Let’s get ready to rumble

Autor: Andre Wolf

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Artikelbild von Mitrofanov Alexander / Shutterstock.com
Artikelbild von Mitrofanov Alexander / Shutterstock.com

Die Aussage, jemand drittes hätte Hassbotschaften über den eigenen Facebookaccount versendet und man wisse nicht wer es war, gilt vor Gericht nicht mehr als Entlastung.

Zumindest hat dies gestern das Oberlandesgericht in Wien in der Causa Sigi Maurer entschieden. Kurz zur Erinnerung: Sigi Maurer, ehemalige Abgeordnete der Grünen im österreichischen Nationalrat, erhielt im Frühjahr 2018 eine äußerst beleidigende und sexistische Privatnachricht, welche sie als Reaktion auf Facebook veröffentlichte. Diese Veröffentlichung enthielt den Namen des Absenders, ein Wirt aus Wien, der wiederum Maurer klagte.

Auch wenn sich das Verfahren durchaus kompliziert zeigte, so entschied das Gericht im Herbst 2018 in der ersten Instanz, dass diese Art der Veröffentlichung mit Namen nicht erlaubt sei und Maurer wurde entsprechend wegen übler Nachrede schuldig gesprochen (vergleiche).

Dieses Urteil wurde jedoch nun vom Oberlandesgericht aufgehoben mit der Begründung, das Erstgericht habe die Latte für den Wahrheitsbeweis geradezu unerreichbar hoch angesetzt. Jetzt muss also das erstinstanzliche Verfahren wiederholt werden.

Was das bedeutet

Der klagende Wirt hat immer behauptet, er hätte die beleidigende und sexistische Nachricht an Maurer nie verfasst und auch nicht versendet. Jemand Drittes hätte unbemerkt seinen Rechner im Lokal genutzt. Mit der Aussage kam er zunächst durch, das Gericht war anfangs der Ansicht, Maurer hätte prüfen müssen, ob der Wirt wirklich den Text verfasst und gesendet habe.

Genau das ist natürlich ein fatales und realitätsfernes Urteil, denn das würde ja einen generellen Freispruch für jede Art von Hatespeech oder strafbare Handlung im Netz bedeuten. Man gibt einfach an, jemand Drittes hätte es gemacht und man wisse auch gar nicht, wer es war.

So sah es wohl auch das Oberlandesgericht:

„Die Beweiswürdigung habe kein stimmiges Bild ergeben, denn der Privatankläger habe nicht schlüssig dargestellt, dass konkret eine andere Person die Nachrichten geschrieben und verschickt hat. Allein die theoretische Möglichkeit reiche nicht aus.“

Nun beginnt das Verfahren erneut, jedoch unter einem anderen Richter.

Was daraus resultieren kann…

Am Ende geht es hier vielleicht gar nicht nur um Sigi Maurer, sondern stellvertretend um viele mehr. Vielleicht ist es ja ein weiterer handfester Schritt, der zeigt, wie man außerhalb von Social Media gegen Hassnachrichten oder Hasskommentare vorgehen kann. Hasnain Kazim, der Korrespondent von SPIEGEL ONLINE und DER SPIEGEL in Wien, veröffentlichte jüngst auf seinem Facebook Account, dass er die Aufhebung des Urteils und die entsprechende Begründung nun zum Anlass nimmt, sich juristisch gegen Hassnachrichten zu wehren, nachdem Argumente, gutes Zureden, Gedankenaustausch, Diskussion und Debatte allein nichts nützen:

In meinem Berufsleben habe ich bisher nur sechsmal Strafanzeige gestellt gegen Hassbriefschreiber. Nachdem das Oberlandesgericht Wien im Fall Sigi Maurer jetzt entschieden hat, dass niemand, von dessen Facebook-Account oder E-Mail-Adresse Hassbotschaften, Drohungen, Beleidigungen ausgehen, sich mehr damit herausreden kann, er habe die Nachricht ja gar nicht verfasst und wisse auch nicht, wer an seinem Computer gewesen sei, habe ich Hoffnung, dass diese Ansicht sich auch in Deutschland durchsetzt. Um das voranzutreiben, habe ich heute juristische Schritte gegen zehn Personen in die Wege geleitet. Ich möchte, dass diese Leute nicht nur eine Strafe, sondern auch ein fettes Schmerzensgeld zahlen. Ich weiß noch nicht, wieviel und an welche Organisation ich davon etwas spenden werde, wenn ich etwas erhalte. Auf jeden Fall aber möchte ich, dass es richtig teuer wird. Längst bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass Argumente, gutes Zureden, Gedankenaustausch, Diskussion und Debatte allein nichts nützen. Es muss weh tun. Wenn sie am Ende nur aus Angst vor Strafe schweigen – sei’s drum. Ich ermutige alle Journalistinnen und Journalisten, Politikerinnen und Politiker, eigentlich alle, die in der Öffentlichkeit stehen und Ziel von Hassnachrichten werden, sich zu wehren – mit Worten, Klagen, Strafanzeigen. Let’s get ready to rumble.

https://www.facebook.com/hasnain.kazim/posts/10156460817343264

Der Ansatz ist sehr nachvollziehbar, denn durch gutes Zureden ist es in der Tat schwer, Beleidigungen abzuwenden (obschon speziell Kazim dies in der Vergangenheit immer wieder versucht hat, siehe hier). Wenn Gerichte nun wirklich praxis- und lebensnah entscheiden, dass ein Accountinhaber auch ein Absender ist und im Regelfall auch wissen sollte, ob, wann und dann auch wer den eigenen Account noch nutzt, dürfte es in der Tat interessant werden, inwiefern damit am Ende auch eine Reduktion von Hassnachrichten auf Social Media erreicht wird.

 

Artikelbild von Mitrofanov Alexander / Shutterstock.com

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