… mit schwerer Gehirnerschütterung im Krankenhaus , weil ein Flüchtling ihn mit beiden Füßen auf den Kopf gesprungen ist [Eine Gegenüberstellung]

Autor: Andre Wolf

Gegenüberstellung: Facebook-Post und Zeitungstext. Ja, die Prügelei hat stattgefunden, jedoch unterscheiden sich die Darstellungen.

Zu der folgenden Statusmeldung auf Facebook kann man tatsächlich eine Zeitungsmeldung finden. Wir werden an dieser Stelle beide Versionen darlegen und in gewisser Weise synoptisch arbeiten. Wir werden nicht werten, sondern die unterschiedlichen Aussagen gegenüberstellen!

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(Screenshot: Facebook)

Diese Darstellung ist auf Facebook zu finden. Parallel dazu gibt es Zeitungsmeldungen in der Thüringer Allgemeinen und auch der Ostthüringer Zeitung, welche (wir übernehmen den Wortlaut) über eine Rangelei auf dem Schulhof in Ebersdorf berichten, die zum Facebook -Aufreger wurde.

Die Facebookdarstellung legt nun dar, dass es sich bei dem betroffenen Kind um das eigene handelt und sich der Sohn in der Schule befand, als die Mutter angerufen wurde.

Und dann trifft es plötzlich die eigene Familie… Man wird angerufen, denkt eigentlich die Kinder sind wohl behütet in der Schule…

Der Pressetext beschreibt das sehr ähnlich:

Es passierte am Donnerstag voriger Woche während der Mittagspause. Auf dem Schulhof der Grundschule im Park gerieten sich zwei Drittklässler in die Haare.


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Unterschiede

Nun beginnen  die Stellen, welche wir wertungsfrei widergeben, da wir nicht vor Ort waren. Der Facebooktext besagt:

Mein Sohn mit 8 Jahren liegt nun mit schwerer Gehirnerschütterung im Krankenhaus , weil ein Flüchtling ihn mit beiden Füßen auf den Kopf gesprungen ist

Der Zeitungstext nennt an dieser Stelle tatsächlich die Nationalität des Kindes, was sehr ungewöhnlich ist. Jedoch kann es durchaus beabsichtigt sein, denn die Nennung der Nationalität sagt aus, dass es sich unter Umständen um einen Flüchtling handeln kann:

Die Mutter des achtjährigen Jungen hingegen meint, dass der andere Junge, der aus Mazedonien stammt, „mit beiden Füßen auf den Kopf gesprungen“ sei.

Am schwierigsten gestaltet sich an dieser Stelle die Darstellung der Anzeige. So geht der Facebooktext davon aus, dass nichts passieren wird, jedoch mit der Begründung, “traumatisierte Flüchtlinge” würden nicht verfolgt werden.

Trauriges Deutschland… Bin sehr gespannt, was nach der Anzeige bei der Polizei nun geschieht. Vermutlich garnichts(sic), denn Flüchtlinge haben es ja schwer. Sie sind ja traumatisiert.

In dem Pressetext wird ebenso ausgesagt, dass es keine juristischen Konsequenzen haben kann, jedoch liegt hier die Begründung der Straffreiheit darin, dass Kinder eben nicht strafrechtlich verfolgt werden können. Dabei ist die Nationalität irrelevant.

Aufgrund einer Anzeige der Mutter laufen Ermittlungen bei der Polizei. Allerdings sind Kinder bis Vollendung des 14. Lebensjahres schuldunfähig, so dass für den Fall der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens dieses von der Staatsanwaltschaft einzustellen wäre.

Die Nachworte sind jetzt leider ein weinig schwer zu verstehen. Hier stehen die Darstellungen der Lehrkräfte im Kontrast der Angaben der Mutter, welche von einem unschuldigen Kind schreibt:

Sie sind ja traumatisiert. Aber eins kann ich versprechen… mein Kind ist das jetzt auch.  Und mit 8 Jahren hat man wenig Ahnung was hier gerade in diesem Land passiert. Und das was heute passiert ist werde ich nie so stehen lassen, denn wir reden hier von einem unschuldigen Kind.

Laut Darstellung der Lehrkräfte (welche jedoch auch nicht zu diesem Zeitpunkt Augenzeugen des Geschehens waren) ging die Initiative von einem 8-jährigen aus:

Ein Achtjähriger hatte dem zwei Jahre älteren Mitschüler die Mütze weggenommen, es kam zum Gerangel, wobei beide Kinder zu Boden stürzten, ehe die Aufsicht eingreifen konnte.

Gemäß eines anderen Facebookkommentars sei dem vorausgegangen, dass die Schwester des 10-jährigen Mazedoniers den 8-jährigen Jungen bespuckt haben solle. Also haben wir vielleicht wirklich am Ende das, was viele vermuten: Kindereien!

Wir waren alle nicht dabei!

Das ist an dieser Stelle das Problem. Weder die Mutter, noch die Lehrkräfte waren zu diesem Zeitpunkt Augenzeugen.

„Die Presse wird nichts“ berichten schreibt die Mutter in den Kommentaren. Diesen Punkt muss man jedoch negieren, da die OTZ nachweislich darüber geschrieben hat. Jedoch hat der Pressebericht beide Seiten zu Wort kommen lassen und somit findet man ein klassisches “Aussage gegen Aussage” Verhältnis vor, in dem wir uns hüten werden, auch nur eine der beiden Seiten eine Fehldarstellung vorwerfen zu wollen.

Lediglich die Vorwürfe gegenüber der Presse sind unberechtigt, da hier sehr wohl berichtet wurde. So liest man aus den Kommentaren unter dem Facebookeintrag:

Man wird davon natürlich nichts in der Presse lesen können, deshalb mein Beitrag gestern hier.

Um auf die Fragen einzugehen, warum die OTZ nicht über diesen Fall berichtet… Es wird nächste Woche einen Artikel geben, allerdings nicht berichtet, dass es sich um einen Asylanten handelt, da es ein Pressegesetz gibt das besagt, das von Tätern das Herkunftsland nicht veröffentlicht werden darf. Also wieder mal nur die halbe Wahrheit..

Wie oben bereits angemerkt, hat die OTZ von einem Kind aus Mazedonien geschrieben. Es kann sich hier durchaus um ein Kind aus einer Flüchtlingsfamilie handeln. Inwiefern es sich jedoch um eine Flüchtlingsfamilie handelt, ist sehr schwer zu sagen, da zum einen Mazedonien formell als sicherer Herkunftsstaat gilt, zum anderen die Zahlen der Flüchtlinge aus Mazedonien stark zurück gegangen sind. Dennoch gibt es Flüchtlinge aus Mazedonien, so dass man hier nur sehr schwer diesen Status einordnen kann.

Ebenso kann man dem Pressetext entnehmen, dass die Kooperation zwischen Lehrkräften und Mutter nicht optimal lief. So beschreibt die Zeitung:

„Der Arzt hat ein Fass aufgemacht, dass ich selbst gefahren bin und nicht der Krankenwagen gerufen worden war“, schildert die Mutter.

Sowie:

„Weil die Mutter sagte, dass sie sofort kommt, hatten wir nicht selbst einen Arzt gerufen“, erklärt Schulleiterin Kerstin Michel. Man habe aber auch der Mutter empfohlen, vorsorglich ins Krankenhaus zu fahren. Dass der Vorfall durch die Mutter per Facebook im Internet verbreitet worden ist und dort eine Welle der Empörung ausgelöst hat, stößt bei der Schulleitung auf Unverständnis. Es sei eine Rangelei gewesen, wie es diese unter Kindern leider immer wieder mal gebe.

Die aktuelle Diskussion um den Artikel in der OTZ kann man im Übrigen auf Facebook verfolgen, interessanterweise wird diese Zeitung TROTZ der im Vorfeld genannten Zweifel, überhaupt darüber zu berichten, nun dafür angegriffen, die Situation aus beiden Seiten dargestellt zu haben.

Nach einer Schulhof-Rauferei in Ebersdorf muss ein Kind mit Verdacht auf Gehirnerschütterung ins Krankenhaus. Die Polizei ermittelt. Doch strafrechtlich können Kinder natürlich nicht belangt werden.

Posted by OTZ Schleiz und Bad Lobenstein on Mittwoch, 13. Januar 2016

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