Wegen Cookies: Facebook muss 60 Millionen Euro Bußgeld zahlen

Autor: Ralf Nowotny

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Facebook Irland muss 60 Millionen Euro Bußgeld zahlen, da man Cookies zwar leicht annehmen, aber nur umständlich ablehnen kann.

Die Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés (CNIL) ist die nationale Datenschutzbehörde Frankreichs mit Sitz in Paris. In dieser Funktion erließ die Behörde nun ein Bußgeld gegen Facebook Irland, da festgestellt wurde, dass die Plattform gegen  Artikel 82 des Gesetzes „Informatique et Libertés“ verstößt: Cookies lassen sich war leicht annehmen, aber nur umständlich ablehnen.

Die Sache mit den Cookies

Jeder Nutzer kennt es: Sobald man eine Webseite aufruft, wird oftmals gefragt, ob man Cookies annehmen will. Klar doch, Kekse mag ja sicher jeder, aber in diesem Fall sind es digitale Kekse, die (temporär) Informationen speichern, beispielsweise die IP-Adresse und wann man die Seite zuletzt besuchte, aber auch wichtige Informationen wie oftmals den Login-Namen.
Die Inhalte dieser digitalen Kekse sind für Seitenbetreiber sehr interessant, da sie dadurch auch besser das Nutzerverhalten analysieren können – und Facebook, das mit Nutzerdaten und darauf basierende Werbung Geld verdient, ist natürlich besonders daran interessiert, was die Nutzer im Netz so treiben.

Eat the Brownie Cookie!

Und weil Facebook nun mal darauf bedacht ist, möglichst viele Nutzerdaten zu sammeln, macht es einem die Plattform auch einfach: Nur ein einziger Klick genügt, um alle Cookies zu akzeptieren. Mag man jedoch gar nicht alle Cookies (nicht jeder mag Kokosnuss), wird es schwieriger, denn Facebook macht es einem umständlich, einen Cookie abzulehnen.
Darüber beschwerten sich mehrere Nutzer in Frankreich, woraufhin CNIL im April 2021 eine Überprüfung der Webseite durchführte und feststellte, dass sie zwar eine Schaltfläche zur sofortigen Annahme von Cookies anbietet, aber keine gleichwertige Lösung (Schaltfläche oder ähnliches), die es dem Internetnutzer ermöglicht, das Ablegen von Cookies ebenso einfach zu verweigern. Es sind mehrere Klicks erforderlich, um alle Cookies abzulehnen, im Gegensatz zu einem einzigen Klick, um sie zu akzeptieren. Die CNIL stellte außerdem fest, dass sich die Schaltfläche zum Ablehnen von Cookies am unteren Rand des zweiten Fensters befindet und den Titel „Cookies akzeptieren“ trägt.
CNIL ist deshalb der Ansicht, dass die Komplexität des Ablehnungsmechanismus einzig den Grund hat, damit Nutzer aus Bequemlichkeit alle Cookies akzeptieren, womit die Freiheit der Zustimmung der Internetnutzer beeinträchtigt sei. Zudem müssen Nutzer, um Cookies abzulehnen, im zweiten Fenster erst auf „Cookies akzeptieren“ klicken, was zusätzlich verwirrt – So bekommen Nutzer den Eindruck, dass es gar nicht möglich sei, Cookies abzulehnen.

60 Millionen Euro Bußgeld und Zwangsgeld-Androhung

Aufgrund der oben genannten Ausführungen verhängte CNIL ein Bußgeld von 60 Millionen Euro, der Bescheid ist öffentlich einsehbar. In Kurzform ist der Bescheid in Deutsch auch auf den Seiten der DSGVO zu finden (siehe HIER).
Die Höhe des Bußgeldes wird mit dem Umfang der Verarbeitung, der Anzahl der betroffenen Personen und den erheblichen Gewinnen, die das Unternehmen aus den Werbeeinnahmen zieht, die indirekt aus den durch Cookies gesammelten Daten generiert werden, begründet.
Zusätzlich zu der Verwaltungsstrafe erließ der engere Ausschuss auch eine Anordnung mit Zwangsgeld, damit das Unternehmen den Internetnutzern in Frankreich innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Entscheidung eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, mit der sie Cookies genauso einfach ablehnen können wie mit der bestehenden Möglichkeit, sie zu akzeptieren, um die Freiheit der Zustimmung zu gewährleisten. Andernfalls droht dem Unternehmen die Zahlung eines Zwangsgelds in Höhe von 100 000 Euro pro Tag der Verspätung.


Quellen: CNIL, DSGVO
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