Nestlé – Keine Pumpstation in Michigan. Der Faktencheck

Autor: Andre Wolf

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Artikelbild Nestlé: Shutterstock / Von Ken Wolter
Artikelbild Nestlé: Shutterstock / Von Ken Wolter

Der Nestlé Konzern ist auf Social Media ein häufig zu findendes Thema. Dabei steht der Konzern immer wieder in der Kritik der Nutzerinnen und Nutzer.

Ob Boykottaufrufe, Meldungen über Wasser oder Tierversuche: Nestlé erntet zu vielen Themen Kritik. Dementsprechend gibt es auch viele Sharepics, Postings und auch Schlagzeilen, die über den Konzern veröffentlicht werden.

Eine der jüngeren Schlagzeilen spricht davon, dass ein Gericht in Michigan Nestlé die Wasserrechte entzogen habe. Das Unternehmen sei kein öffentlicher Wasserversorger. Dementsprechend wurde der Bau einer Pumpstation verhindert.

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Starten wir an dieser Stelle einen kurzen Faktencheck: Was ist in Michigan geschehen? In welchem Verfahren hat Nestlé da verloren?

Nestlé und Osceola

Osceola ist ein County im Bundesstaat Michigan. Bereits im Jahr 2017 wollte Nestlé dort eine Pumpstation errichten, um mehr Wasser zu fördern. Das wiederum wollten die Bewohner des Counties nicht. Es wurde argumentiert, dass die Anlage gegen das Raumordnungsgesetz verstoßen würde.

Nestlé sah das anders und reichte eine Klage ein. An dieser Stelle wird es spannend, denn in einer ersten Instanz bekam Nestlé Recht und wurde als „öffentlicher Dienstleister“ angesehen. Genau darum geht es aber im Berufungsurteil.

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Kommen wir zu diesem Urteil: Tatsächlich urteilte das am 3. Dezember 2019. Das Verfahren hat es also wirklich gegeben. Das Berufungsgericht entschied für Osceola. Selbst Nestlé äußert sich dazu auf der eigenen Webseite (vergleiche):

We simply appealed a 1-1 decision by the Osceola Zoning Board that denied our request for a permit to build a 12-foot by 22-foot building, designed to house a booster pump in Osceola Township. An independent Circuit Court ruled that our request met all of the Township’s zoning ordinance provisions and ordered the Township to issue the zoning permit. The Township, however, chose to file an appeal of the Circuit Court ruling. On December 3, 2019, the Michigan Court of Appeals ruled that Nestlé Waters should not be issued a permit to build this building. This ruling reversed the decision of the Circuit Court.

Auch Nestlé bestätigt, dass der Konzern zwar zunächst von einem Bezirksgericht Recht bekam und alle Bestimmungen erfüllt gewesen seien, jedoch dann vor dem Berufungsgericht verloren habe und die Entscheidung des Bezirksgerichts aufgehoben wurde.

Das zweithöchste Gericht Michigans hat entschieden, dass die kommerzielle Wasserabfüllung des Unternehmens „keine wesentliche öffentliche Dienstleistung“ sei. Die Schlussfolgerung des Bezirksgerichts im ersten Urteil, dass die kommerzielle Wasserabfüllung  ein „wesentlicher öffentlicher Dienst“ ist, sieht das Berufungsgericht als eindeutig falsch an. Da es in diesem Gebiet normales Leitungswasser gibt, ist abgefülltes Wasser nicht unbedingt notwendig.

Nestlé will nun die möglichen nächsten Schritte im Gerichtsverfahren prüfen.

Auswirkungen?

Tatsächlich kann dieses Urteil weitere Auswirkungen haben, da nun andere Gemeinden ihre Genehmigungen gegenüber Nestlé überdenken könnten. Der Anwalt Jim Olson aus Michigan, der an diesem Verfahren zwar nicht beteiligt war, jedoch zuvor schon gegen den Konzern anging, meint hierzu, dass dieses Urteil maßgeblich bei der größeren Frage „Wem gehört das Wasser?“ eine Rolle spielen kann und Nestlé auch staatliche Genehmigungen verlieren könnte.

via

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