Der Jobcenter-Bescheid aus Stuttgart

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Autor: Andre Wolf

Der Jobcenter-Bescheid aus Stuttgart
Der Jobcenter-Bescheid aus Stuttgart

Das steckt hinter dem Bild, was derzeit auf Facebook stark verteilt wird!

Es ist nicht das erste Mal, dass Leistungsbescheide von Ämtern und Jobcentern abfotografiert werden und im Netz landen. Dabei werden dann erklärende Anmerkungen oder gar ganze Zusammenhänge außen vor gelassen und der Schwerpunkt rein auf den genannten Betrag gelegt. Dies ist in den aktuellen Veröffentlichungen auf Facebook ebenfalls der Fall.

Aus früheren, ähnlichen Veröffentlichungen wissen wir, dass höhere Geldbeträge meist dadurch zustande kommen, dass Leistungen für Familien über längere Zeiträume zusammengefasst werden. Diese Leistungen werden zudem weder bar ausgezahlt, noch überhaupt den Familien zur Verfügung gestellt, sondern gehen direkt an Dienstleister oder Vermieter.

Aus dem aktuell vielfach verteilten Bild kann man dies herauslesen, denn es wird in dem Bescheid darauf hingewiesen, das diesem Bescheid noch Berechnungsbögen beigefügt sind.

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Da ein völlig unkommentierter Leistungsbescheid im Grunde kaum etwas aussagt, haben wir das im Bescheid abgebildete Jobcenter angeschrieben.

Hintergründe

Auf unsere Nachfrage zu dem Bescheid des Stuttgarter Jobcenters, der in Internetmedien und von Nutzern verbreitet und kommentiert wird, bekamen wir eine Antwort:

Es wird oft Empörung und Unverständnis zur Höhe der Leistungen geäußert und ein unzulässiger Bezug zum Thema Flüchtlinge hergestellt. Es ist ratsam, solche Diskussionen zu versachlichen. So kann es zu Situationen kommen, in denen die Stadt  Wohnungslosigkeit verhindern will und muss. Deswegen stellt sie im Notfall Wohnraum bereit. Dazu verpflichtet auch das Ordnungsrecht.

Die Stadt übernimmt hierzu auch angemessene Hotel- bzw. Pensionskosten, wenn sich keine anderen Möglichkeiten zur Unterbringung finden. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um Familien handelt. So entstehen natürlich vorübergehend höhere Kosten für die Unterbringung. In den Bescheiden werden diese Aufwendungen zusammen mit den Regelleistungen für den Lebensunterhalt ausgewiesen.

Die Unterbringungskosten werden bei Hotels bzw. Sozialpensionen an die Vermieter ausbezahlt. Sie stehen den Leistungsbeziehern nicht zur Verfügung. Bei gesetzlich vorgegebenen SGB II-Leistungen wird natürlich nicht zwischen ‚Deutschen‘ und ‚Nicht-Deutschen‘ Leistungsberechtigten unterschieden. Es kommt auf die rechtliche Würdigung in jedem Einzelfall an.

Weitere Erläuterungen zu konkreten Berechnungen sind aus Gründen des Sozialdatenschutzes nicht möglich und werden von uns auch nicht kommuniziert. Ich hoffe aber, dass für Sie die Zusammenhänge auch so etwas deutlicher geworden sind.

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