Infobericht: Dekorative Aufkleber für Kfz-Kennzeichen

Autor: Andre Wolf

Auf Kfz-Kennzeichen findet sich immer wieder freier Raum zur Anbringung von kleinen Aufklebern, welche, wenn man sie betrachtet, oftmals auch optisch angenehm das Kennzeichen verzieren. So findet man immer wieder Embleme von Fußballvereinen, Inseln oder der geliebten Automarke auf Kennzeichen wieder.
Eine Frage kam dabei zu dem, bei Amazon als Aufkleber für das Kennzeichen angepriesenen, Artikel mit der Bezeichnung “MITTELFINGER FINGER F*CK YOU NUMMERNSCHILD Aufkleber Autoaufkleber” auf:
aufkleber1

Soweit ich weiß sind diese Aufkleber ja legal, wenn man in den Rezensionen guckt! Ich find das ist echt ne super geile Idee für 1€oder? Hahahaha Habt ihr denn sowas an eurem Auto oder wisst ihr ob die TABU sind?

Auf welche Rezension sich der Fragesteller bezieht, kann man auf der Amazonseite sehen:

Klebt gut, passt genau rein, kam schnell. Es gibt ein Gerichtsurteil das dieser Teil des Nr-schildes nur dekorativen Charakter hat und somit liegt auch keine Urkundenfälschung vor.

Gerichtsurteil und Gesetzestexte

Die Suche nach einem solchen Urteil, welches Teile des Kfz-Kennzeichens einen dekorativen Charakter zuordnet, haben wir leider nicht gefunden. Aber auf der Suche gibt es problemlos und Unmengen an Hinweisen, dass eine Modifikation, in welcher Art und Weise auch immer, am Kfz-Kennzeichen in Deutschland nicht erlaubt ist.

aufkleber2

(Screenshot: Focus )

Schon 2011 warnte der Focus in einem Bericht:

Vorsicht bei Scherz-Stickern für das Kfz-Kennzeichen. Auch wenn seit dem Wegfall der AU-Plakette auf dem vorderen Nummernschild Platz ist, darf es nicht beklebt werden.

Andere Pressestimmen sprechen hier Gleiches.

aufkleber3

(Screenshot: Märkische Online Zeitung )

Es lohnt sich daher auch, in den bestehenden Gesetzestext zu schauen. Besonders relevant erscheint unter diesen Umständen der § 22 der StVo, “Kennzeichenmissbrauch”

(1) Wer in rechtswidriger Absicht
1.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist, mit einem Zeichen versieht, das geeignet ist, den Anschein amtlicher Kennzeichnung hervorzurufen,
2.ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger mit einer anderen als der amtlich für das Fahrzeug ausgegebenen oder zugelassenen Kennzeichnung versieht,
3.das an einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger angebrachte amtliche Kennzeichen verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt,
wird, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die gleiche Strafe trifft Personen, welche auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Kraftfahrzeug oder einem Kraftfahrzeuganhänger Gebrauch machen, von denen sie wissen, dass die Kennzeichnung in der in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 bezeichneten Art gefälscht, verfälscht oder unterdrückt worden ist.

Hier gibt es wenig Spielraum für Interpretationen, wer noch mehr Gesetzestexte dazu anschauen möchte, findet im § 10 der StVo “Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen” eine genaue Beschreibung, wie ein Kennzeichen in Deutschland auszusehen hat.

Nun handelt es sich in diesem Text um die rein gesetzlichen Verfahrensweisen, und zwischen Theorie und Praxis gibt es natürlich wesentliche Unterschiede. Wie stark – und ob überhaupt – dekorative Sticker an einem Kennzeichen geahndet werden, liegt immer an entsprechender Situation und wohl auch dem Ton gegenüber einem kontrollierenden Gesetzeshüter.
Einen nüchternen Tipp gibt es daher schon in den Kommentaren zu der eingangs erwähnten Frage:

aufkleber4

 

Autor: Andre, mimikama.org

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