Kein Fake: Bürgerinitiative gegen Freilassung eines Sexualstraftäters

Autor: Andre Wolf

Kurz als Hintergrundinformation: Im Jahr 1996 ereignete sich der tragische Mord im Zusammenhang einer Sexualstraftat an der 7-jährigen Natalie. Der Täter wurde gefasst und rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe nach deutschem Recht verurteilt.

Dieser bericht hat ein Update bekommen:16.04.2014

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Nach einer Studie wird die lebenslange Freiheitsstrafe in Deutschland durchschnittlich 22 Jahre vollstreckt. (Quelle: http://www.kanzlei-breidenbach.de/glossar/lebenslaenglich/ )

Die hier verhängte hohe Haftstrafe wurde auch mit dem Hintergrund verhängt, dass er bereits vorbestraft war. Nun verhält es sich nach deutschem Recht so, dass nach frühestens 15 Jahren bei lebenslanger Haft ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt werden kann.

Siehe auch http://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/jahre-nach-mord-natalie-astner-beantragt-taeter-vorzeitige-haftentlassung-3467151.html
Im Zusammenhang mit dieser Tat wurde 2007 durch Familienangehörige von Natalie die Bürgerinitiative Natalie e.V. ins Leben gerufen, unter anderem mit dem Ziel, durch Druck auf den Gesetzgeber eine Intensivierung der Prävention, des Opferschutzes und des Sexualstrafrechts zu erreichen.

18 Jahre sind vergangen

In dem hier vorliegenden Fall wurde dem Täter im Richtspruch die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nach 18 Jahren zugestanden und aktuell verbreitet sich in diesem Zusammenhang bei Facebook folgende Meldung:

An alle, die helfen wollen: Bitte teilen und der Bürgerinitiative „Natalie“ e.V.beitreten
Sehr geehrtes Redaktionsteam,

ich wende mich heute an Sie, um Ihnen ein Schicksal nahezubringen, das der Familie meiner Frau widerfuhr und worunter sie heute noch leiden. Wahrscheinlich für den Rest ihres Lebens.

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Bei der, hier vorliegenden, Schilderung handelt es sich um eine, wenn auch emotionalen, aber wahrheitsgemäßen Wiedergabe der Begebenheiten, welche auch ohne weiteres durch verschiedene seriöse Quellen bestätigt wird.

Zum aktuellen Zeitpunkt kämpft die genannte Bürgerinitiative gegen die vorzeitige Haftentlassung des Täters, da die, vom Gericht gesetzte Frist auf eine vorzeitige Haftentlassung, bald verstrichen ist, und der der Täter Anfang März diesen Jahres einen Antrag auf Selbige gestellt hat.

Wir müssen an dieser Stelle deutlich und neutral darauf hinweisen, dass ihm diese Antragsstellung nach geltendem Gesetz und Richtspruch zusteht.

 

Update vom 16.04.2014

Die Ziele der Facebook-Aktion

Seit dem 10 April ist nun die Facebooksseite „Bürgerinitiative „Natalie“ e.V.“ online, welche ihre Aufgaben klar im Untertitel definiert:

Lebenslang heißt „ein Leben lang“
Wir fordern eine schärfere Gesetzgebung für Wiederholungstäter, Kindesmissbrauch und Mord!

 

Das Ziel ist, viel öffentlichen Druck aufzubauen, der auf politische Entscheidungen zu diesem Thema Einfluss nehmen kann. Über Print/Onlinemedien und TV gibt es derzeit mehrfach Informationen zu der Initiative.

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Mit freundlicher Unterstützung des www.merkur-online.de können wir einige Aspekte und Ziele der Initiative hier wiedergeben.

Die Problematik der Wiederholungstat

Ein stark angeführter Aspekt der Initiative ist das, laut Initiative, unterschätze Wiederholungspotential des Täters. Gericht und Gutachtern waren die früheren Prozesse bekannt gewesen.

Vor Gericht wurde bei einem früheren Prozess Mitte der 1990er Jahre seine Zukunftsprognose von Gutachtern als „nicht ungünstig“ eingestuft. Er sei „sexuell auffällig, aber nicht abartig“, befand ein Münchner Psychiater.

Genau diese Fehleinschätzung ist es, so bemängelt es die Bürgerinitiative, die dem Täter die Möglichkeit gegeben hat, überhaupt eine weitere Straftat auszuführen.
Darin wird auch begründet, dass es nicht sinnvoll wäre, dem Antrag auf vorzeitige Strafentlassung stattzugeben.
Erst nach dem Mord an Natalie kamen Gutachter zu dem Ergebnis, der Täter sei
„stark rückfallgefährdet“.

Lebenslange Haft soll in Deutschland auch wirklich lebenslang bedeuten

Das ist das primäre Ziel der Bürgerinitiative. Und hier wünschen die Initiatoren eine Überarbeitung und Verschärfung bestehender Gesetze.

Facebook als Plattform

Bereits im Jahr 1996 gab es eine große, Öffentliche Aktion, um eine Veränderung der Gesetzeslage zu bewirken. Der Merkur-online schreibt hierzu:

Nach der Ermordung des Mädchens im Herbst 1996 haben sich fast 1,2 Millionen Menschen in ganz Deutschland an einer Unterschriften-Aktion beteiligt, die härtere Strafen für Sex-Täter forderte. Die lange Liste wurde der damaligen Bundestagspräsidentin Rita Süßmuth (CDU) übergeben. Folge: Manche der Forderungen wurden im Rahmen der großen Strafrechtsreform 1998 umgesetzt. Nun soll massiver Druck aus der Bevölkerung abermals helfen, dass sich etwas tut.

 

1996 war ein Sprachrohr und Plattform wie Facebook nicht vorhanden – was 2014 natürlich ganz anders aussieht. Hier ist die Möglichkeit gegeben, großflächig auf die Ziele der Initiative aufmerksam zu machen, da auch nun wieder die Hoffnung auf Seiten der Initiatoren besteht, einen weiteren Rück bewirken zu können.

 

An dieser Stelle möchten wir uns beim Merkur-Online bedanken, welcher uns bezüglich dieses Themas anschrieb und uns die Inhalte des Interviews mit Frau Katharina Mang (Familienangehörige der Familie Astner und auch eine der Initiatoren der Facebook-Aktion) freundlich zur Verfügung stellen.
Daher verweisen wir an dieser Stelle auf das Interview in voller Länge:
http://www.merkur-online.de/lokales/schongau/lechrain/buergerinitiative-natalie-astner-facebook-gegen-freilassung-sex-moerder-3485820.html

Gegen Ende unseres Updates möchten wir jedoch auch darauf hinweisen, dass derzeit keinerlei Entscheidungen zu dem Thema von juristischer Seite aus getroffen wurden.
Es könnte eventuell aus den Medien erscheinen, das die Antragstellung gleichzeitig eine Freilassung ist.
Dem ist nicht so!

Bisher wurde lediglich form- und fristgerecht ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, welcher geprüft und über welchen entschieden werden muss.

Stellung des Antrages = Freilassung?

Der Antrag muss und wird gründlich geprüft und am Ende wird auch richterlich entschieden, ob diesem stattgegeben wird.

Nachdem Schreiner in einem Gefängnis in Rheinland-Pfalz einsitzt, hat er den „Antrag auf Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung“, wie es juristisch korrekt heißt, an das Landgericht Koblenz gestellt. Nachdem sich die Tat hier ereignete muss jetzt auch die Staatsanwaltschaft Augsburg eine Stellungnahme dazu abgeben. Die Entscheidung fällt schließlich das Gericht in Koblenz. 

Wie wahrscheinlich es ist, dass dem Antrag auch stattgegeben wird, lässt sich schwer sagen“, erklärt Matthias Nickolai, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Augsburg.

(Zitat aus http://www.kreisbote.de/lokales/landsberg/jahre-nach-mord-natalie-astner-beantragt-taeter-vorzeitige-haftentlassung-3467151.html )

2 Seiten – 2 Ziele

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Der Appell der Initiative ist eindeutig: das Verhindern der vorzeitigen Haftentlassung.

Auf der anderen Seite verfolgt der Täter sein legitimes Ziel die vorzeitige Haftenlassung zu erreichen.
Nun muss die Justiz über die Rechtmäßigkeit dieses Antrages entscheiden und auch Aspekte berücksichtigen, die wir nicht kennen und werten können.

 

Weiterführende Informationen zu dem Fall:

Die Bürgerinitiative http://www.schauthinev.de/index.php?option=com_content&view=article&id=59&Itemid=57

Ein zeitgenössischer Artikel aus dem Spiegel von 1996 http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-9095363.html

Grundlagen zur Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe http://dejure.org/gesetze/StPO/454.html

 

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