Ein Tattoo für die Katz?

Autor: Tom Wannenmacher

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Hat das ukrainische Model Elena Ivanickaya wirklich ihre Katze tätowieren lassen?

„Ich hoffe, dass es ein Fake ist.“ Diese Nutzeranfrage erreicht uns Anfang der Woche zusammen mit dem Link zu einem Video.
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Auf einem Operationstisch liegt eine bizarre Kreatur, die erst auf den zweiten Blick als Katze erkenntlich ist. Dem offensichtlich betäubten Tier wird auf Brust und Hals mittels Tätowiermaschine ein geflügeltes Fabelwesen appliziert. Später gibt es Bilder des fertigen „Kunstwerks“, stolz präsentiert von der Katzenbesitzerin, dem ukrainischen Model Elena Ivanickaya.
Auf deren Instagram-Account, aber auch andernorts im Netz tobt seitdem ein Shitstorm.

„Tierquälerei“ ist dabei noch einer der harmloseren Kommentare, die meisten Follower sind schlicht entsetzt.

Verständlich. Kater „Yascha“, der einen eigenen Account hat, gehört zur Rasse der „Sphynx“-Nacktkatzen, einer so genannten Qualzucht, die in Deutschland verboten ist. Durch das Fehlen jeglichen Körperfells erinnert das Tier eher an ein gerupftes Huhn denn an eine Katze. Daran ändern auch die possierlichen Kleidungsstücke und Deckchen nichts, in denen er auf diversen Fotos irritiert in die Kamera schaut.

Nacktrassen sind kein neues Phänomen.

Auch bei Hunden kommen sie vor und werden ihrer auffallenden Erscheinung wegen gezüchtet und gekauft. Dabei sind nicht alle Zuchten illegal; ausschlaggebend bei der „Sphynx“-Rasse sind die fehlenden Tast- besser bekannt als „Schnurrhaare“, ohne die die nachtaktiven Tiere im Dunkeln jegliche Orientierung verlieren und neurotische Verhaltensweisen entwickeln. Dass Yascha sein Leben absolut „bartlos“ meistern muss, ist deutlich zu erkennen.

Seiner Besitzerin ist das offenbar vollkommen egal. Genau wie die Tatsache, dass der „ägyptische Totengott“, den das Tattoo vermeintlich zeigt, in Wirklichkeit Osiris heißt; Anubis in der Mythologie aber den Kopf eines Hundes hat und lediglich die Totenbarke fahren darf.
Für solche Feinheiten ist Ivanickaya unempfänglich, genau wie für die Argumente und Empörung der Kritiker: Der Eingriff wurde angeblich in Vollnarkose unter Aufsicht eines Tierarztes durchgeführt, der seltsame Körperschmuck soll ihren kleinen Schatz „glamouröser“ wirken lassen; laut ihrem Lebensgefährten ist er ein Ausdruck der Tatsache, dass Yascha ein Kämpfer sei, der „für sich einsteht“.
Imposanter wirkt er mit seiner „Verzierung“ jedenfalls nicht; zu befürchten ist allenfalls, dass der Kater künftig den Winter mit nackter Brust überstehen muss, um den Erfolg der Aktion nicht zu gefährden. Auch die unvermeidbaren Schmerzen nach dem Erwachen aus der Narkose bis zur Abheilung der Wunden scheinen seinem Frauchen verborgen geblieben zu sein.

Das Tätowieren von Wirbeltieren zu „Verschönerungszwecken“ ist in Deutschland nach dem Tierschutzgesetz § 6 TierSchG verboten. Erlaubt sind lediglich Markierungen, die der Identifizierung dienen.

International dagegen zeichnet sich ein Besorgnis erregender Trend ab, die Sucht nach Aufmerksamkeit und Individualität auf hilflose Haustiere zu übertragen; zu hoffen bleibt, dass die überwiegend negative Resonanz in den Medien den einen oder anderen Möchtegern-Promi vielleicht doch noch zur Besinnung bringt.

Ergebnis:

Ja, die Ukrainerin ließ ihrem Sphynx-Kater Yascha ein Tattoo auf den haarlosen Hals stechen, bei dem es sich um den ägyptischen Totengott handeln soll. Der Eingriff wurde in Vollnarkose unter Aufsicht eines Tierarztes durchgeführt.
Bei der „Sphynx“-Rasse handelt es sich um eine so genannte Qualzucht, da außer dem Körperfell auch die Tasthaare und somit ein wichtiges Sinnesorgan fehlen. Nach dem deutschen Tierschutzgesetz ist die die Züchtung verboten. (Verwaltungsgericht (VG) Berlin (Urt. v. 23.09.2015, Az. VG 24 K 202.14).

Autorin: Dagmar K., mimikama.org

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