Neue Fahndungsfotos von Tätern – 4.000 Euro Belohnung ausgelobt (ZDDK24)

Autor: Janine Moorees

Trier / Oberkail – Nach dem Raub auf die Filiale der Kreissparkasse in Oberkail setzen die Staatsanwaltschaft Trier und die Kreissparkasse Bitburg-Prüm eine Belohnung aus.

Die Kriminalpolizei hofft derweil, dass neue Fotos der Täter hilfreiche Hinweise zur Aufklärung der Straftat liefern.

Am frühen Morgen des 1. Februar hatten zwei bisher nicht identifizierte Täter die Filiale der Kreissparkasse Bitburg-Prüm in Oberkail überfallen und einen fünfstelligen Geldbetrag erbeutet. Sie hatten den Angestellten, der unverletzt blieb, mit einer Pistole bedroht und waren sehr zielgerichtet vorgegangen.

Daher vermutet die Polizei, dass die Beiden das Geldinstitut gut kannten und die Filiale offenbar vor der Tat intensiv ausgekundschaftet haben.

Zur Personenbeschreibung ist bekannt, dass beide Täter Vollbärte trugen und zwischen 175 – 180 cm groß sind und dunkel gekleidet waren.

Einer der Täter fällt durch einen hellen pelzähnlichen Besatz an der Kapuze seiner Jacke und weiß/blauen Turnschuhen, ähnlich der Marke „Convers-Chucks“, auf. Beide trugen Masken als Kopfbedeckung.

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Die Polizei bittet die Bevölkerung weiterhin um Mithilfe und fragt:

    • Wer hat am Tattag, dem 1. Februar 2017, verdächtige Beobachtungen im Bereich Oberkail oder angrenzenden Ortschaften gemacht?
    • Wer hat in den Tagen vor der Tat in Oberkail selbst oder im Umfeld sonstiger Geldinstitute entlang der Autobahn A 60 in Richtung Belgien Verdächtiges gesehen?
    • Wer kann Angaben zu den Personen auf den Fahndungsfotos machen?

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat sowie zur Täterermittlungen führen, haben die Staatsanwaltschaft Trier und die Kreissparkasse Bitburg-Prüm eine Belohnung in Höhe von jeweils 2.000 Euro ausgesetzt.

Über die Zuerkennung und ggf. Verteilung der Belohnung an Berechtigte wird unter Ausschluss des Rechtsweges entschieden. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamtinnen und Beamte bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört.

Ebenfalls ausgeschlossen sind unmittelbar durch die Tat geschädigte Personen. Die Belohnung kann ebenfalls unter Wahrung der Vertraulichkeit, z.B. über einen Mittelsmann ausgezahlt werden.

Zeugen werden gebeten, sich bei der Kripo in Trier zu melden – Telefon: 0651/9779-2480 oder per E-Mail: [email protected]

Quelle: Polizeipräsidium Trier

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