Infos und Tipps für Eltern zum Umgang ihrer Kinder mit Alkohol

Autor: Kathrin Helmreich

Stade: Die Hansestadt Buxtehude weist in Zusammenarbeit mit der Polizei auf den übermäßigen Alkoholkonsum vieler Jugendlicher auf Veranstaltungen hin und informiert über das Jugendschutzgesetz.

Hierbei handelt es sich um eine Pressemeldung der Polizeiinspektion Stade vom 25.04.2017 – 09:51

In der Hansestadt Buxtehude haben Veranstaltungen wie u.a. der Pfingstmarkt oder das Altstadtfest einen hohen Stellenwert. Leider werden diese Events häufig von negativen Begleiterscheinungen geprägt:

Viele Jugendliche fallen durch übermäßigen Alkoholkonsum auf.

Zunehmend mehr betrunkene Jugendliche sind Opfer von Körperverletzung und Sachbeschädigung bzw. selbst als Täter an solchen Straftaten beteiligt. Dadurch ist mittlerweile in teilweise großem Umfang der Einsatz von Polizei und Rettungsdiensten erforderlich, um medizinische Hilfe und Einhaltung des Jugendschutzes sowie einen guten Verlauf der Veranstaltungen zu gewährleisten.

Um Zuwiderhandlungen und Auswüchse zu verhindern, werden von der Hansestadt Buxtehude sowie der Polizei auch in diesem Jahr Kontrollen durchgeführt.

Elternbrief soll helfen

In einem Elternbrief, der bereits an den Buxtehuder Schulen verteilt wurde, erinnern die Buxtehuder Bürgermeisterin Katja Oldenburg-Schmidt und der Leiter des Polizeikommissariats Buxtehude, Jan Kurzer, die Eltern an ihre Verantwortung und Vorbildfunktion.

Der Brief soll Eltern ermuntern, mit ihren Kindern ins Gespräch zu kommen und über die Gefahren des übermäßigen Konsums von Alkohol aufzuklären.

Wichtig ist dabei, dass Eltern klar und eindeutig in ihrer Haltung sind und Vereinbarungen treffen, ob und wie ihr Kind mit Alkohol in der Öffentlichkeit umgehen soll. Auch sollten Eltern mit anderen Eltern darüber sprechen und gemeinsam mit allen Beteiligten für fröhliche öffentliche Veranstaltungen sorgen, auch im Sinne ihrer Kinder.

Nach dem Jugendschutzgesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren in der Öffentlichkeit keinen Alkohol trinken, es darf also kein Alkohol an sie abgegeben werden.

16 bis 17-Jährige dürfen Bier, Wein und Sekt, aber keine branntweinhaltigen Getränke zu sich nehmen.

Dazu zählen zum Beispiel Alkopops oder auch selbst hergestellte „Mischungen“ mit Korn oder Wodka in Limonadenflaschen oder Tetra-Packs.

In dem Brief werden die Eltern auch gebeten, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder sich bei einer Kontrolle mit dem Personalausweis ausweisen können, damit die Altersbeschränkungen überprüft werden können.

Sollte ein Kind von den Behörden alkoholisiert aufgegriffen werden, müssen es die Eltern selbst abholen.

Wenn das nicht möglich ist, können den Eltern anfallende Kosten in Rechnung gestellt werden.

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