Werden Hunde und Katzen als Haiköder missbraucht?

Autor: Kathrin Helmreich

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Wir erhielten Anfragen zu einer Bildcollage, welche aktuell als Statusbeitrag auf Facebook geteilt wird.

Es geht dabei um Hunde, die von Fischern als lebende Köder missbraucht werden sollen. Die Bilder zeigen verschiedenste Hunde und auch eine Katze. Viele von ihnen wurden mit Angelhaken durchbohrt:

image

Bild im Klartext:

DIT DOEN FRANSE EILANDERS, MEXICAANSE EN AMERIKAANSE VISSERS
HONDEN ALS LEVENDE PROOI

Bereits 2013 erhielten wir Anfragen zu diesem Thema.

Und leider handelt es sich um KEINEN FAKE.

Die Vorfälle wurden 2003 dokumentiert, sie wurden 2005 in den Medien publik. Zum Beispiel berichteten unter anderem pressetext und auch n-tv über diese grausame Praktik.

Trotz allem handelt es sich hier um keine offizielle Fangmethode. Zumindest auf Seiten der französischen Regierung sprach man sich dagegen aus. Unsere Kollegen von Snopes fragten bei der Französischen Botschaft in Washington D.C. genauer nach und erhielten eine ausführliche Antwort zu diesem Thema:

Danke, dass Sie uns bezüglich Ihrer Sorgen schreiben. Wir verurteilen ebenfalls die barbarischen Praktiken, von denen Sie sprechen. Solche Taten sind offensichtlich illegal und werden nicht auf französischem Grund toleriert werden. Aber obgleich wir Ihre Abscheu teilen, wollen wir betonen, dass die Praxis, lebendige Hunde oder Katzen als Haiköder zu verwenden, tatsächlich Ausnahmen und Einzelfälle waren. Es war nie verbreitet oder traditionell, sondern wurde von rücksichtslosen Individuen ausgeübt, und ist nun schon seit Jahrzehnten streng verboten. Fernsehberichte, die erstmals für Aufruhr sorgten, als sie 2005 in Frankreich und im Ausland ausgestrahlt wurden, wurden 2003 bei der Entdeckung eines verstümmelten Hundes gefilmt. In den letzten paar Monaten haben die Medien viel von zwei ähnlichen Ereignissen berichtet (eines dieser Ereignisse stellte sich bald darauf als ein falscher Alarm heraus). Aber können wir anhand dieser abscheulichen Ereignisse darauf schließen, dass es eine laufende Tradition des Barbarismus auf der Réunion-Insel gibt? La Réunion, ein französisches Territorium und eine europäische Region, folgt den Gesetzen und Regulierungen der Französischen Republik und Europäischen Union. Es respektiert die Regeln des Gesetzes und übt keine unmenschlichen Ahnenpraktiken aus. Die Fakten, die zu deiner Beschwerde geführt haben, sind die Taten von ein paar einzelnen, unverantwortlichen Parteien, die von der Polizei gefahndet und zur Rechenschaft gezogen werden. Die Autoritäten der Insel behalten die Situation genau im Auge; eine Person ist in Gewahrsam und erschien am Freitag, 30. September 2005 vor Gericht. Alle Verdachte solcher Taten werden untersucht, und Tierschutzorganisationen, die jegliche genaueren Informationen dazu haben, sind ermutigt, die französischen Polizeiautoritäten zu informieren.

Der französische Minister für Landwirtschaft und Fischerei, Dominique Bussereau, ist sich der Medien und der öffentlichen Empörung über dieses Thema voll bewusst und hat der französischen Nationalversammlung geschrieben, um zu betonen, dass verschiedene Maßnahmen ergriffen wurden, um bereits existierende Gesetze zu verstärken. Tierärzte wurden angewiesen, verdächtige Verletzungen sofort den Behörden zu melden, und die Polizei wird ihre Kontrollen der Fischerei- und Vergnügungsfahrzeuge verstärken. In der Zwischenzeit wird eine Sterilisierungskampagne fortgesetzt, die 2001 ins Leben gerufen wurde, um die Zahl der streunenden Hunde und Katzen auf der Insel zu reduzieren. Tierrechte sind ein wichtiges Thema in Frankreich: Über die Hälfte der französischen Haushalte haben mindestens ein Haustier, und Frankreich hat einige der strengsten Tierrechtsgesetze der Welt. Das französische Gesetz sorgt für die Verfolgung jener, die grausam zu Tieren sind. Willentliche Tierquälerei wird mit einer Haftstrafe von zwei Jahren und einer Geldstrafe von 30.000 Euro bestraft (entspricht etwa 36.000 Dollar).
*Übersetzung der Redaktion

Ergebnis:

Ja, es gab im Zeitraum von 2003-2005 Vorfälle, bei denen mindestens eine Person vor dem Gericht landete.

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