Landkreis hat kein Verbot von Masken in Fitness-Center angeordnet

Autor: Claudia Spiess

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Landkreis hat kein Masken-Verbot für Fitness-Center angeordnet
Landkreis hat kein Masken-Verbot für Fitness-Center angeordnet

Angeblich habe der Landkreis angeordnet, aufgrund von gesundheitsschädlichen Auswirkungen das Tragen von Masken zu verbieten.

Nun kursiert im Internet ein Foto von einem Aushang, der am Eingang eines Fitness-Centers auf Usedom angebracht ist und über das Maskenverbot informiert.

Striktes Masken-Verbot

Der Aushang am Eingang des Fitness-Centers enthält folgende Information:

„Durch die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Tragens einer Mund-Nasen-Maske besteht in dieser Einrichtung striktes Maskenverbot“

Das Fitness-Center auf Usedom hat hierzu einen Beitrag auf Facebook veröffentlicht.

Das Fitness-Studio beruft sich bei dieser Information auf ein Schreiben der COVID-19 Koordinierungsstelle Greifswald.

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Vorgaben im Landkreis

Die dpa hat bei der Pressestelle des Landkreises Vorpommern-Greifswald nachgefragt. Mit dem Ergebnis, dass es keine solche Anordnung in Bezug auf Maskenverbot in Fitness-Studios gebe. Vielmehr gilt hier für Mitarbeiter in Fitness-Centern Maskenpflicht.

Auch der Hinweis auf gesundheitsschädigende Auswirkungen stammt nicht von der Koordinierungsstelle, hier gab es zu keiner Zeit eine Warnung in Bezug auf das Tragen von Mund-Nasen-Schutz.

Auflagen für Fitness-Studios

Je nach Bundesland gelten unterschiedlich Auflagen in Bezug auf Corona-Maßnahmen. So müssen Mitarbeiter, die im Kundenkontakt stehen, einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn nicht eine andere Schutzvorrichtung angebracht ist oder ausreichend Abstand gehalten werden kann.

In Mecklenburg-Vorpommern gilt für Kunden in Fitness-Studios keine Maskenpflicht. Mitarbeiter jedoch müssen hier Masken tragen. Den Kunden bleibt dies also selbst überlassen, es gibt allerdings kein Maskenverbot.

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Quelle: dpa
Artikelbild: Facebook
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