Krankenhäuser vermehren COVID-19 Patienten nicht für eine „Kopfprämie“

Autor: Ralf Nowotny

Falsch
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Einschlägige Seiten behaupten, Krankenhäuser würden für eine „Kopfprämie“ jeden Patienten als COVID-19 Fall melden, der positiv getestet wurde.

Die Schlagzeilen jener Seiten lautet „Bericht zur Coronalage: 7.800 Euro Kopfprämie für wundersame Corona-Vermehrung“. In den inhaltsgleichen Artikeln behauptet ein Allgemeinmediziner aus Heidelberg, dass Krankenhäuser seit dem 1. November für jeden positiv COVID-19-getesteten und an das Gesundheitsamt gemeldeten Patienten im Krankenhaus bei einem länger als zwei Tagen dauernden Aufenthalt zusätzlich zur normalen Abrechnung 7.800 Euro oder mehr erhalte – auch wenn die Patienten gar nicht wegen COVID-19 im Krankenhaus lägen.
Eine „Umdeutung“ ist jedoch gar nicht nötig, denn den Mehraufwand bekommen Krankenhäuser auch ohne primäre COVID-19 Behandlung bezahlt.

Die Behauptung

Krankenhäuser sollen also angeblich eine „Kopfprämie“ bekommen (Behauptung archiviert HIER und HIER), wenn sie jeden positiv getesteten Patienten als COVID-19 Fall melden, was zweierlei bewirken soll: Die Zahlen würden künstlich in die Höhe getrieben werden, außerdem bekommen die Krankenhäuser dann 7.800 Euro für jeden gemeldeten COVID-19 Fall, selbst wenn ein Patient beispielsweise wegen einem Knöchelbruch da ist, aber positiv getestet wurde.

Das geänderte Gesetz

Am 24. November trat das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft (siehe HIER), auf das sich die Behauptung bezieht. Demnach erhalten Krankenhäuser vom 1. November 2021 bis 19. März 2022 einen Versorgungsaufschlag für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die mit dem Coronavirus SARSCoV-2 infiziert sind.

Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser
Versorgungsaufschlag für Krankenhäuser (Quelle, PDF-Datei)

Kurz gefasst: Es wird ein Versorgungsaufschlag für Patienten mit positivem COVID-19 Test gezahlt, unabhängig davon, aus welchem Grund die Patienten im Krankenhaus sind.

Wird dadurch jeder positiv getestete Patient zu einem COVID-19 Patienten?

Nein.
Eine Meldepflicht besteht nur, wenn ein Patient in Bezug auf COVID-19 hospitalisiert wird. Wenn aber jemand wegen eines Knöchelbruchs im Krankenhaus liegt und positiv getestet wird, ist eine Meldung nicht nötig.

Das Meldeformular
Das Meldeformular (Quelle, PDF-Datei)

Bekommt denn ein Krankenhaus mehr Geld, wenn es einen Knöchelbruch als COVID-19 Fall meldet?

Nein.
Dies ist ja die Kernbehauptung der Beiträge: Krankenhäuser würden dadurch die COVID-19 Fälle „vermehren“, die Zahlen dadurch in die Höhe treiben und sich bereichern, auch wenn gar nicht gegen COVID-19 behandelt wird.

Dies ist jedoch überhaupt nicht nötig, wie die Gesetzesänderung oben zeigt:
Eine Zahlung für den Mehraufwand erfolgt auch, wenn nicht in Bezug auf COVID-19 behandelt wird, da den Krankenhäusern durch positiv getestete Patienten erhebliche Zusatzkosten entstehen: Alle Kontaktpersonen müssen gefunden werden, eventuell muss Personal auch in Quarantäne, weswegen es für Krankenhäuser eher schlecht ist, wenn ein Patient positiv getestet wird.

Und wie verhält es sich mit den 7.800 Euro?

Wie die Ersteller der Beiträge auf diese Summe kommen, ist nicht bekannt. Es werden aber tatsächlich, je nach Aufwand und Verweildauer der Patienten, pro Fall zwischen 4.500 und 9.500 Euro insgesamt gezahlt (siehe HIER).

Zusammenfassung

Eine „Vermehrung“ der COVID-19 Patienten ist also relativ sinnlos. Die Krankenhäuser haben davon nichts, da sie ohnehin aufgrund des Mehraufwandes einen Versorgungsaufschlag für Patienten mit positivem Test bekommen.

Eine Meldung positiv getesteter Patienten erfolgt zwar schon, allerdings fließen die Zahlen nicht in die COVID-19 Belegung der Krankenhäuser ein (Hospitalisierungsinzidenz), sondern nur in die normale 7-Tage-Inzidenz.


Weitere Quelle: Correctiv
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