Netzfund: Vorsicht beim Verwendungszweck

Autor: Ralf Nowotny

Netzfund: Vorsicht beim Verwendungszweck
Netzfund: Vorsicht beim Verwendungszweck

Verwendungszwecke für Banküberweisungen sind oftmals furchtbar langweilig. So mancher ist dann kreativ, doch Vorsicht: So mancher lustig gemeinte Text kann für Ärger sorgen!

„Für Koks und Nutten“

So berichtet die Seite „Bento„, dass sogar die Polizei gegen einen ermitteln kann, wenn der Verwendungszweck den Verdacht erweckt, dass es sich um eine Zahlung für eine illegale Handlung handelt. Bankangestellte müssen Überweisungen auf den Verdacht auf Geldwäsche oder Betrug prüfen. Im Zweifelsfall müssen sie dies dann an die FIU (Financial Intelligence Unit) weitergeben, diese prüfen das dann und geben es an die Staatsanwaltschaft weiter, welche es dann an die Polizei weiterreicht, was einen ziemlichen Verwaltungsakt verursacht.

Behörden sind genervt

So sagt Stefan Marotzke, Sprecher des Sparkassen- und Giroverbandesgegenüber „Bento„: „Lustig gemeinte Verwendungszwecke können zu erhöhtem Arbeitsaufwand und auch Verzögerungen führen.“
Auch eine Sprecherin des Zollkriminalamtes bemerkt: „Der Schabernack belastet eine Verwaltung.“
Ebenso bestätigt die Staatsanwaltschaft München, dass „immer wieder Geldwäscheverdachtsanzeigen wegen bemerkenswerter Verwendungszwecke („Koks Nutten Marihuana und was man sonst so für eine gute Party braucht“, „Waffenfähiges Plutonium“) kamen“.

Ist das denn strafbar?

Im Prinzip schon, da es sich um „groben Unfug“ handelt. Es gab diesbezüglich auch Anzeigen. Zwar konnte die Staatsanwalt keine Aussagen über laufende Verfahren diesbezüglich geben, jedoch sei eine Einstellung der Verfahren wahrscheinlich.
Auch wird nicht sofort die Polizei vor der Tür stehen, wenn man sich mal einen Scherz erlaubt. Allerdings sei darauf hingewiesen, dass die Bank einem das Konto kündigen kann, wenn ein Kunde wiederholt solche mißverständlichen Verwendungszwecke verwendet.

Ich will trotzdem witzig sein!

Dann seid es doch einfach! Ihr müsst nur darauf achten, dass es nicht kriminell klingt. Und macht dies keinesfalls zu häufig, damit ihr nicht eure Bank verärgert. Beispiele dafür findet ihr zuhauf im Internet, beispielsweise „Kauf dir ein Snickers“, „Hier, du Kapitalist“ oder „Deine Armut kotzt mich an“.
Lasst eure Kreativität freien Lauf. Dann ärgert sich auch die Bank nicht, sondern schmunzelt mit (wenn ihr es nicht übertreibt).

 

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