Nacktbilder im Internet – Wie verhalte ich mich?

Autor: Tom Wannenmacher

Man stelle sich Folgendes vor:  Persönliche intime Bilder, Nacktfotos, öffentlich zugänglich für jeden. Jeder, der in der Lage ist einen Computer anzustellen und im Internet zu surfen, hat Zugriff auf private, in den eigenen vier Wänden geschossene Bilder. Ob jung oder alt, in Europa oder Australien, einfach jeder kann die eigenen intimsten Aufnahmen sehen, ob man das nun will oder nicht.

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Die Zahl der Fotos, die ohne Einwilligung der abgebildeten Person ins Internet gelangen, nimmt unaufhörlich zu.

Oft sind diese Bilder allerdings harmlos, auch wenn manch einer vielleicht denkt, dass er nicht vorteilhaft abgebildet wurde, und das Bild lieber gelöscht als gepostet gesehen hätte. Man lässt es auf sich beruhen, da es nicht so dramatisch ist.

Frei nach dem Motto: Wo kein Kläger, da kein Richter.

Ganz anders sehen die Meisten den Fall, wenn diese Bilder intime, nackte Details beinhalten, die nur für den privaten Gebrauch bestimmt waren. Wenn solche Bilder im Netz landen ist man zu Recht empört, wahrscheinlich auch beschämt und schockiert.

Häufig ist es Rache nach einer beendeten Beziehung, die Leute dazu treibt private Aufnahmen von intimen Momenten zu veröffentlichen, um den ehemaligen Partner bloß zu stellen. Aber auch Mobbing oder Prahlerei sind Gründe, aus denen solche Bilder von anderen veröffentlicht werden.

Ein Fall, der jüngst in den Medien diskutiert wird, ist der Diebstahl intimer Fotos von prominenten Künstlern. In diesem Fall sieht es so aus, als ob sich einer oder mehrere Hacker in die jeweilige Cloud, einen verschlüsselten überall abrufbaren Speicher, gehackt und die gefundenen Bilder veröffentlicht hat.

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(Quelle: http://www.bild.de/unterhaltung/leute/jennifer-lawrence/promis-im-netz-gehackt-37486836.bild.html)

Zuerst einmal sei dazu gesagt:

Grundsätzlich gilt, dass jeder Mensch ein Recht am eigenen Bild hat und ohne die Einwilligung der abgebildeten Person eine Veröffentlichung mit straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen für den Vertreiber enden kann.

Das Zensieren eines Bildes, durch bspw. einen schwarzen Balken oder eine verpixelte Darstellung ist eine Möglichkeit, die Persönlichkeitsrechte eines Abgebildeten zu umgehen. Häufig sieht man dies in Zeitungsberichten oder Fernsehaufnahmen, wenn derjenige, der auf diesen Aufnahmen gezeigt wird, unerkannt bleiben möchte.

Aber was passiert, wenn die Bilder nicht harmlos sind und den jeweiligen Mensch nackt oder gar beim Sex darstellen?

Auch wenn „nur“ ein Ausschnitt zu sehen ist, der nicht auf die Identität des Abgebildeten schließen lässt: Ohne die ausdrückliche Zustimmung der Person ist die Veröffentlichung nicht legitim.

Hier handelt es sich nur um das Recht am eigenen Bild, dass jedem Rahmen der Persönlichkeitsrechte zugestanden wird, sondern auch um den Schutz der Intimsphäre. Auch wenn sich der Abgebildete bewusst und auf Wunsch hin nackt für das Bild präsentiert hat, so gilt die Zustimmung nicht, wenn der Kontext des Bildes verändert wird oder die Aufnahme in Medien abgebildet wird, denen man nicht zugestimmt hat.

Was sollte man also beachten und tun, wenn man Nacktaufnahmen ohne Einwilligung plötzlich für Jedermann im Internet verfügbar sind?

Da das Internet leider nie vergisst, ist die Eile mit der man vorgeht ein wichtiger Punkt. Je schneller diese Bilder ausfindig gemacht werden, desto besser. Informationen und Beiträge verbreiteten sich in rasanter Geschwindigkeit im Netz, so dass ein schnelles Vorgehen vor zusätzlichem Schaden bewahren kann.

Die Suchmaschine Google bietet verschiedene Möglichkeiten, diese Bilder ausfindig zu machen.

Für den Fall, dass die Aufnahmen mit dem Namen der aufgenommenen Person veröffentlicht worden sind, sollte man versuchen nach dem eigenen Namen zu googeln. Durch das setzen von Anführungszeichen (z.B. „Max Mustermann“) verkleinert sich die Menge der Treffer, da so nach Medien gesucht wird, in denen diese Konstellation aus Vor- und Nachname zu finden ist.

Eine ausführliche Dokumentation ist wichtig, da dies die Bearbeitung durch eingeschaltete Behörden erleichtert. Man sollte nicht nur die Domains speichern, sondern zudem Screenshots der Seiten anfertigen.

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Durch das Kopieren der URL des Bildes können Veröffentlichungen gefunden werden, in denen nicht der Name verwendet wurde. Man kann diese URL u.a. bei Google eingeben und so weitere Seiten finden.

Wenn man sich im Klaren darüber ist, wer die Aufnahmen veröffentlicht hat, sollte man diese Person, wenn möglich, über die straf- und zivilrechtlichen Konsequenzen aufklären. Nicht nur das Löschen der hochgeladenen Bilder aus dem Netz sollte verlangt werden, sondern ebenso das Löschen der Bilder auf PCs, Handys und dergleichen.

Das Oberlandesgericht in Koblenz hat im Mai 2014 entschieden, dass Nacktfotos oder andere Bilder, die in die Intimsphäre eines ehemaligen Partners eingreifen können, durch den Ex-Partner gelöscht werden müssen. (Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde.)

Da es sich bei der Veröffentlichung um eine Straftat handelt, sollte man Anzeige erstatten. Ebenso wichtig ist es einen Anwalt aufzusuchen, der sich der Sache annimmt. Dieser kann den Verursacher abmahnen und zivilrechtliche Forderungen gegen ihn in die Wege leiten. Unter Umständen besteht der Anspruch auf Schadensersatz und auf Schmerzensgeld.

Sicher sind diese Aufnahmen den meisten Opfern unangenehm, man sollte sich aber der Tatsache bewusst sein, dass das Nichthandeln die Situation nur noch verschlimmern wird. Behörden und Anwälte handeln in diesen Fällen diskret.

Ebenso sollte man die Betreiber der Internetseiten, auf denen Aufnahmen aufgetaucht sind, auffordern diese sofort zu löschen. Kontaktadressen befinden sich oft im Impressum.

Nachdem man diese Punkte beachtet hat, ist es ratsam die Suche nach den eigenen Bildern zu wiederholen, um sich diesbezüglich auf dem Laufenden zu halten und zu erkennen, ob die Bilder erneut verbreitet wurden.

Was man bei der Suche über Google beachten muss:

Google speichert alle getätigten Suchanfragen. Wer das nicht möchte, sollte von einer Suche über Google absehen.

Lesetipp: Nacktfotos im Internet – Tipps zur „Schadensbegrenzung

Autor: Larissa, mimikama.org

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