Megaupload.com – Abmahnwelle von Kunz & Partner schüchtert User ein.

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Autor: Tom Wannenmacher

Eine angebliche Rechtsanwaltskanzlei, lautend auf “Dr. KUNZ & PARTNER”, versendet gerade Abmahn – EMails an viele User und behauptet, dass man eine Urheberrechtsverletzung / Filesharing begangen habe.

Die E-Mail sieht so aus:

Dr. Kunz & Partner
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
München | 80333 München
Geschäftsführer Dr. Martin Kunz
Sitz der Gesellschaft
Brienner Straße 7a
80333 München
Email: [email protected]
USt.IdNr. DE3819203943

ABMAHNUNG Urheberrechtsverletzung – Filesharing

Abmahnkosten Nutzung Filesharing-Dienste (Megaupload.com)

AZ : 12-8374-1129/TH

in vorbezeichneter Angelegenheit zeigen wir an, dass uns die Firmen EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount Pictures mit der Wahrnehmung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt haben.
Die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien unserer Mandantschaft.
Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungs-Rechte an diesen Produkten.
Sie luden in Internet, als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Netzwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beiliegenden PDF-Dokument.
Hochachtungsvoll
Dr. Martin Kunz
Rechtsanwalt

Öffnet man die PDF Datei, die der E-Mail anhängig ist, dann bekommt man folgende 3 Seiten zu sehen:

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ZDDK INFO:

Diese Anwaltskanzlei gibt es nicht. Auch keine Webseite sowie stimmt auch die angegebene Mailadresse ([email protected]) in der PDF Datei nicht!

Wir haben an diese E-Mailadresse ein Mail gesendet und der Server hat uns als Antwort folgendes geliefert:

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Diese E-Mailadresse existiert also genau so wenig wir die Kanzlei KUNZ & PARTNER selbst.

Bereits im März 2012, also vor 2 Jahren, gab es bereits schon einmal so eine Abmahnwelle!

Diese sah damals so aus: (Quelle: CHIP.de MegaUpload: Gefälschte Abmahnungen im Umlauf)

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Woran man eine rechtmäßige Abmahnung erkennt

Autoren: Rechtsanwalt und Fachanwalt Gulden, LL.M. und Ass.iur D.Stoll

Zur Zeit sind wieder gefälschte Abmahnungen wegen angeblichen Verstoßes gegen das Urhebergesetz im Umlauf. Dabei werden per E-Mail Forderungen in ziemlich überschaubarer Höhe (unter 100 Euro) gestellt. Die Empfänger wissen meist nicht, wie sie sich in einem solchen Fall verhalten sollen.

Nicht einschüchtern lassen

Die erste Regel lautet immer: Ruhe bewahren. Lassen Sie sich von einer Abmahnung per E-Mail nicht einschüchtern. Es handelt sich höchst wahrscheinlich um einen Fake.

Adresse des Absenders überprüfen

Grundsätzlich ist für die Abmahnung keine bestimmte Form vorgeschrieben. Allerdings wird eine seriöse Abmahnung in den meisten Fällen mit der Post versendet. Kontrollieren Sie dabei die Adresse des Absenders und sehen Sie im Internet nach, ob es diesen tatsächlich gibt. Unter Umständen finden Sie zu unseriösen Absendern bereits viele negative Informationen.

Aufbau einer rechtmäßigen Abmahnung

Eine rechtmäßige Abmahnung ist meistens wie folgt aufgebaut: Zuerst wird der Sachverhalt des vorgeworfenen Verstoßes dargestellt.

Titel wird bezeichnet

Darin wird der abgemahnte Film- oder Musiktitel genau bezeichnet. Danach folgt die Angabe des genauen Zeitpunktes des angeblichen Verstoßes. Weiterhin werden die rechtlichen Konsequenzen dargelegt und die einschlägigen Paragraphen genannt.

Der angebliche Verletzer wird aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und einen Schadens- sowie Aufwendungsersatz für die Rechtsverfolgungskosten zu leisten. Der Betrag beläuft sich meistens auf weit über 300 Euro. Für die Zahlung ist eine deutsche Kontonummer angegeben.

Anlagen

Des Weiteren sind als Anlagen ein Ermittlungsdatensatz für die Erkennung der IP-Adresse und ein dazugehöriger Auskunftsbeschluss des zuständigen Landgerichts beigefügt.

Anwalt konsultieren

Falls Sie ein solches Schreiben erhalten haben, handelt es sich höchst wahrscheinlich um eine „seriöse“ Abmahnung, welches keinesfalls auf die leichte Schulter genommen werden sollte. Es gilt aber weiterhin die oben genannte Regel. Bewahren Sie Ruhe und unterschreiben oder bezahlen Sie nichts ohne vorherigen Rechtsrat einzuholen. „Fake“-Abmahnungen sollten selbstverständlich komplett ignoriert werden.

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