Ist Armin Laschets eigene Stimme möglicherweise ungültig?

Autor: Tom Wannenmacher

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Armin Laschet (CDU)
Armin Laschet (CDU)

Bei der Bundestagswahl 2021 ist Laschet bei der Abgabe seiner Stimme ein Fauxpas unterlaufen. Er hat den Wahlzettel falsch gefaltet, sodass man seine Kreuze sehen konnte. Ein Fotograf hält die Abgabe des Stimmzettels fest.

Unions-Kanzlerkandidat Laschet hat am Sonntagvormittag in Aachen gewählt. Laschet missachtete jedoch eines der Grundprinzipien der Bundestagswahl und der Wahlleiter hätte ihn zurückweisen müssen.

In Deutschland ist die Wahl geheim. Das könnte bedeutet, dass seine eigene Stimme nicht gewertet werden kann.

Auf der Webseite des Bundeswahlleiters heißt es: 

Bei der Urnenwahl muss der Wähler, um das Wahlgeheimnis zu wahren, in der Wahlkabine seinen Stimmzettel – nachdem er ihn gekennzeichnet hat – in der Weise falten, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wähler wirft dann den so gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne.

Der Wahlvorstand hat einen Wähler zurückzuweisen, wenn dieser

  • seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat oder
  • seinen Stimmzettel so gefaltet hat, dass seine Stimmabgabe erkennbar ist oder ihn mit einem äußerlich sichtbaren, das Wahlgeheimnis offensichtlich gefährdenden Kennzeichen versehen hat.

Durch den Wegfall der Wahlumschläge wird für die Wähler der Vorgang der Stimmabgabe leichter, die Stimmen können schneller ausgezählt werden und die Gemeinden sparen die Kosten der Umschläge. (Quelle)

Ist Laschets Stimme nun ungültig?

Wenn Laschet sein Wahlgeheimnis jetzt versehentlich gelüftet hat, stellt sich die Frage, ob seine Stimme überhaupt gültig ist. Nach Informationen des WDR prüft der Bundeswahlleiter den Sachverhalt derzeit.

Foto vom Wahlzettel macht die Runde im Netz!

Nun werden einige Stimmen laut die meinen, dass hier § 107c / Verletzung des Wahlgeheimnisses zu tragen kommt und das hier eine Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren zu tragen kommt.

Was besagt dieser § ?

Paragraph 107c StGB bezieht sich auf Personen, die andere davon in Kenntnis versetzen, was jemand gewählt hat. Dazu müsste diese Person z.B. Kameras in der Wahlkabine anbringen, um die Stimmabgabe zu beobachten oder die Wahlurne öffnen, um den Wahlzettel zu entnehmen. Wer den Wahlzettel, so faltet das seine Kreuze sichtbar ist begeht keine Straftat, die Stimme sollte lediglich ungültig sein, wenn es nach dem BWahlG geht. (Quelle)

und

„Da der Grundsatz der geheimen Wahl die freie Wahlentscheidung sichern will, ist die Wählerin oder der Wähler selbst grundsätzlich nicht verpflichtet, das Wahlgeheimnis zu wahren. “ (Quelle)

sowie

„Etwas anderes gilt für die Wahlhandlung selbst: Eine wahlberechtigte Person darf nicht nur, sondern sie muss geheim wählen. Deshalb muss sie die zur Sicherung des Wahlgeheimnisses erlassenen Vorschriften einhalten und den Anordnungen des Wahlvorstands im Wahlraum Folge leisten. (Quelle)


Update: 26.9.2021 / 1515 Uhr

Der Bundeswahlleiter meldet sich zu diesem Thema auf Twitter zu Wort

Aus aktuellem Anlass: Ein bundesweit bekannter Politiker hat wie erwartet seine eigene Partei gewählt. Eine Wählerbeeinflussung kann darin nicht gesehen werden.

Die Wahlvorschriften sind eindeutig. Der Wahlvorstand hat Wählerinnen und Wähler zurückzuweisen, die den Stimmzettel so gefaltet haben, dass die Stimmabgabe erkennbar ist. Dies dient dazu, dass andere Wählende nicht beeinflusst werden.

Kommt es zu einer Fehlfaltung, teilt der Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel aus. Gelangt der Stimmzettel dennoch in die Wahlurne, kann er nicht mehr aussortiert werden und ist gültig.

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