würde.
Konkret lautet die Klage, dass der HTML-Code, der zur Darstellung einer Webseite verwendet wird, urheberrechtlich geschützt sein sollte – und damit jede Technologie, die das Erscheinungsbild einer Webseite verändert, illegal sei.
Und dies macht ja Adblock Plus: Es verändert das Aussehen der Webseite, indem es die Werbung blockiert. Im gleichen Zuge müssten aber auch sämtliche anderen Tools illegal sein, die beispielsweise bei Nutzern mit schwachem Internet verhindern, dass Grafiken geladen werden.

Das Urteil

Um nicht zu technisch zu werden, hier ganz einfach erklärt:
Eine Webseite wird in einer Programmiersprache erstellt, beispielsweise in PHP. Der Internet-Browser übersetzt dies dann zur Darstellung in die Skriptsprache HTML. Was Adblock Plus also verändert, ist der ausgegebene HTML-Code, nicht den PHP-Code.
Es stimmt also schon einmal nicht, dass Adblock Plus den Quellcode der Seite verändert, doch das hielt den Axel Springer-Verlag nicht von einer Klage ab: Das Plugin würde aber die Darstellung von urheberrechtlich geschütztem Material verändern, was für eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung ausreiche.
Das Landgericht Hamburg lehnte die Klage nun ab:
AdBlock Plus ändere zwar die Struktur der Darstellung von Websites in einem Browser, nicht aber den Code, sondern nur die Art und Weise, wie dieser Code fließt. Die Webseite wird also nicht im Sinne des Urheberrechts geändert, der zugrundeliegende Programmcode ohnehin nicht.
Zudem stellte das Gericht fest, dass eine gegenteilige Entscheidung einen „unverhältnismäßigen Eingriff“ in die Freiheit der Nutzer darstellen würde. Sämtliche Addons und Plugins, die z.B. verhindern, dass Bilder geladen werden, dass Javascript deaktiviert wird, Pop-Ups und Tracking-Elemente blockiert werden, sogar sämtliche Übersetzungshilfen und Hilfsmittel für sehbehinderte Menschen wären somit illegal.

Eyeo erfreut über das Urteil

In einem Statement äußerte sich die Firma Eyeo erfreut über das Urteil:

„Das Landgericht Hamburg hat hier einen wichtigen Präzedenzfall geschaffen: Kein Unternehmen hat das Recht, den Nutzern zu verbieten, ihre eigenen Browsereinstellungen vorzunehmen. Das Urteil gibt auch vielen Unternehmen die nötige Rechtssicherheit, um weiterhin Anwendungen zu entwickeln, die das Leben der Nutzer positiv verändern.“

so Eyeo-Geschäftsführer Till Faida. Der Axel Springer-Verlag kündigte derweil an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.


Quellen: Eyeo, Torrentfreak
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