In Kroatien wurden mehrere Männer verhaftet, die heimlich nackte Kinder am Strand gefilmt haben sollen. Welches Recht haben Eltern eigentlich in einem derartigen Fall?

Nackedei und nichts dabei? Viele Eltern kennen das vom eigenen Strandurlaub mit den Kindern. Sonne, Wasser und ein unendlich großer Sandkasten für die Kids. Dabei kommt es auch vor, dass sich einige Kinder unbekleidet am Strand aufhalten.

Doch mit der Idylle kann es auch ganz schnell vorbei sein: In Kroatien wurde unter anderem ein Deutscher verhaftet, weil er heimlich mit versteckter Kamera nackte Kinder an einem öffentlichen Strand gefilmt haben soll.

[mk_ad]

Wäre das in Deutschland strafbar? Welche Ansprüche haben die Eltern gegen den Täter?

Rechtsanwalt Tobias Röttger der Kanlzei „gulden röttger rechtsanwälte“ erklärt im nachfolgenden Video worauf es beim Medienrecht und vor allem auch bei diesem brisanten Fall ankommt:

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

 

Rechtsanwalt Tobias Röttger, LL.M. Medienrecht ist Gesellschafter und Managing Partner der Mainzer Medienkanzlei gulden röttger rechtsanwälte und seit 2017 zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV-Süd).

Er arbeitet im Medienrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild / KUG, Urheberrecht, Datenschutzrecht – Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Social Media & Online Marketing Recht, Presserecht / Äußerungsrecht und berät Unternehmen, Private, Verbände, Verlage, Banken, Gemeinden, Fotografen, Schauspieler/innen, Models und Kreative zu verschiedenen Fragen des Medien-, Urheber- und Persönlichkeitsrechts.

Er hält deutschlandweit Praxis-Seminare, Inhouse-Schulungen und Workshops zu internet- und digitalrechtlichen Themen, insbesondere aus den Bereichen Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, Social Media- und Online Marketingrecht und ist Speaker zu den Themen „Internet, Digitalisierung & Recht“.

Das könnte dich auch interessieren: Präventionshinweise: Urlaubsfotos online stellen

Weitere Quellen: ORF
Artikelbild: LeManna / Shutterstock / Symbolbild

Unsere virtuelle Faktencheck-Bewertungsskala: Bei der Überprüfung von Fakten, in der Kategorie der „Faktenchecks„, nutzen wir eine klare Bewertungsskala, um die Zuverlässigkeit der Informationen zu klassifizieren. Hier eine kurze Erläuterung unserer Kategorien:

  • Rot (Falsch/Irreführend): Markiert Informationen, die definitiv falsch oder irreführend sind.
  • Gelb (Vorsicht/Unbewiesen/Fehlender Kontext/Satire): Für Inhalte, deren Wahrheitsgehalt unklar ist, die mehr Kontext benötigen oder satirisch sind.
  • Grün (Wahr): Zeigt an, dass Informationen sorgfältig geprüft und als wahr bestätigt wurden.

Unterstütze jetzt Mimikama – Für Wahrheit und Demokratie! Gründlicher Recherchen und das Bekämpfen von Falschinformationen sind heute wichtiger für unsere Demokratie als jemals zuvor. Unsere Inhalte sind frei zugänglich, weil jeder das Recht auf verlässliche Informationen hat. Unterstützen Sie Mimikama

Mehr von Mimikama

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.
2) Einzelne Beiträge entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)