Keine automatische Kurgenehmigung für Ehepaare muslimischen Glaubens

Autor: Kathrin Helmreich

Es gibt keine automatische Kurgenehmigung für begleitende Ehepartner
Es gibt keine automatische Kurgenehmigung für begleitende Ehepartner

Sharepic verbreitet Falschmeldung – Es gibt keine automatische, kostenlose Kurgenehmigung für begleitende Ehepartner, egal welchem Glauben sie angehören.

Sharepic zur Kurgenehmigung von Ehepaaren muslimischen Glaubens in Österreich

So sollen Ehegatten aufgrund ihres Glaubens automatisch ihre Frauen kostenlos zur Kur begleiten dürfen.
Es handelt sich um eine Falschmeldung.

Abermals kursiert ein altes Sharepic auf Social Media Plattformen. Es geht dabei um folgendes Bild, das seit Anfang Mai 2020 auf Facebook in Umlauf ist:

Screenshot des angefragten Sharepics
Screenshot des angefragten Sharepics

Nicht zu glauben, o d e r ?

Wird in Österreich von einer österreichischen Krankenkasse einer Muslimin eine Kur genehmigt, so hat automatisch der  Ehemann das Recht, mit auf Kur zu gehen*** ! (Aufgrund ihres Glaubens, dürfen Muslime nicht ohne Begleitung ihres Gatten kuren …..) *** Nichts dagegen, wenn er es selbst bezahlt, nur müssen sie das eben nicht ! (Dafür wird uns dann die Kur abgelehnt und bei den Muslimen werden es immer mehr.) *********** Dies ist keine “Ausländerhetze”, sondern nur ein weiteres Sittenbild, wie es  in Österreich abläuft !

Der Faktencheck

Das Gerücht ist mindestens seit dem Jahr 2015 in Umlauf und stimmt nicht. (wir berichteten)

Damals kursierte die Behauptung in Form einer E-Mail. Im Jahr 2017 tauchte dann das blau unterlegte Sharepic auf – der Text blieb seither unverändert. Schon damals bestätigte uns die OÖGKK (Oberösterreichische Gebietskrankenkasse) die Falschmeldung.

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Wir haben zusätzlich bei der Pensionsversicherungsanstalt (PV) Österreich nachgefragt, die für Kurbewilligungen in Österreich zuständig ist und erhielten folgende Auskunft:

Sehr geehrte Frau Helmreich,

danke für die Anfrage.

Zur Information darf ich Ihnen mitteilen, dass diese Behauptung jeglicher Grundlage entbehrt. Von Seiten der Pensionsversicherungsanstalt wird eine Begleitung durch Angehörige (oder anderer Personen) und deren Kostenübernahme nur dann ermöglicht, wenn der Gesundheitszustand oder die persönliche Beeinträchtigung des oder der Versicherten dies auch nachweislich erfordert. Nach den gesetzlichen Bestimmungen leisten übrigens auch die Patientinnen und Patienten selbst – abhängig von ihrem Einkommen – eine Zuzahlung.

So kommt es in den vergangenen Wochen auch bei der PV vermehrt zu Anfragen, die die Korrektheit der Aussage betreffen.

Fazit:

Die Behauptung des Sharepics trifft nicht zu.

So weisen sowohl die Krankenkasse als auch die Pensionsversicherungsanstalt die Behauptung zurück. Ob Angehörige die betreffende Person zur Kur begleiten düfren, wird auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen getroffen. So wird niemand bevorzugt oder benachteiligt.

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