Hund im Keller: Eine dramatische Geschichte entwickelt sich!

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Autor: Andre Wolf

Hund im Keller: Eine dramatische Geschichte entwickelt sich!
Hund im Keller: Eine dramatische Geschichte entwickelt sich!

Der Einfluss von Social Media und die einhergehende Dynamik.

Vorwort. Vor gut zwei Wochen war ich noch auf einer Podiumsdiskussion in Wien zum Thema „Nie mehr Krieg in Europa! Ist das Friedensprojekt EU in der Krise?!!“[1] zu Gast. Da ging es zwar nicht um Hunde, jedoch bekam ich dort die Frage gestellt, ob man auf Social Media überhaupt eine Chance hat, gehört zu werden.

Meine Antwort war „Ja!“. Ja, man kann auf Social Media gehört werden, wenn man die richtigen Trigger nutzt. Kinder, Tiere, Menschen mit Handicap als Thema erschaffen häufig eine große emotionale Diskussion mit sehr viel Interaktion und auch manchmal einem gewissen Medienecho.

Gleichzeitig lassen Emotionen schnell auch ein Thema mal überkochen, ruhige Analysen oder eine Beleuchtung des Hintergrunds sind kaum möglich. Ja, Social Media kann viel, Social Media kann viel erreichen, Social Media kann aber auch sehr gefährlich sein.

Thema. Der Hund im Keller.

„Nicht alles, was unschön ist, lässt sich auch verbieten.“

Das war eine Aussage des Kreises Gütersloh zu diesem Thema (vergleiche). Anlass war eine Statusmeldung auf Facebook, welche am 29. Oktober kurz nach 21 Uhr veröffentlicht wurde und von zwei Videos begleitet wird. Diese Videos zeigen einen Schäferhund, der sich in einem Kellerraum ohne Licht befindet. Eine Person mit einer Taschenlampe filmt diese Situation.

Ein Video ist 15 Sekunden lang und zeigt den Hund in einer Plastikwanne, das andere Video ist 34 Sekunden lang und man sieht, wie der Raum gefilmt wird. Dabei läuft der Hund im Kellerraum umher. Die dazu verfasste Statusmeldung beinhaltet beide Videos, die Verfasserin ist jedoch nicht dieselbe Person wie die, die die Videos erstellt hat:

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

ICH BITTE UM HILFE

Ein Schäferhund wird seit 4 Jahren im Keller gehalten sie hat nur einen Kunststoffkorb ohne Decke. Wir kämpfen seit Wochen mit dem Veterinärmt u Polizei und passiert ist nichts.

Wir wissen nicht mehr was wir tun sollen. Es bricht mir das Herz sowas zu sehen und das mitten in Deutschland Vielleicht kann uns jemand helfen???

Nach Angaben der Verfasserin wurden die Videos von einem der Anwohner, also einem Nachbar der Hundehalterin gemacht.

Diese Statusmeldung erreichte in der Tat viel Aufmerksamkeit. Gleichzeitig schlug an dieser Stelle jedoch auch gnadenlos die Gerichtsamkeit der Social Media Community zu: Eine Wutdynamik war geboren, die sich in so einigen Fällen nicht immer legal äußert.

Raus holen das arme Tier, und wenn es sein muss, dann eben auf nicht legale Art u Weise. Ich glaub ich spinne, da überlegt man noch ????? Verstehe ich gar nicht Scheiss was auf die Ämter , die kann man eh vergessen, bevor der Hund nicht eingeht, machen die NICHTS Armes Deutschland

Berichterstattung

Auch hier hat die Social Media Gesprächsrelevanz am Ende ihren virtuellen Rahmen überstiegen und in der Realität ihren Einfluss gewonnen. Das Haller Kreisblatt, die Auflagenstärkste Lokalzeitung vor Ort, hat in mehreren Artikeln recht zügig das Thema aufgegriffen. Innerhalb von 48 Stunden bekam dadurch diese Statusmeldung zunächst lokal hohe Aufmerksamkeit, später dann durch eine (teils vom Boulevard geprägte) Berichterstattung eine überregionale Bühne.

Doch halten wir uns hier an die Berichterstattung aus den lokalen Medien, die zum einen nah dran sind, zum anderen tiefergehend das Thema beleuchtet haben. Am 31. Oktober 2018 gab es im Verlaufe des Tages 3 verschiedene Artikel des Haller Kreisblatt, in dem die Statusmeldung, sowie die Situation des Hundes, aber auch der beteiligten Personen ein Thema war.

31.10.: Am Morgen

In der Frühe gab es zunächst die erste Berichterstattung, DASS es dieses Video gibt und was es zeigt. Dieser Artikel wurde am Nachmittag durch die Stimmen eines Sprechers des Kreises Gütersloh erweitert, sowie auch eines Anwohners, der die Situation des Hundes nach eigenen Angaben genau verfolgt.

 „Nicht alles, was unschön ist, lässt sich verbieten“
„Der Hund wird nachweislich nicht die ganze Zeit im Keller gehalten“
„Das Gesetz gibt es aber nicht her, dass wir hier einschreiten“
– Jan Focken, Sprecher des Kreises Gütersloh im Haller Kreisblatt

Der Vormittag

Spannend müsste es am Vormittag des 31.10. gewesen sein, als vor Ort ein Filmteam drehen wollte. Das Filmteam selbst bekam jedoch einen Platzverweis und durfte nicht direkt am Haus filmen.

„Es wurde ein Platzverweis ausgesprochen, vermutlich für das Filmteam“ – Polizeipressesprecherin Katharina Felsch

Hierzu äußerte sich die Verfasserin des ursprünglichen Statusbeitrages ebenfalls über ihr Facebookprofil und gab an, dass es gar zu einer gewalttätigen Situation mit dem Vermieter (nicht die Hundehalterin) gekommen sei.

Screenshot Mimikama.at
Screenshot Mimikama.at

Spätestens an dieser Stelle wird es sehr problematisch, denn grundsätzlich steht es dem (bis dato völlig unbeteiligten) Vermieter zu, einem Kamerateam den Zutritt zu verweigern. Wenn es gleichzeitig in diesem Zuge zusätzlich zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen ist, verkompliziert es die Lage umso mehr. Die dritte Komponente der Morddrohungen, welche zusätzlich angesprochen wurde, ist ein weiterer Faktor der Dynamik der ganzen Geschichte: Warum wurde nun dem Mieter, der die Aufnahmen gemacht hat, mit dem Tode gedroht – und von wem?

Am Nachmittag

Mittlerweile kocht die Stimmung zu der Statusmeldung über, Menschen sprechen von Selbstjustiz und man findet in Kommentaren mehr oder weniger glaubhafte Drohungen.

In einem zweiten Artikel am Nachmittag des 31. Oktober 2018 wird nun der Fokus mehr auf die Aussagen des Veterinäramtes und der Halterin gelegt.

Die Halterin meldete sich zunächst über das Lokalradio zu Wort, gab an, im Schäferhundverein zu sein und auch Schäferhunde auszubilden. Zudem sagte sie im Radio, „so eine Hassparole“ habe sie während der 40 Jahre, in denen sie Hunde hält, noch nie erlebt.

Ebenso sagt in diesem zweiten Artikel das Veterinäramt des Kreises aus, dass die Hündin nicht seit vier Jahren ununterbrochen und ohne Sozialkontakte in dem Keller eingesperrt sei. Das dürfte eine zumindest juristisch wichtige Aussage sein, auf die wir später zurückkommen.

Ebenso wird vermutet, dass dieses Video nicht aus den letzten Tagen stammt, jedoch ist auch der Ausdruck „VIDEO ÄLTEREN DATUMS“ zu unspezifisch, um ein konkretes Datum zu nennen:

„Der in dem Video dargestellte Sachverhalt ist demnach aktuell nicht mehr gegeben, es dürfte sich daher um ein Video älteren Datums handeln. Nach unserer Kenntnis wird der Hund momentan nicht mehr im Keller gehalten.“

Der Abend

Wir befinden uns in diesem Sinne immer noch am 31.10.2018. Die Geschichte hat einen weiteren interessanten Spin bekommen, so dass das Haller Kreisblatt in einer dritten Veröffentlichung nochmals das Thema aufgreift.

Dieser dritte Artikel trägt den Titel „Anwältin der Hundehalterin spricht von Stimmungsmache“ (siehe hier). Vielleicht hätte man diesem Artikel nun auch den Untertitel „was zu erwarten war“ geben können, denn an dieser Stelle wird es nicht nur endgültig undurchsichtig, sondern zusätzlich zeigt sich, wie gefährlich Anschuldigungen auf Social Media werden können. Für alle Beteiligten übrigens.

Fassen wir zunächst den dritten Artikel des Haller Kreisblatt kurz zusammen: Augenscheinlich gibt es in dem Haus einen juristisch nachvollziehbaren Nachbarschaftsstreit. Der Mieter, der auch das Video gemacht hat, hat nach Aussagen der Anwältin bereits einige Anzeigen in diesem Nachbarschaftsstreit gegen sich am Laufen:

Er sei außerdem bereits angezeigt wegen Stalkings, Sachbeschädigung, Diffamierung, Hausfriedensbruch und wegen falscher Beschuldigung bei Behörden. „Eine Räumungsklage gegen ihn läuft derzeit.“

Ebenso war am Nachmittag des 31. Oktober nach Angaben des Haller Kreisblatt nochmals das Veterinäramt vor Ort (anlässlich der Social Media Meldungen).

Aktueller Stand: Nachbarschaftsstreit?

Mittlerweile sind nach Aussagen der Anwältin gegen den Nachbarn, der das Video gedreht hat, aber auch gegen die Verfasserin der Statusmeldung Unterlassungsklagen auf dem Weg. Die Verfasserin der Statusmeldung hat auf ihrem Profil die Unterlassungsaufforderung mit der Statusmeldung „OH JETZT BEKOMME ICH EINE UNTERLASSUNGSKLAGE Guter Freund u Helfer war gerade da“ bestätigt.

In unseren Augen zeigen sich noch verschiedene kleine Probleme:

  • War der Nachbar zugangsberechtigt zu dem Kellerraum?
  • Wie werden Vorwurf „Ein Schäferhund wird seit 4 Jahren im Keller gehalten“ gegenüber der Aussage des Veterinäramts, dass die Hündin nicht seit vier Jahren ununterbrochen und ohne Sozialkontakte in dem Keller eingesperrt sei juristisch gewertet werden?
  • Liegt eventuell gar eine üble Nachrede vor?
  • Welches Nachspiel wird es für Beteiligte oder gar Unbeteiligte haben, die fälschlicherweise mit hineingezogen werden?

Was man durchaus an dieser Stelle prognostizieren kann, sind Streitigkeiten, die vor gericht enden werden. Gerade wenn Fälle über Social Media wachsen, kommen schnell Komponenten wie Persönlichkeitsrechte, fehlerhfte Formulierungen, mehr oder weniger glaubhafte Drohungen oder ähnliches ins Spiel.

Viele Probleme! Auch für die Berichterstattung

Wie berichtet man über einen derartigen Fall? Nun, in einer klassischen Boulevardberichterstattung ist das recht einfach: man greift Emotionen auf und überzeichnet diese.

Was macht man jedoch außerhalb des Boulevards mit dieser Geschichte? Es gibt grundsätzlich kein Zweifel: das Video an sich ist natürlich echt. Es dokumentiert einen (zu einem nicht weiter genannten Zeitpunkt) vorherrschenden Zustand. In dem Moment der Aufnahme hat sich der Hund in dem Keller befunden.

Man erkennt an der Berichterstattung des Haller Kreisblatts jedoch sehr schön, welche Dynamik die Gesamtgeschichte genommen hat, welche Wendungen, neue Vorwürfe und auch Emotionen in dem Thema stecken. Es zeigt auch, wie wichtig es ist, dass man in der Position des berichterstattenden Mediums die Emotionen zu einem Fall auf Distanz halten muss, dass man die beschreibende Position einnehmen muss, aber nicht die emotionale Position ergreifen sollte.

Spannend ist, dass man in diesem Falle bei so zwei völlig konträren Standpunkten Begriffe wie Wahrheit oder Fake am besten aus dem Spiel lassen sollte. Gerade für berichterstattende Medien ist es daher wichtig, einen kompletten und emotionslosen Überblick zu bieten, ohne eine Partei zu ergreifen. Das dürfte dem Haller Kreisblatt ganz gut gelungen sein, da zum einen die ursprüngliche Statusmeldung zu Wort kommen konnte, die betroffenen Behörden widergegeben wurden (eine Redakteurin der Zeitung war gemeinsam mit den Behörden vor Ort), die Halterin selbst bekam die Möglichkeit zur Darstellung, sowie nicht zuletzt die Anwältin der Halterin. Der Ausgang bleibt noch offen, der Hund zumindest ist nach weitverbreiteten Angaben derzeit nicht in dem Kellerraum.

Beobachtende Position

In dieser sehr emotionsgeladenen Geschichte nehmen auch wir eine bewusst beobachtende Position ein. Mimikama wird ein keiner Weise an dieser Stelle werten. Das bitten wir bei all den Reaktionen zu diesem Thema zu berücksichtigen. Der Fall ist noch offen und es dürfte vermutlich ein juristisches Nachspiel haben, da die Statusmeldung derzeit weiterhin noch online ist und viele tausend Male verteilt wurde, bei gleichzeitiger Kenntnisnahme einer Unterlassungsaufforderung.

Zitierte Quellen:

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