Maskenverweigerer geht auf Bahnmitarbeiter los


Autor: Tom Wannenmacher
Datum: 22. September 2021

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Verletzter Bahnmitarbeiter wegen Nichttragen eines Mund-Nasenschutzes – Bundespolizei ermittelt

In Dortmund hat ein Maskenverweigerer einen Bahnmitarbeiter verletzt, weil ihn dieser auf die Corona-Regeln hingewiesen hatte. Jetzt ermittelt die Polizei gegen den Angreifer. Der Vorfall ist nach dem Mord in einer Tankstelle in Idar-Oberstein, die zweite Attacke im Zusammenhang mit der Maskenpflicht innerhalb weniger Tage.

Am 21. September 2021 belästigte ein 49-Jähriger mehrere Reisende im Dortmunder Hauptbahnhof. Bahnmitarbeiter schritten ein und wurden verletzt. Zuvor weigerte sich der Deutsche einen Mund-Nasenschutz zu tragen.

Dienstagmorgen, gegen 07:00 Uhr, alarmierten Bahnmitarbeiter die Bundespolizei in Dortmund. Zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn wurden durch Reisende auf einen 49-Jährigen aufmerksam gemacht, der zuvor verbal aggressiv mehrere Reisende belästigt und nach Kleingeld gebettelt haben soll.

Des Weiteren trug der Deutsche keinen Mund-Nasenschutz. Die Mitarbeiter wiesen daraufhin den Dortmunder mehrfach auf die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz im Hauptbahnhof zu tragen, hin. Dieser kam der Aufforderung jedoch zunächst nicht nach. Aufgrund dessen wurde der Deutsche dem Hauptbahnhof verwiesen.

Allerdings kam er dieser Aufforderung ebenfalls nicht nach. Daraufhin führten die Bahnmitarbeiter den Mann hinaus. Der 49-Jährige riss sich jedoch plötzlich los und stieß einem der Bahnmitarbeiter (19) mit einem gezielten Stoß gegen die Brust von sich. Daraufhin fiel der 19-Jährige zu Boden. Den Bahnmitarbeitern gelang es, den Mann zu Boden zu bringen und ihn dort zu fixieren.

Die hinzugerufenen Einsatzkräfte nahmen den 49-Jährigen mit zur Wache der Bundespolizei. Gegen den Mann wird nun ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet.

Der 19-jährige Bahnmitarbeiter begab sich anschließend aufgrund diverser Verletzung in ärztliche Behandlung.

Des Weiteren leitete die Bundespolizei ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Coronaschutzverordnung ein.


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Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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