Bald auch Pfand auf Saft in Plastikflaschen!

Autor: Andre Wolf

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Bald auch Pfand auf Saft in Plastikflaschen!
Bald auch Pfand auf Saft in Plastikflaschen!

Pfand auf Getränke: Es gibt in Deutschland nicht nur verschiedene Pfandsysteme, sondern es kommt auch immer auf den Inhalt an, ob eine Flasche pfandpflichtig ist.

Schon lange dürfen Mineralwasser und viele Erfrischungsgetränke, die in Einwegflaschen aus Plastik oder in Dosen verpackt sind, nur mit Pfand verkauft werden. Für einige Getränke galten bisher allerdings Ausnahmen.

So waren Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, Fruchtsäfte hingegen nicht. Ab 2022 wird die Einweg-Pfand-Pflicht ausgeweitet. Dadurch sollen noch mehr Einwegverpackungen einem besseren Recycling zugeführt werden. Auf Frucht- und Gemüsesäfte in PET-Flaschen muss dann ebenso ein Einweg-Pfand von 25 Cent erhoben werden. Auch weitere Ausnahmen von der Pfandpflicht, zum Beispiel für alkoholische Mischgetränke in Dosen, fallen weg. Für Milch- und Milcherzeugnisse in Kunststoffflaschen oder in Getränkedosen muss das Einweg-Pfand erst ab 2024 erhoben werden.

Saft in Plastikflaschen schon jetzt teilweise mit Pfand

Auf den PET-Flaschen einiger Saft-Hersteller ist schon jetzt das DPG-Logo (Flasche und Dose mit Pfeil) für pfandpflichtige Einweg-Getränkeverpackungen zu sehen. Andere Hersteller verkaufen ihre Säfte noch in pfandfreien Flaschen. Auch im nächsten Jahr ist das noch möglich. Bis Mitte 2022 gilt noch eine Übergangsfrist für Restbestände. „Ein Blick auf die Getränkepackung vor der Entsorgung lohnt sich also, damit das eventuell gezahlte Pfand nicht in der gelben Tonne landet“ sagt Sandra Reppe von der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern.

Ob für Einweg oder Mehrweg, die Kennzeichnung am Regal ist Pflicht! Für die Umwelt sind Getränke in Mehrwegverpackungen meist vorteilhafter. Ob ein Getränk in einer Einweg- oder einer Mehrwegverpackung steckt, können Verbraucherinnen und Verbraucher seit 2019 im Handel besser erkennen. „Neben den Angaben zum Pfand auf der Verpackung selbst, muss im Geschäft mit deutlich sicht- und lesbaren Informationsschildern darauf hingewiesen werden, ob es sich um EINWEG- oder MEHRWEG-Getränkeverpackungen handelt“ sagt Sandra Reppe.

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