Wer bekommt jetzt den Klimabonus?

Immer wieder bekommen wir Anfragen, ob es korrekt sei, dass der Klimabonus auch an Asylwerber, Asylberechtigte und Gefängnisinsassen ausbezahlt wird.

Autor: Tom Wannenmacher

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Ja, dem ist so! Aber schauen wir uns den Klimabonus im Detail an:

Was ist eigentlich der Klimabonus?

Ab Oktober 2022 hat klimaschädliches Kohlendioxid einen Preis (CO2-Steuer). Dieser CO2-Preis muss von Unternehmen bezahlt werden, die Kraftstoffe in Österreich herstellen oder importieren. Mit dem Klimabonus wird klimafreundliches Verhalten belohnt. Er dient als Ausgleich für die durch die CO2-Bepreisung entstehenden Mehrkosten und wird ab Herbst 2022 einmal pro Jahr ausbezahlt. Die Auszahlung beginnt 2022 Anfang September.

Beim Klimabonus handelt es sich also um eine Sonderzahlung der Regierung und dient zur Dämpfung der Teuerung. Der Klimabonus selbst soll die künftige Belastung aus der CO₂-Abgabe abfedern.

Woraus setzt sich dieser zusammen und wie hoch ist dieser?

Erwachsene erhalten 500,-
Kinder (bis 18) erhalten: 250,-
Babys, die noch keine 183 Tage auf der Welt sind, bekommen keinen Bonus.
Dies gilt auch für Personen, die noch keine 183 Tage in Österreich gemeldet sind.

Hinweis: Wer noch keine 183 Tage (6 Monate) gemeldet ist, bekommt den Bonus nachbezahlt, und zwar dann, wenn die 183 Tage erfüllt sind.

Der volle Klimabonus setzt sich aus
a) einem einmaligen Anti-Teuerungsbonus in der Höhe von 250 Euro und
b) einem pauschalen Klimabonus in Höhe von 250 Euro zusammen.

Zusammen ergibt dies die erwähnten 500 Euro.

Wer bekommt den Klimabonus?

Der Klimabonus wird jährlich ausbezahlt und geht an alle Menschen, die ihren Hauptwohnsitz für mindestens sechs Monate (183 Tage) im aktuellen Kalenderjahr in Österreich haben. Dies gilt sowohl für Erwachsene genauso wie Kinder und dies unabhängig von Herkunft und Staatsbürgerschaft.

Und hier kann man die Eingangsfrage nun auch bereits beantworten:

Stimmt es, dass der dieser auch an Asylwerber, Asylberechtigte und Gefängnisinsassen ausbezahlt wird?

Ja, auch Asylwerber, Asylberechtigte und Gefängnisinsassen sind bezugsberechtigt, und zwar ab diesem Moment, wo sie das Kriterium erfüllen, Ihren Hauptwohnsitz mindestens 183 Tage in Österreich haben.

Bekommen auch nicht österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger diesen?

Ja, und zwar, wenn sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und sich rechtmäßig, also nicht illegal, in Österreich aufhalten.

Ist für den Klimabonus ein Antrag notwendig?

Nein, für den Klimabonus ist kein Antrag notwendig. Die Auszahlung erfolgt automatisch!

Wie erfolgt die Auszahlung?

Bankkonto vorhanden: Der Klimabonus wird automatisch auf das Bankkonto überwiesen, wenn die aktuellen Kontodaten einer Person etwa über FinanzOnline zur Verfügung stehen oder wenn sonst vom Staat regelmäßig Geldüberweisungen getätigt werden. Das betrifft z.B. Pensionierte, Arbeitssuchende oder Menschen, die Pflegegeld oder Kindergeld erhalten. Bei Personen unter 18 Jahren, für die Familienbeihilfe bezogen wird, wird der halbe Klimabonus (250 Euro) auf das Konto überwiesen, auf das auch die Familienbeihilfe gezahlt wird.

Kein Bankkonto vorhanden: Für Personen, von denen keine aktuellen Kontodaten vorhanden sind, wird es den Klimabonus als Gutschein geben. Der Gutschein wird ab dem 7. September zugeschickt. Auch hier ist kein Antrag notwendig. Der Gutschein kommt per Post (RSa-Brief). Die Gutscheine können bei tausenden Partnern aus allen Branchen in ganz Österreich eingelöst werden. Unter anderem bei diversen Supermärkten, Bekleidungsgeschäften, Parfümerien sowie Restaurants und mehr. Eine vollständige Liste findet man auf der Webseite des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.

Ist der Klimabonus steuerfrei?

Der Klimabonus setzt sich 2022 aus zwei Teilbeträgen zusammen:

  • Einem Sockelbetrag von 250 Euro (dem eigentlichen Klimabonus) und
  • 250 Euro Teuerungsbonus extra.

Sockelbetrag: Der Sockelbetrag ist Teil der ökosozialen Steuerreform und sollte ursprünglich regional gestaffelt sein. Heuer wurde die Staffelung ausgesetzt. Der Klimabonus gilt brutto für netto, er ist steuerbefreit.

Teuerungsbonus: Anders ist das beim Teuerungsbonus, denn Personen, die mehr als 90.000 Euro brutto im Jahr verdienen (rund 6.400 Euro monatlich), müssen den Bonus laut ihrer Steuerklasse versteuern.

Und 2023?

Ab dem Jahr 2023 wird der Klimabonus regional gestaffelt. (Siehe oesterreich.gv.at)

Sie haben noch Fragen zum Klimabonus?

Für Fragen zum Klimabonus ist die Hotline unter 0800 8000 80 erreichbar.

Quellen:
oesterreich.gv.at
Klimabonusgesetz
Klimabonus.gv.at

Lesen Sie auch: Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Klima und Wetter?

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