Ist der Hundeführerschein jetzt Pflicht?

Autor: Ralf Nowotny

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Artikelbild: Shutterstock / Von Javier Brosch und Von blambca
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Nicht jeder schafft es, einen Hund richtig zu erziehen. Aber soll es nun tatsächlich Pflicht sein, dass alle Herrchen und Frauchen einen Hundeführerschein benötigen?

So behauptet zumindest die Seite „Oh! my mag“ in einem Artikel:

Screenshot: mimikama.org
Screenshot: mimikama.org

„Hundebesitzer aufgepasst: Der Hundeführerschein ist jetzt Pflicht!“

…titelt die Seite den Artikel, in dem behauptet wird, dass „seit Beginn 2019 in deutschen Städten die Leinenpflicht gilt„. Wer auf ruhigen Straßen seinen Hund von der Leine lassen wolle, brauche nun einen „Hundeführerschein“, der mit Kosten von 110 Euro verbunden ist.

Was ist ein Hundeführerschein?

Dabei handelt es sich um eine Sachkundeprüfung, die vom VDH (Verband für das deutsche Hundewesen), dem BVZ (Berufsverband zertifizierter Hundeschulen) und dem BHV (Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater) angeboten wird.
Konkret geht es dabei um die Überprüfung, ob man als Hundebesitzer auch Sachkenntnis über die Hundehaltung hat und ob der Hund sozial verträglich ist und Grundkommandos gehorcht.

Müssen nun alle Besitzer diesen Hundeführerschein machen?

Nein!
Tatsächlich gibt es die Pflicht für den Hundeführerschein bereits in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (dort jedoch nur für große Hunde, Widerristhöhe von min. 40 Zentimeter oder Gewicht von min. 20 Kilogramm). Ab Januar 2019 gibt es jene Pflicht nun auch in Berlin.

Diese Pflicht gilt auch nicht für alle Hunde!

Nur wer mit seinem Hund ohne Leine Gassi gehen möchte, benötigt diesen Hundeführerschein in den drei Bundesländern. In Berlin ist es zudem so, dass für „Bestandshunde“, die vor dem 22. Juli 2016 angeschafft wurden, dieser Hundeführerschein nicht nötig ist.

Fazit

Nur in drei Bundesländern müssen nun Hundebesitzer diesen Hundeführerschein machen: Berlin, Nordrhein-Westfalen und seit 1.1.2019 auch Berlin. Zudem ist nicht jeder Hundebesitzer davon betroffen. Es handelt sich somit bei dem Artikel von „Oh! my mag“ um eine Falschinformation.

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