Vorsicht: Unseriöse Kreditkartenabbuchungen!

Autor: Andre Wolf

Symbolbild Kreditkartenabbuchungen, Artikelbild: Shutterstock / Von Ivan Kruk
Symbolbild Kreditkartenabbuchungen, Artikelbild: Shutterstock / Von Ivan Kruk

Wenn in einer Kreditkartenabbuchung ein Betrag einer dubiosen Webseite abgebucht wird, ohne dass Sie etwas bestellt oder abonniert haben, sind Sie höchstwahrscheinlich in eine Abo-Falle getappt.

Unser Kooperationspartner Watchlist Internet warnt vor der Webseite screenacy.co! Viele Betroffene können nicht nachvollziehen, wo und warum es zu einem Vertragsabschluss und den Kreditkartenabbuchungen gekommen ist – meist aber durch bewusste Täuschung.

Die Ursache für nicht nachvollziehbare Kreditkartenabbuchungen ist meist eine Abo-Falle. Überlegen Sie, ob Sie sich in letzter Zeit für ein Gratis-Angebot, ein Test-Abo oder Gewinnspiel registriert und im Zuge dessen auch Kreditkartendaten angegeben haben. Wenn ja, könnte das die Ursache für Abbuchungen sein. Wir erklären, wie Sie unrechtmäßige Kreditkartenabbuchungen stoppen und Ihr Geld zurückerhalten!

Wie funktionieren Kreditkartenabbuchung-Fallen?

Kriminelle locken ihre Opfer immer mit einer vermeintlich kostenlosen Leistung, beispielsweise einem gratis Film- und Serienangebot oder einem Hauptpreis bei einem Gewinnspiel in eine Abo-Falle. Auf einer betrügerischen Website wird Ihnen dann eine kostenlose Nutzung, ein kostenloses Test-Abo oder ein hochwertiges Produkt zu einem sehr günstigen Preis versprochen. Im Groben können zwei Vorgehensweisen bei Abo-Falle unterschieden werden:

Variante 1: Mit einem Vorwand werden Sie gebeten Kreditkartendaten anzugeben, zum Beispiel als Absicherung falls Sie vergessen, das kostenlose Abo rechtzeitig zu kündigen oder für Versandkosten. In Wirklichkeit gibt es die versprochene Leistung aber gar nicht. BetrügerInnen hängen Ihnen über versteckte Nutzungsbedingungen oder automatisch aktivierte Bestätigungsfelder ein teures Abo ohne Gegenleistung an.

Variante 2: Sie müssen keine Kreditkartendaten anführen, erhalten jedoch nach einer bestimmten Zeit ein E-Mail, in dem behauptet wird, Sie hätten Ihr Test-Abo nicht gekündigt und seien nun verpflichtet, die monatliche oder jährliche Nutzungsgebühr zu zahlen. Häufig wird auch mit Anwälten gedroht.

Ihnen wird versichert, dass keine Abbuchungen vorgenommen werden. Im Kleingedruckten (meist ganz unten auf der Website) werden Bedingungen aufgeschlüsselt, die besagen, dass Sie mit Eingabe Ihrer Kreditkartendaten ein Abo abschließen. In diesem Fall werden, wenn Sie das Abo nicht kündigen, monatlich € 29,99 von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Zusätzlich ist automatisch ein Kontrollkästchen aktiviert, indem zugestimmt wird, dass Sie ein Spiele-Paket für € 4,95 pro Monat abschließen.

Nach einer kostenlosen Registrierung (z. B. auf vermeintlichen Streaming-Plattformen wie playgob.de, lakino.de oder playnog.de) wird behauptet, Sie hätten die Kündigung des Test-Abos verabsäumt und müssten nun € 395,88 Euro bezahlen. Solche Schreiben sind betrügerisch und können ignoriert werden. Wie Sie mit Zahlungsaufforderungen von vermeintlichen Streaming-Plattformen umgehen, lesen Sie hier.

So erhalten Sie Ihr Geld zurück:

Es ist nicht rechtskonform, wenn Sie nur uneindeutig oder widersprüchlich über einen Vertragsabschluss aufgeklärt werden. Auch wenn Sie Ihre Kreditkartendaten oder Ihre E-Mail-Adresse freiwillig angeführt haben, kommt kein rechtmäßiger Vertrag zu Stande, denn Sie wurden bewusst getäuscht. Mit etwas Zeit und Mühe erhalten Sie Ihr Geld aber wieder zurück. Gehen Sie folgendermaßen vor:

  1. Suchen Sie auf Ihrer Kreditkartenabrechnung nach Kontaktmöglichkeiten.
  2. Kontaktieren Sie den unseriösen Abo-Anbieter und fordern Sie eine umgehende Kündigung sowie Rückerstattung der abgebuchten Beträge.
  3. Weisen Sie darauf hin, dass dieser Abo-Vertrag nicht rechtmäßig abgeschlossen wurde, da Sie nicht eindeutig über den Vertragsabschluss aufgeklärt wurden.
  4. Gehen die unseriösen Abo-Anbieter nicht auf Ihre Forderung ein, kontaktieren Sie Ihr Kreditkarteninstitut. Fordern Sie eine Rückerstattung der abgebuchten Beträge. Denn: Beträge, die Ihnen ohne Ihre Zustimmung abgebucht wurden (z.B. Beträge, auf die beim Kauf nicht ausreichend hingewiesen wurde oder die über den Wert Ihrer Bestellung hinausgehen), sind gemäß § 67 Zahlungsdienstleistungsgesetz 2018 von Ihrem Zahlungsdienstleister zurückzuerstatten.
  5. Versuchen Sie auch den Abo-Anbieter für weitere Abbuchungen von Ihrer Kreditkarte zu sperren, sofern dies möglich ist.

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Symbolbild Kreditkartenabbuchungen, Artikelbild: Shutterstock / Von Ivan Kruk

via Watchlist Internet

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