Kontrolle eines „Reichsbürgers“ als Fahrer eines Gefahrguttransporters (ZDDK24)

Autor: Jens | ZDDK | MIMIKAMA

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Bünde – Mit einer besonders hartnäckigen Form der Ignoranz hatte es eine Fahrradstreife der Polizei in Bünde zu tun. Der Beamte beobachtete am Dienstag (28.02.) einen Fahrer eines Gefahrguttransporters für Heizöl, der nicht angegurtet war.

Der Uniformträger hielt den 38-jährigen Bünder an und bat um die Aushändigung der vorgeschriebenen Dokumente. Dieser Aufforderung des Polizisten kam der Lkw-Fahrer nicht nach. Vielmehr zweifelte er die Echtheit des Polizisten an. Der einschreitende Beamte forderte über Funk eine Streife an.

Nur nach kurzer Zeit erschien ein Polizeiauto. Die übliche blau/silberne Farbe, der weiße Schriftzug „Polizei“ und das typische Blaulicht waren deutlich zu erkennen. Zwei Menschen in blauer Kleidung mit dem weißen Schriftzug Polizei an den verschiedensten Stellen der Uniform entstiegen dem Fahrzeug. Trotz dieser eindeutigen Erkennbarkeit wurde auch die Legitimation dieser Beamten von dem Kontrollierten abgelehnt. Auf die Forderung die Polizisten sollten ihren Beamtenausweis vorzeigen, wurde dem Zweifler von allen anwesenden Uniformträgern der Dienstausweis gezeigt.

Mit dem Hinweis, dass es sich nicht um Beamtenausweise handeln würde, unterstellte er einen geplanten Raub.

Die geduldigen Amtsträger hörten sich daraufhin einen Vortrag über erfundene Paragrafen mit erkennbar ausgedachten Gesetzeshintergründen an. Als der Betroffene dann noch Ausführungen über eine amerikanische Besatzung und einem fehlenden Friedensvertrag zwischen den USA und Deutschland machte, erhärtete sich der Verdacht der Polizisten: Der kontrollierte Verkehrsteilnehmer könnte der „Reichbürgerbewegung“ angehören.

Mit dem Hinweis auf eine nicht unerhebliche Aufgabenfülle der Polizei wurde dieser Einsatz zum Ende gebracht.

Der Führerschein wurde eingesehen und auf den Fahrer kommt 0eine Anzeige wegen des Nichtangurtens und der verweigerten Namensangabe zu.

Zusätzlich fertigten die Beamten einen Bericht für das Straßenverkehrsamt, um die Eignung und Befähigung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen zu überprüfen. Zur Klärung weitergehender Fragen zu dem Gefahrgutfahrzeug, nahmen die Beamten telefonisch mit dem Halter des Fahrzeuges Kontakt auf.

Ohne polizeiliche Anweisung erschienen zwei Mitarbeiter der Firma vor Ort und übernahmen den Lkw.

Der Kontrollierte verließ nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Anhalteort zu Fuß.

Quelle:

http://www.presseportal.de

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