Irreführende Angaben bei Lebensmitteln

Autor: Kathrin Helmreich

Irreführende Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln
Irreführende Angaben bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln

Die Verbraucherzentrale klärt über irreführende Angaben bei Lebensmitteln auf.

Rechtlich ist bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln einiges erlaubt, was in die Irre führen kann. Die Verbraucherzentrale klärt auf, worauf Verbraucher:innen bei ihren Weihnachtseinkäufen für Plätzchen, Fisch und Nüsse achten sollten, damit sie das bekommen, was sie kaufen wollen.

Fürs Plätzchenrezept lieber Bio-Zitronen verwenden

Steht im Plätzchenrezept „Abrieb einer unbehandelten Zitrone“, greifen Verbraucher:innen im Obstregal gern zu den Früchten, die auf dem Begleitschild mit „unbehandelt“ gekennzeichnet sind.

„‘Unbehandelt‘ bedeutet bei konventionellen Zitrusfrüchten leider nicht, dass man die Schale bedenkenlos verzehren kann, sondern nur, dass die Früchte nach der Ernte nicht mit Pflanzenschutzmitteln oder Wachs behandelt worden sind“,

so Diana Marwitz, Expertin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Brandenburg. Während des Wachstums am Baum können sie durchaus mit Pestiziden in Kontakt gekommen sein.

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Offen bleibt, welche und wie viele Pflanzenschutzmittel in der Zeit davor zum Einsatz gekommen sind. „Bio“ dagegen bedeutet, sie dürfen weder vor noch nach der Ernte mit Pflanzenschutzmitteln oder Konservierungsstoffen behandelt werden.

„Wer die Schale von Zitrusfrüchten also bedenkenlos verwenden möchte, greift besser zu Bio-Ware“,

so die Expertin.

Frischer Fisch nur aufgetaut

Wer fangfrischen Fisch kaufen möchte, muss gut hingucken.

„Fisch, der auf hoher See eingefroren wird, wird kurz vor dem Verkauf aufgetaut, verpackt und in den Frischekühlschränken der Supermärkte angeboten“,

so Marwitz. Den rechtlich vorgeschriebenen Hinweis „aufgetaut“ nehmen viele Verbraucher kaum wahr und halten den Fisch eben für (fang)frisch. Verfolgt man die Herkunft beispielsweise über den QR-Code zurück, stellt man fest, dass der Fisch mitunter vor 18 Monaten eingefroren und zum Verkauf im Supermarkt wieder aufgetaut wurde.

„Wer aufgetauten Fisch kauft, darf ihn keinesfalls erneut einfrieren“,

rät die Expertin.

Kurios geht es weiter bei dem beliebten Seelachs oder Alaska-Seelachs: Praktisch grätenfrei eingefroren und filetiert, steht er oft auf dem Einkaufszettel. Beide Namen sind jedoch irreführend, denn diese Fische gehören nicht zu den Lachsen, sondern zu der Familie der Dorsche. Bis in die 30er-Jahre hieß er Köhlerfisch.

Verkehrte Welt: Die Ernte entscheidet über die Herkunft

Das Herkunftsland ist für viele ein wichtiges Einkaufskriterium. Auf der Verpackung oder am Regal deutlich gekennzeichnet: „Ursprungsland: Deutschland“. Aber auf die Ernte kommt es an. Kulturchampignons werden beispielsweise häufig in den Niederlanden gezüchtet und kurz vor der Ernte über die deutsche Grenze transportiert. Jetzt darf auf der Verpackung „Ursprungsland: Deutschland“ stehen.

„Rein rechtlich ist das erlaubt, auch wenn die Produktion im Wesentlichen im Ausland stattgefunden hat“,

so Marwitz. Die Verbraucherschützer halten diese Praxis für Täuschung.

Nüsse zu Weihnachten aus der Region

Walnüsse sind reich an Omega-3-Fettsäuren und beliebte Zutaten in der Weihnachtsküche. Sie werden in Deutschland kaum kommerziell angebaut. Nüsse kommen aus der ganzen Welt wie den USA, China oder der Türkei in die Supermärkte.

Bei ungeschälten Walnüssen, Haselnüssen und Mandeln muss das Ursprungsland angegeben werden. Werden Walnüsse geschält oder gehackt, muss die Herkunft allerdings nicht angegeben werden.

„Wer Walnüsse zu Weihnachten aus der Region kaufen möchte, schaut sich am besten auf den heimischen Wochenmärkten um und fragt beim Händler nach“,

rät die Expertin.

Ein Blick aufs Einfrierdatum lohnt

Gerade in der Weihnachtszeit gibt es häufig tiefgefrorenes Geflügel im Supermarkt: Gänsekeulen, Entenbraten oder -brust. Neben dem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Verbraucher unbedingt auf das Einfrierdatum achten.

„Liegt das Einfrierdatum länger als sechs bis zehn Monate zurück, geht das zu Lasten von Geschmack und Qualität“,

warnt Marwitz. Das Fleisch kann zäh und trocken werden. Zusätzlich besteht die Gefahr, dass durch zu hohe Lagertemperaturen die Keimbelastung ansteigt.

Für individuelle Fragen können Verbraucher die Beratung der Verbraucherzentrale Brandenburg in Anspruch nehmen:

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Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg
Artikelbild: monticello / Shutterstock
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