Gefährliche Nutzung von „Legal Highs“ mit E-Zigaretten und E-Shishas

Autor: Tom Wannenmacher

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Hierbei handelt es sich um eine Korrektur zu: “Gesundheitsgefahr beim Konsum von E-Zigaretten und E-Shishas”

Nachdem in Wetterau mehrere Schüler nach dem Konsum von Inhalationsstoffen aus elektronischen Zigaretten und Shishas umkippten, klärte die Polizei Mittelhessen über die Gefahren des Konsums auf.

Die Gefahr geht nicht von eZigaretten und auch auch nicht von den normalen Fluiden aus!

Bei dieser Aufklärung ist jedoch nicht sofort ersichtlich gewesen, dass die Gefahr nicht von den eZigaretten und auch auch nicht von den normalen Fluiden sondern von den „Legal Hights“ ausgeht, also beigemischten synthetischen Stoffen.

“Legal Highs” nicht legal

Oft wissen die Verwender nicht, welche Stoffe sie wirklich konsumieren. Sind synthetische Cannabinoide enthalten, handelt es sich um eine chemisch hergestellte Stoffzusammensetzung, die verboten ist! Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass diese umgangssprachlichen “Legal Highs” (“legaler Rausch”) irrtümlicherweise für frei verkäufliche Ware gehalten werden, doch seit dem 26. November 2016 verboten sind.

Zumeist werden diese Präparate über das Internet erworben und dann unter der Hand weitergegeben.

Die Tütchen sind sehr bunt gestaltet und als Kräutermischung, in flüssiger Form, Badesalz oder anderen Varianten erhältlich, sodass die Gefahr unter dem Deckmantel von Schokoladen-, Apfel- oder Vanillegeschmack nicht als solche erkannt wird.

Es wird dazu angehalten, Kinder über die ausgehende Gefahr von E-Shishas und E-Zigaretten aufzuklären, da Verbote Minderjährige nicht unbedingt abschrecken.

Fazit:

  • Elektronische Zigaretten und Shishas dürfen nicht an Minderjährige verkaufen werden.
  • Der Verkauf von Inhalationsstoffen an Minderjährige ist nicht erlaubt, egal ob sie mit verbotenen Substanzen angereichert wurden oder nicht.
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