Mit Wirkung zum 01.Mai…

Autor: Tom Wannenmacher

“Mit Wirkung zum 01.Mai diesen Jahres setzt Deutschland als erstes EU-Land die neue EU Hundekackverordnung in Landesgesetz um.“

So beginnt auf Facebook ein Statusbeitrag, der heute viele Hundehalter zum Staunen bringt. Wir haben bereits vor einigen Tagen genau zu diesem Thema einen Artikel veröffentlicht. Da wir jedoch nun morgen den 1.5.2018 schreiben, bekommen wir im Moment vermehrt Anfragen dazu herein. Bei der Anfrage handelt es sich um einen Beitrag, der sich mit der Umsetzung der EU-Hundekackverordnung befasst. Das entsprechende Gesetz soll ab MORGEN, 01. Mai 2018 in Deutschland gelten.

Screenshot Öffentlicher Facebook-Statusbeitrag
Screenshot Öffentlicher Facebook-Statusbeitrag

Barrierefreiheit: Anbei der Text als Wortlaut, welchen man am Screenshot des öffentlichen Statusbeitrages erkennen kann

„Wichtige Information für Hundehalter, das ändert sich ab 01.Mai 2018

Mit Wirkung zum 01.Mai diesen Jahres setzt Deutschland als erstes EU-Land die neue EU Hundekackverordnung in Landesgesetz um. Das Gesetz soll für mehr Transparenz und zum Schutz der Umwelt dienen. Demnach müssen ab dem 01. Mai alle Hunde in Deutschland eine sogenannte Hundekack Kennzeichnungs-Plakette (HKK-Plakette) tragen, um Nichthundebesitzern die Art und Schwere der Ausscheidung zu signalisieren und die Emissionswerte des Vierbeiners transparent darzustellen. Hierbei hat das Bundesamt für
Umweltschutz in der Tierhaltung (BAUT) lediglich die EU-Kackrichtlinie 4 und 6 umgesetzt. Es werden in Deutschland nur die grüne Plakette, für Hunde ab einem Alter von
8 Jahren, und die blaue Euro 6 Kackplakette für Hunde bis zu 8 Jahren eingeführt. Alle Plaketten sind mit den zusätzlichen Bezeichnungen TK, BK und NK erhältlich. Die Kennzeichnung
weißt auf die Art der Ausscheidung hin. TK tragen Hunde die ausschließlich mit Trockenfutter gefüttert werden, diese sind insoweit eingeschränkt, dass sie sich künftig nur noch auf
befestigtem Boden lösen dürfen, auf dem die Aufnahme durch den Halter rückstandslos möglich ist. Begründet wird dies, laut EU-Kommission, durch das Eindringen von Restchemikalien aus
dem Trockenfutter in das Grundwasser. Trägern der BK und NK (BARF und Nassfutter) Marken wird das Lösen auch auf Grünstreifen weiterhin erlaubt. „Da der Verdauungstrakt junger Hunde besser arbeitet, scheidet der Hund weniger aus
und ist somit umweltverträglicher. Er wird als EU-Kacker der Stufe 6 mit der blauen Plakette versehen“, so der Pressesprecher des BAUT auf Nachfrage.
„Eurokacker 4 hingegen können ab- und an von einem Feinkackalarm betroffen sein und fallen dann für diesen Tag unter ein Kackverbot“, so Dr. Herbert Tüpfel weiter. In Zusammenarbeit mit der Haustierindustrie werden bereits erste
Feinkackfilter zur Nachrüstung von Euro 4 auf Euro 6 Kacker entwickelt. Züchter, Tierschutzorganisationen und Tierheime sind zur Nachrüstung vor der Abgabe eines Euro 4 Kackers nicht verpflichtet.

Bitte prüft nach, welche Plakette ihr selbst benötigt und versäumt nicht diese ab dem 01. Mai zu verwenden. Erhältlich sind diese gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 16,00 Euro in jedem Rathaus. Die Plakette ist ein Jahr gültig und muss dann zwingend erneuert werden. Für Wildkacker ohne Plakette sind bereits Geldbußen bis zu 200 Euro vorgesehen.“

Es handelt sich dabei jedoch nur um eine gut erfundene, lustige Geschichte.

Weitere Informationen finden man hier vor: “Die Hundekack Kennzeichnungs Plakette

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