BVerfG: Die berufsbezogene Impfpflicht bleibt bestehen!

Das Bundesverfassungsgericht hat über die Impfpflicht klar entschieden: Wer sich in bestimmten Berufsgruppen nicht impfen lassen will, muss mit einem Bußgeld rechnen oder seinen Beruf aufgeben.

Autor: Ralf Nowotny

Es stand Argument gegen Argument, was mehr wiegt: Das Recht auf die eigene körperliche Unversehrtheit oder der Schutz von Alten und/oder Kranken vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Die Corona-Impfpflicht in Pflege, Praxen und Kliniken hat eine Welle an Verfassungsbeschwerden ausgelöst, über die nun das Bundesverfassungsgericht endgültig entschied.

Bereits im Februar lehnte das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die geplante Impfpflicht im Pflege- und Gesundheitswesen ab. Damit stand zwar fest, dass das Gesetz vorerst umgesetzt werden konnte, eine endgültige Entscheidung, und das war die Hoffnung vieler Impfgegner, stand aber noch aus.

Denn immer noch stand die Frage offen, ob eine einrichtungsbezogene Impfpflicht grundsätzlich überhaupt verfassungsmäßig ist, was im jetzigen Hauptverfahren geprüft wurde. Die Richter kritisierten im Februar auch, dass im Gesetz lediglich auf eine Verordnung mit weiteren Verweisen auf Internetseiten des Paul-Ehrlich-Instituts und des Robert Koch-Instituts verwiesen wurde, jedoch nichts Genaueres zum Impf- und Genesenennachweis stehe.

Das endgültige Impfpflicht-Urteil: Die Schutzpflicht geht vor!

Laut dem neuen Urteil (siehe HIER) hat der Gesetzgeber „im Rahmen des ihm zustehenden Einschätzungsspielraums einen angemessenen Ausgleich zwischen dem mit der Nachweispflicht verfolgten Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und den Grundrechtsbeeinträchtigungen gefunden. Trotz der hohen Eingriffsintensität müssen die grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten„.

Konkret bedeutet dies: Der Schutz von Alten und Kranken hat Vorrang vor dem Recht des Pflegepersonals auf körperliche Unversehrtheit.

Somit müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens und der Pflege tätig sind, weiterhin seit Ablauf des 15. März 2022 der jeweiligen Einrichtungs- oder Unternehmensleitung einen Nachweis darüber vorlegen, vollständig gegen COVID-19 geimpft oder davon genesen zu sein.

In dem Urteil hat das BVerfG auch die besonderen Schutzbedürfnisse von alten und kranken Patienten hervorgehoben: Gefährdete Gruppen sind oft weder in der Lage, sich durch Impfungen wirksam zu schützen, noch den Kontakt mit Beschäftigten im Gesundheits- und Wellnesssektor zu vermeiden, da sie häufig auf deren Dienste angewiesen sind. Die Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Folgen einer Impfung ist äußerst gering, während die Wahrscheinlichkeit von Schäden an Leib und Leben bei anfälligen Personen durch eine Infektion mit COVID-19 deutlich erhöht ist.

Meldepflicht des Arbeitgebers

Zudem ist in dem Urteil festgelegt, dass der Arbeitgeber, also die jeweilige Einrichtungs- oder Unternehmensleitung, bei Nicht-Nachweis eines Impf- oder Genesenenstatus, dies dem Gesundheitsamt melden muss. Dieses kann dann gegenüber den betreffenden Personen ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot verfügen.

Somit bleibt ungeimpftem Personal in der Pflege, in Praxen und in Kliniken nur noch die Möglichkeit, sich entweder doch noch impfen zu lassen oder die Arbeitsstelle zu wechseln.

Auch interessant:

Wissenschaftliche Studie hat am Beispiel emotionaler Tweets Zusammenhang zwischen Impfscheu und sozialen Medien analysiert.
Emotionale Tweets sagen Impfzahlen voraus

Unterstützen 🤍

FAKE NEWS BEKÄMPFEN

Unterstützen Sie Mimikama, um gemeinsam gegen Fake News vorzugehen und die Demokratie zu stärken. Helfen Sie mit, Fake News zu stoppen!

Mit Deiner Unterstützung via PayPal, Banküberweisung, Steady oder Patreon ermöglichst Du es uns, Falschmeldungen zu entlarven und klare Fakten zu präsentieren. Jeder Beitrag, groß oder klein, macht einen Unterschied. Vielen Dank für Deine Hilfe! ❤️

Mimikama-Webshop

Unser Ziel bei Mimikama ist einfach: Wir kämpfen mit Humor und Scharfsinn gegen Desinformation und Verschwörungstheorien.

Abonniere unseren WhatsApp-Kanal per Link- oder QR-Scan! Aktiviere die kleine 🔔 und erhalte eine aktuelle News-Übersicht sowie spannende Faktenchecks.

Link: Mimikamas WhatsApp-Kanal

Mimikama WhatsApp-Kanal

Hinweise: 1) Dieser Inhalt gibt den Stand der Dinge wieder, der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell
war. Die Wiedergabe einzelner Bilder, Screenshots, Einbettungen oder Videosequenzen dient zur
Auseinandersetzung der Sache mit dem Thema.


2) Einzelne Beiträge (keine Faktenchecks) entstanden durch den Einsatz von maschineller Hilfe und
wurde vor der Publikation gewissenhaft von der Mimikama-Redaktion kontrolliert. (Begründung)


Mit deiner Hilfe unterstützt du eine der wichtigsten unabhängigen Informationsquellen zum Thema Fake News und Verbraucherschutz im deutschsprachigen Raum

INSERT_STEADY_CHECKOUT_HERE

Kämpfe mit uns für ein echtes, faktenbasiertes Internet! Besorgt über Falschmeldungen? Unterstütze Mimikama und hilf uns, Qualität und Vertrauen im digitalen Raum zu fördern. Dein Beitrag, egal in welcher Höhe, hilft uns, weiterhin für eine wahrheitsgetreue Online-Welt zu arbeiten. Unterstütze jetzt und mach einen echten Unterschied! Werde auch Du ein jetzt ein Botschafter von Mimikama

Mehr von Mimikama

Mimikama Workshops & Vorträge: Stark gegen Fake News!

Mit unseren Workshops erleben Sie ein Feuerwerk an Impulsen mit echtem Mehrwert in Medienkompetenz, lernen Fake News und deren Manipulation zu erkennen, schützen sich vor Falschmeldungen und deren Auswirkungen und fördern dabei einen informierten, kritischen und transparenten Umgang mit Informationen.