Informationen zum Darknet (ZDDK24)

Autor: Tom Wannenmacher

Hierbei handelt es sich u eine Presseinformation des Bundeskriminalamtes!

Allgemeine Erläuterung: Das Internet unterteilt sich in drei Bereiche

    • Surface Web
      (Oberflächen-Web) oder Visible Web, umfasst alle Internet-Inhalte die von Suchmaschinen wie beispielsweise Google indiziert sind oder indiziert werden können.
    • Deep Web,
      ist das Gegenteil des Surface Web, das von Suchmaschinen nicht indiziert wird.
    • Dark Web,
      ist ein spezieller Teil des Deep Web. Das Dark Web beruht auf Darknets oder Netzwerken, in denen Verbindungen zwischen „vertrauenswürdigen“ Partnern hergestellt werden. Beispiele für das Dark Web sind The Onion Router (Tor), Freenet oder das Invisible Internet Project (I2P). Der Zugang zu diesem Bereich des Internets erfordert spezielle Tools, wie beispielsweise den Tor-Browser für das Tor-Netzwerk, beziehungsweise eine besondere Ausstattung, wie das Programmmodul FProxy für Freenet.

Bedeutung des Darknet für die Strafverfolgungsbehörden:

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Das Darknet ist auf die maximal mögliche Anonymität der Teilnehmer ausgelegt.

Die konspirative Vorgehensweise der Nutzer von Marktplätzen und Foren im Darknet drückt sich nicht nur durch die Verwendung von Anonymisierungsdiensten aus, sondern auch darin, dass die Nutzer untereinander ausschließlich mit Pseudonymen (Nicknames) über die jeweilige Plattform kommunizieren. Die Klarnamen werden nicht ausgetauscht, so dass die Nutzer auch untereinander anonym bleiben.

Wesentliche Bestandteile des Darknet sind die so genannten „Black Markets“, die dem Zweck des Handels mit fast ausschließlich illegalen Gütern dienen (Handel mit Betäubungsmitteln, Waffen, Falschgeld, Daten, „Crime-as-a-service“). Schwarzmärkte im Internet nehmen an Vielfalt und Volumen zu.

Neben diesen illegalen Markplätzen gibt es auch Foren, beispielsweise für pädosexuelle User, die zum Erfahrungsaustausch und der Kommunikation untereinander sowie dem Tausch kinderpornografischer Dateien genutzt werden.


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Herausforderungen:

Durch die technische Abschottung und Anonymisierung stehen „herkömmliche“ Ermittlungs- und Identifizierungsansätze (IP-Adressen, Domainnamen, verifizierte Nutzerdaten) nicht zur Verfügung. Zahlungsabwicklungen über digitale Zahlungsmittel, so genannte KryptoWährungen, wie zum Beispiel Bitcoin, erschweren die Rückverfolgung von Geldströmen zusätzlich.

Aufgabenspektrum des BKA:

Die Bekämpfung der Cybercrime stellt, gerade auch im Bereich Darknet, einen wesentlichen Schwerpunkt der Aufgabenerledigung des BKA dar.  Das BKA übernimmt hierbei gesetzlich zugewiesene Rollen – im Verbund mit anderen behördlichen und privaten Stakeholdern. Es ist Auswerte- und Ermittlungsbehörde, nationale und internationale Zentralstelle sowie Innovationstreiber bei der Entwicklung neuartiger Bekämpfungsmethoden.

Im Rahmen der Ermittlungen werden alle Recherche- und Zugangsmöglichkeiten in den Netzen sowie auch herkömmliche kriminalistische Methoden ausgeschöpft. Dazu gehört auch das Vorgehen in verdeckten Foren wie dem Darknet. Straftaten, die dort entdeckt werden, werden gemäß dem Legalitätsprinzip verfolgt. Dies gilt für alle Straftaten aus sämtlichen Deliktsbereichen. Denn auch wenn Cyberkriminelle sich häufig sicher fühlen und nur ein geringes Entdeckungsrisiko fürchten – das Internet ist kein strafverfolgungsfreier Raum.

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