„Kleingärtner als Schwerkriminelle“: Der Faktencheck

Autor: Andre Wolf

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Artikelbild: Shutterstock / Von monticello
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Alte Obst- und Gemüsesorten und Kleingärtner: Nicht immer ist es ganz so deutlich, was erlaubt ist und was nicht. Hier ein Überblick!

Teils sehr reißerische Artikel mit nicht immer ganz klarer Herkunft sprechen von Kleingärtnern, die zu Schwerkriminellen vor dem Gesetz mutieren, weil sie altes Obst- und Gemüsesorten anbauen würden bzw. das Saatgut dieser Sorten verkaufen. Um dieses Saatgut soll es also gehen.

Das hat teils eine real existierende Grundlage, auf der anderen Seite sind einige dieser Informationen durch Falschdarstellungen zu Desinformationen mutiert. Wir trennen daher in diesem Artikel Mythos und Verdrehung voneinander.

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Mythos: Anbau für Kleingärtner verboten?!

Wer als Kleingärtner unterwegs ist: Ein Anbau ist zunächst erstmal nicht untersagt, jedoch der Handel mit nicht registriertem Obst und Gemüse ist verboten. Da es einige Pflanzen gibt, die nur durch Zucht ungiftig wurden und bei unkontrollierter Rückmutation durchaus das Potential haben tödlich zu sein ist das auch nicht komplett falsch.

Insofern darf man alte Sorten in seinem heimischen Garten anpflanzen und ernten, ohne direkt ein „Schwerverbrecher“ zu sein, so wie es diverse Inhalte suggerieren. Aber, und nun wird es wichtig: Es kommt darauf an, was man im Endeffekt damit macht. Wer selbst konsumiert oder verschenkt, wird keine Probleme haben. Das gilt auch beim Saatgut.

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Anders hingegen sieht es für Kleingärtner aus, wenn man das Saatgut oder Früchte gewerblich weitergeben möchte – sprich Geld damit verdienen will. Das Saatgutverkehrsgesetz setzt gewisse Qualitätsstandards voraus, die mittels Zulassungsverfahren geprüft werden.

Das Bundessortenamt schreibt im Faltblatt Erhaltungssorten:

Die „Erhaltungssortenverordnung“ enthält Erleichterungen für die Zulassung und den Vertrieb von Saatgut von Landsorten und anderen Sorten landwirtschaftlicher Arten sowie Gemüsearten, die von Interesse für die Erhaltung genetischer Ressourcen sind. Zusätzlich wird der Verkehr mit Saatgut sog. „Amateursorten“ geregelt. Dies sind Gemüsesorten, die an sich keinen Wert für den großflächigen, professionellen Gemüsebau haben, jedoch aufgrund besonderer Eigenschaften für den Hobbybereich oder den regionalen Anbau von Interesse sind. Für die Zulassung von Erhaltungssorten werden nur geringe Gebühren in Rechnung gestellt. Ein steigendes Interesse an der Vermarktung alter landwirtschaftlicher Sorten und Gemüsesorten ist auch an der zwischenzeitlich deutlich gestiegenen Zahl der Zulassungen von Erhaltungs-/Amateursorten erkennbar.

Der Unterschied zwischen, verkaufen, verschenken und tauschen spielt hier also eine große Rolle!

Umstritten

Es gibt auch Kritik an der Gesetzeslage. Beispielsweise spricht der Verein Dreschflegel e.V. auf der eigenen Webseite von restriktiver Gesetzgebung und schleppenden Reformprozessen (siehe hier). Aber auch der Verein weist in seinen Veröffentlichungen immer wieder darauf hin, dass nicht gelistetes Saatgut auch nicht gehandelt werden darf.

Vorangegangener Artikel:

Zu diesem Thema haben wir bereits einen Artikel veröffentlicht.

Artikelbild: Shutterstock / Von monticello

 

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