Gerichtsbeschluss: Vater muss „WhatsApp“ vom Handy der Töchter löschen.
Im Moment bekommen wir Anfragen zu einem Statusbeitrag, in welchem man ein Video des Rechtsanwalts Christian Solmecke sehen kann. Hinweis: Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. Das Video selbst wurde auf YouTube veröffentlicht und wurde in eine Webseite eingebunden. Im YouTube-Kanal der Kanzlei WBS kann man dann noch folgendes ergänzend dazu lesen: “Wer den Messenger-Dienst WhatsApp nutzt, gibt die Telefonnummern all seiner Kontakte automatisch an das Unternehmen weiter. Doch ohne deren Zustimmung ist das illegal. Der Kölner Medienanwalt Christian Solmecke warnt schon lange vor den Risiken des Messenger-Dienstes. Nun hat das AG Bad Hersfeld einer Mutter auferlegt, von jedem einzelnen Kontakt im Smartphone-Adressbuch ihres Sohnes eine schriftliche Einwilligung vorzulegen. Was das Urteil für alle anderen WhatsApp-Nutzer bedeutet, erläutert Rechtsanwalt Solmecke.”
Es handelt sich um diesen Statusbeitrag auf Facebook, zu dem wir Anfragen erhielten.
Solmecke schreibt dazu:
Das Video von Christian Solmecke in ganzer Länge
Der ganzen Artikel zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite von WBS-LAW.de unter: “Persönlichkeitsrecht / Urteil: Weitergabe der WhatsApp-Kontaktdaten ist illegal – droht eine Abmahnwelle?”
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