“Gestern noch ein Gutmensch Heute tot.”

Autor: Tom Wannenmacher

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Mit dem Titel: “Gestern noch ein Gutmensch Heute tot.” macht abermals ein Bild auf Facebook die Runde, über welches wir bereits schon einmal berichtet haben.

Bei dem Beitrag geht es um die US- Studentin Lauren M. und um dieses Image.

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Zu diesem Image gehört jedoch noch folgender Statusbeitrag:

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Scrennshot: Facebook

Um was geht es hier?

Ende Januar 2016 wird die US – Studentin Lauren M. tot in ihrer Wiener Wohnung aufgefunden.

Das Szenario könnte aus einem Thriller stammen, als die Feuerwehr die Tür aufbricht, sind in der Wohnung alle Lampen durchgebrannt und es stehen überall Kerzen. Auf dem Bett bäuchlings lag das halbnackte Opfer, der Kopf mit einem Pullover bedeckt. Neben dem Bett Blutspuren.

Zunächst wurde im näheren Umfeld des Opfers geforscht, bis die Auswertung der DNA Spuren die Ermittler auf die Fährte eines, von der Ausweisung bedrohten, Asylbewerbers brachte.

Dieser hatte beim späteren Opfer Unterschlupf gefunden und war nicht mehr auffindbar, was ihn zumindest sehr stark in die Nähe des Tatverdachtes bringt.

Mittlerweile wurde der Tatverdächtige in einer Asylunterkunft in der Schweiz gefunden.

Schweizer Behörden konnten sein Handy anpeilen. Er sitzt in der Schweiz in Untersuchungshaft, verweigerte aber, bei der Anhörung vor der Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau, von sich aus die Auslieferung nach Österreich.

Ein entsprechender Antrag von den österreichischen Behörden soll aber zeitnah gestellt werden. Die „Tat – und Schuldfrage“ wurde bei der Anhörung nicht geklärt. Es könnte also auch sein, dass er die Auslieferung verweigert, weil ihm in Österreich die Ausweisung nach Gambia droht.

Die Obduktion des Opfers ergab Ersticken als Todesursache, das genaue gerichtsmedizinische Gutachten samt toxikologischem Befund ist noch ausständig – so Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien. Quelle: Kurier.at

ZUSATZHINWEIS! Danke an VICE:

Flüchtlinghelferin gewährt Flüchtling Unterschlupf, er vergewaltigt und ermordete sie. Rechtskräftig. Der Täter wurde 2016 in WIEN zu lebenslanger Haft verurteilt!Die Anwältin Astrid Wagner meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Quelle: DiePresse/2016

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