Wer bei WhatsApp Kettenbriefe versendet kann sich strafbar machen

Vor allem dann, wenn sie Gewaltandrohungen beinhalten. Das kann laut der deutschen Polizei besonders für Kinder gefährlich werden.

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Autor: Charlotte Bastam

Wer bei WhatsApp Kettenbriefe versendet kann sich strafbar machen! Artikelbild: KYNA STUDIO / Shutterstock
Wer bei WhatsApp Kettenbriefe versendet kann sich strafbar machen! Artikelbild: KYNA STUDIO / Shutterstock

So ein Kettenbrief verteilt sich schnell auf WhatsApp. Manche davon sind komisch, andere bizarr, doch einige beinhalten auch Falschmeldungen oder Gewaltandrohungen. Und dann kann nicht nur das Verfassen, sondern bereits das Weiterleiten strafbar werden.

Der Polizei zufolge macht man sich vor allem dann strafbar, wenn die Kettenbriefe Gewaltandrohung (§241 StGB) oder Anleitung zu Gewalt (§ 111 Absatz 1 StGB) enthalten.

Insbesondere „Horror“-Kettenbriefe können strafbar sein

Laut T-Online geht es dabei insbesondere um sogenannte „Horror-Kettenbriefe“, die sehr emotionale und dramatische Szenarien androhen, falls der Kettenbrief nicht weitergeleitet werden sollte. Das kann zum Beispiel der Tod nahestehender Menschen sein.

Gerade warnt die Polizei vor der sogenannten „Grusel-Goofy-Challenge“, bei der insbesondere Jugendliche gefragt werden, ob sie „mitspielen“ wollen. Bei Bejahung bekommen die Kinder eine Aufgabe gestellt, die ihnen große Angst machen kann. Laut T-Online rät die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder insbesondere Eltern, dass sie ihre Kinder auf solche Horrorkettenbriefe vorbereiten.

Doch nicht nur Kinder sind von Kettenbriefen gefährdet

Gerade bei uns finden sich zahlreiche Artikel zu Kettenbriefen, über die wir aufklären. Viele von ihnen enthalten Falschmeldungen und können aufgrund ihrer Desinformation auch gefährlich sein. Hier geben wir Tipps, wie man sich verhalten kann, wenn man einen Kettenbrief erhält.

Auch das Weiterleiten und der Besitz hetzerischer Inhalte auf dem Smartphone kann strafbar sein

Man kann sich jedoch auch abseits von Kettenbriefen auf WhatsApp strafbar machen. Laut Der Westen sei es auch strafbar, rassistische oder volksverhetzende Inhalte auf WhatsApp zu teilen.

Es reiche aber auch schon, bestimmte Inhalte auf dem Smartphone abzuspeichern und damit zu besitzen, z.B. hetzerische Bilder, um belangt zu werden. Dafür müssen die Inhalte nicht weitergeleitet werden. Erhält man solche Inhalte in einer Gruppe sollte man sie nicht nur wegen ihrer hetzerischen Aussagen umgehend löschen.

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