In den letzten Tagen gab es in den sozialen Netzwerke eine große kontrovers geführte Debatte um einen Schulgottesdienst einer Grundschule in Garmisch-Partenkirchen. Hierbei ging es um einen Segenspruch, welcher vorgelesen werden sollte.

Wir haben nun zu diesem Thema die erste offizielle Pressemitteilung bekommen, die wir an dieser Stelle unkommentiert und unverändert veröffentlichen dürfen. Zunächst ein Blick auf den Ursprung, welche die Information beinhaltete: “Grundschüler in Garmisch-Partenkirchen (Oberbayern) werden gezwungen, eine Sure mit den Worten „Allahu akbar“ vorzutragen!”

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Zu diesem Bild und auch der ursprünglichen Aussage haben wir die betreffende Grundschule angesprochen, heute haben wir nun eine Mitteilung des Schulrates des Staatlichen Schulamtes Garmisch-Partenkirchen erhalten:


Pressemitteilung 12/2016, 21.Oktober 2016

 

Stellungnahme zu muslimischen Inhalten eines ökumenischen Schuljahresanfangsgottesdiensts einer  Grundschule in Garmisch-Partenkirchen

Garmisch-Partenkirchen. Das Staatliche Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen wurde am 19.10.2016 darauf aufmerksam gemacht, dass im Rahmen des ökumenischen Schuljahresanfangsgottesdiensts einer Grundschule in Garmisch-Partenkirchen am 15.09.2016 zum Abschluss des Gottesdienstes neben dem christlichen „Vaterunser“ auch ein muslimisches Gebet von zwei Schülern in arabischer und deutscher Sprache vorgelesen wurde.

Dieser Bestandteil des ökumenischen Schulgottesdienstes wird aktuell in verschiedenen Sozialen Medien und in E-Mails an Schule und Staatliches Schulamt sehr kontrovers diskutiert, teilweise verkürzt oder nicht den Tatsachen entsprechend dargestellt. Einige direkt gegen die Schule, deren Schulleitung oder einzelne Lehrkräfte gerichteten Äußerungen wurden darüber hinaus aufgrund ihres Inhaltes an die zuständigen Strafbefolgungsbehörden zur weiteren Prüfung weitergeleitet.

Die Schulleitung ist organisatorisch dafür mitzuständig, dass ein Rahmen für kirchliche Gottesdienste geschaffen wird. Die inhaltliche Ausgestaltung des Gottesdienstes und somit die Entscheidung über die Art und den Umfang der Aufnahme von inhaltlichen Elementen in einen ökumenischen Schulgottesdienst liegt jedoch in der Verantwortung der evangelischen und katholischen Kirche bzw. der Lehrkräfte mit der entsprechenden Lehrerlaubnis. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Schuljahresanfangsgottesdienstes am 15.09.2016 lag in der gemeinsamen Verantwortung je einer von der evangelischen und der katholischen Kirche beschäftigten Lehrkraft. Das Staatliche Schulamt wird gemeinsam mit der Schule und den Vertretern der beiden Kirchen anlässlich der aktuellen Diskussion den gesamten Sachverhalt erörtern und aufarbeiten.

Markus Köpf

Schulrat


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