So dämmst du Kostenfallen und Belästigung im Internet ein!

Autor: Janine Moorees

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So dämmst du Kostenfallen und Belästigung im Internet ein!
Artikelbild: Shutterstock / Von Volurol

Kinder und Jugendliche verbrachten schon vor der Corona-Pandemie viel Zeit mit ihren Smartphones. Jetzt ist diese Zahl noch gestiegen und mit ihr die Probleme mit Abzockern und Kostenfallen.

Die Bundesregierung hat deswegen eine Reform des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) auch in Bezug auf die Gefahren im Netz auf den Weg gebracht. Die neuen Regelungen sollen Kinder und Jugendliche unter anderem besser vor Vertrags- und Abofallen sowie versteckten Kosten in der digitalen Spielwelt schützen.

Am 26. März 2021 hat der Bundesrat das „Zweite Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes“ gebilligt. Am 1. Mai 2021 treten die neuen Regelungen zum Jugendschutz im Internet in Kraft.

Jugendschutzgesetz 2021: Was ist neu?

Die Anpassung des Jugendschutzgesetzes an die Herausforderungen im Internet ist auch für Eltern eine gute Nachricht. Weil die teuren Handyrechnungen in der Regel bei den Erziehungsberechtigten landen und es aufwändig sein kann, sich dagegen zu wehren, sind in der Vergangenheit bereits viele Eltern Opfer von Abzockmaschen bei digitalen Spielen geworden.

Die neuen Jugendschutz-Regelungen 2021 bringen unter anderem diese neuen Schutzmechanismen:

Strengere Alterskennzeichnung für Spiele

Für die Alterseinstufung von Spielen sollen künftig auch glücksspielähnliche Elemente wie sogenannte Lootboxen sowie weitere gefährdende Abzock-Mechanismen einbezogen werden. Enthält ein Online-Game zum Beispiel glücksspielähnliche Inhalte, könnte es künftig erst ab einem höheren Alter freigegeben werden. Wobei noch nicht endgültig feststeht, zu welcher konkreten Einstufung die zuständige Selbstregulierungsstelle der Wirtschaft, die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) kommen wird (zum aktuellen Stand siehe hier).

Zusätzlich zur Alterskennzeichnung sollen Spiele künftig auch mit einem „beschreibenden Symbol“ gekennzeichnet werden. Zum Beispiel mit einem entsprechenden Icon, wenn das Game Kostenfallen oder glücksspielähnliche Elemente enthält.

Die Prüfung der Altersfreigabe von Spielen erfolgt weiterhin vorrangig durch die USK. Es bleibt also zu hoffen, dass Eltern zukünftig auch auf eine objektive Beurteilung und Vergabe von Alterssiegeln und somit auf den Schutz ihrer Kinder vertrauen dürfen.

Tendenziell ist zu erwarten, dass die USK eine höhere Einstufung jedoch eher zurückhaltend einsetzen wird und stattdessen verstärkt auf Zusatzhinweise in App-Stores setzen wird. Auch soll bei der Frage der Einstufung gewichtet werden, ob der Anbieter Jugendschutzeinstellungen bereithält. Zu welchen Ergebnissen dies in der Praxis führen wird, bleibt abzuwarten. Kinder- und Jugendspiele ab 6 oder 12 Jahren, die nach wie vor noch Glücksspielelemente enthalten dürfen, wären jedenfalls aus Verbraucherschützer Sicht klar abzulehnen.

Positiv: Um eine objektive Alterseinstufung durchzusetzen, wird die bestehende „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt, stärker ausgebaut und mit effektiveren Durchgriffsrechten versehen.

Schutz vor Belästigung im Netz

Zusätzlich zum Schutz vor Online-Kostenfallen und Abzocke rückt das neue Jugendschutzgesetz auch den Schutz vor Belästigung im Netz in den Fokus. Anbieter von Online-Spielen und sozialen Netzwerken sollen künftig verhindern, dass Fremde Kinder und Jugendliche online einfach finden und anschreiben können. Dazu werden die Anbieter zu schützenden Voreinstellungen verpflichtet.

Dadurch soll das sogenannte Cybergrooming verhindert werden: Dabei geben sich Erwachsene in Chats als Jugendliche aus. Bei Treffen im realen Leben kommt es immer wieder zu sexueller Belästigung.

Hilfs- und Beschwerdesysteme

Für Kinder und Jugendliche, die sich im Internet bedroht oder bedrängt fühlen, soll ein einfaches, leicht verständliches Hilfs- und Beschwerdesystem entwickelt werden.

Verstoßen Unternehmen gegen die neuen Jugendschutz-Regelungen, drohen ihnen Bußgelder. Das Gesetz ist am 15. April 2021 im Gesetzesblatt veröffentlicht worden.

Schärfere Regeln für Lootboxen in Spielen

Im Fokus der Jugendschutz-Reform stehen unter anderem sogenannte Lootboxen in digitalen Spielen. Bei Lootboxen handelt es sich um virtuelle Gewinnkisten, die verschiedene Gegenstände, wie z.B. Kleidung, Ausrüstung oder auch Waffen beinhalten. Quasi ein digitales Pendant des analogen Sammelbilder-Päckchens. Hierfür müssen Nutzer mit echtem Geld oder der jeweiligen In-Game-Währung bezahlen.

Beim Kauf der Lootboxen weiß der Käufer jedoch nie genau, was konkret in der digitalen Gewinnkiste enthalten ist. Die Bundesregierung sieht in diesem Zufallsprinzip der Lootboxen daher „glücksspielähnliche Mechanismen“.

Wie kommt es zu den Abzocke-Fällen bei Online-Spielen?

Bereits seit Jahren kommen bundesweit immer wieder Verbraucher in die Beratung der Verbraucherzentralen und klagen über horrende Rechnungen   nicht selten in Höhe von mehreren 100 oder auch 1000 Euro. Meistens werden diese Rechnungsbeträge von den einschlägigen großen App-Store-Betreibern in Rechnung gestellt. Was war passiert?

Oft sind die Kinder und Jugendlichen der Geschädigten Opfer von Spiele-Apps geworden. Diese nutzen die geschäftliche Unerfahrenheit und den Spieltrieb der Minderjährigen gezielt aus, um sie dazu zu bringen, echtes Geld im virtuellen Spiel auszugeben. Durch ein einfaches Wischen oder Tippen auf Werbebanner in Apps können aber auch Kinder kostspielige Abos aktivieren oder teure Zusatzkäufe tätigen.

Die Abzocke bei Spiele-Apps gelingt häufig über geschickt angelegte Suchtspiralen im Spielprinzip: Der Spieler wird über anfänglich leichte Erfolge angefixt. Bald ist der Erfolg aber nur noch möglich, indem echtes Geld in das Spiel gesteckt wird. Um Spielevorteile zu erlangen, sind sogenannte In-Game-Käufe nötig. Meist geschieht dies über den Umweg einer digitalen Spielewährung, welche die wahren Kosten verschleiert.

Werden so anfangs nur kleine Beträge eingesetzt, so nimmt der Kostenzug doch in der Regel schnell an Fahrt auf und es folgen bald Kosten in 10er- oder sogar 100er-Schritten.

Solch horrende Kosten bei digitalen Spielen sind möglich, da im App Store schlimmstenfalls nur per Buttonklick ein kleines Vermögen ausgegeben werden kann. So verwundert es schon, warum ein Klick in vorgeblichen Kinderspielen wenig taschengeldgerechte Beträge von 100 Euro und mehr kostet.

Teilweise haben App Store-Betreiber mittlerweile eine gewisse Deckelung pro Einmalzahlung durchgesetzt. Am grundsätzlichen Problem, der niedrigen Hürde beim Auslösen von In-App-Käufen, hat dies jedoch nur wenig geändert.

Nach wie vor laufen Eltern daher Gefahr, dass hohe Beträge von ihnen verlangt werden, wenn der Nachwuchs im Spielerausch dutzendfach auf den Kaufen-Button klickt   und die elterliche Kreditkarte mit dem App Store verknüpft ist.

Kostenfallen in Spiele-Apps: Wie kann ich mein Kind und mich schützen?

Um Ihr Kind und sich selbst vor Kostenfallen und Abzock-Methoden bei digitalen Spielen zu schützen, können Sie vorbeugend einige Maßnahmen treffen. Zum Beispiel:

  • In-Game-Käufe deaktivieren
  • Passwort-Sperren einrichten
  • Nur Prepaid-Karten mit vordefinierter Aufladung nutzen

Mehr dazu, wie Sie sich und Ihr Kind vor hohen Kosten durch In-App- und In-Game-Käufe schützen können, finden Sie hier.

Das Problem: Die Kostenbremsen für In-Game-Käufe sind noch zu wenig bekannt. Leider erfahren zu viele Eltern erst im Nachhinein von der Existenz derartiger Schutzmechanismen. Nämlich dann, wenn sie den unseriösen Machenschaften bereits auf den Leim gegangen sind – und sie eine hohe Rechnung bekommen.

Tipp: Die Verbraucherzentralen bieten zum Thema Abzocke durch Online-Spiele auch regelmäßig Webseminare an, die Sie besuchen können. Weitere Infos dazu finden Sie bald hier.

Bei App-Store-Betreibern zeichnet sich derweil immerhin ein begrüßenswertes Umdenken ab: Sie erklären und erleichtern zunehmend die Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz vor In-Game-Käufen. Signifikante Verbesserungen, wie etwa restriktive Voreinstellungen bei der Einrichtung eines neuen Gerätes   quasi im Sinne von Jugendschutz by default   sucht man aber noch vergebens.

Forderung der Verbraucherzentralen

Nach fast 20 Jahren war es wirklich an der Zeit für eine Anpassung der Jugendschutzregeln im Internet. Zumal die alten Regeln aus dem Jahr 2002 bestenfalls als löchrig beschrieben werden durften. Es ist gut, dass Schutzeinstellungen erstmals ausdrücklich erwähnt werden, aber hier hätte der Gesetzgeber weitergehen sollen und derartige Einstellungen als verbindliche Voreinstellung (Jugendschutz by default – als Standard) für die Geräte von Kindern und Jugendlichen vorgeben sollen.

Auch Bedarf es klarer Kriterien für eine verlässliche Alterseinstufung. Hier hätte das Gesetz zwingende Vorgaben machen können, damit diese nicht umgangen werden können. Dieses Defizit auszugleichen ist nun Aufgabe der Aufsichtsbehörden.

Fazit: Insgesamt lässt sich an den neuen Jugendschutz-Regeln natürlich noch so manches Haar in der Suppe finden und kritisieren. Nichts desto trotz sollte auch anerkannt werden, dass der Gesetzgeber hier wichtige Schritte in die richtige Richtung tut, auf denen es sich zukünftig aufbauen lässt.

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Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen 
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